Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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lampen werden mit langen Ansatzrohren versehen und mit ab-
wärts gerichteten Rohren in dem Rezipienten so untergebracht,
daß das Innere der Glocken mit dem Behältertnnern kommuni-
ziert. Nach beendeter Entlüftung wird der Behälter mit dem
Gas bis zur Herstellung eines nur noch geringen Unter-
druckes gefüllt. Darauf werden die unteren Rohrenden unter
die Oberfläche einer Abschlußflüssigkeit gebracht, indem man
beispielsweise Quecksilber in ein Gefäß fließen läßt, in welches
die Rohre eintauchen. Nach Herstellung von Atmosphären-
druck wird die Glocke geöffnet. Das Quecksilber ist in den
Rohren hochgestiegen. Schadhafte Lampen sind leicht an
dem Sinken des Quecksilbers zu erkennen. Die Lampen
werden dann wie bisher abgeschmolzen.
Die A. E. G. hat festgestellt, daß die Entlüftung bei
Verwendung hochschmelzender Gläser nicht bei der er-
reichten Höchsttemperatur von 550 bis 600° C abgebrochen
werden darf, sondern daß es zweckmäßig ist, bei 400 bis
500° C noch einmal zu entlüften, um, wie die Firma annimmt,
die bei den hohen Temperaturen an die Oberfläche gelangen-
den Dämpfe zu entfernen, ohne daß sie sich von neuem ent-
wickeln1).
g) Das Brennen der Lampen und das Prüfen des Vakuums.
Die fertig entlüfteten Lampen werden an Brandrahmen,
event, zum erstenmal, unter Strom gesetzt. Dieselben be-
stehen aus Holzrahmen, welche mehrere horizontal an-
geordnete Schieferleisten tragen. Die Leisten sind mit
Stromzuführungsschienen und Kontaktknöpfen zum An-
hängen der Lampen versehen. Jeder Rahmen ist mit Vor-
schaltwiderständen und Voltmetern ausgerüstet und dient
zum gleichzeitigen Brennen von meistens 100 Lampen. Die
Brenndauer ist je nach den Umständen verschieden, als Mittel
kann man 15 bis 20 Minuten annehmen. Die Lampen werden
nach und nach auf immer höhere Temperatur gebracht bis
zu einer Überspannung von etwa 5 bis 10%. Dabei gelangen
J) D. R. P. 294 216 vom 5. Dezember 1915.