En Samling Afhandlinger Om Veje 1876-1881
År: 1881
Sider: 428
UDK: 625.70
8 Pjecer.
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der gesammten Fundirungsarbeiten an eine General-Unter-
nehmung, es gereichte aber dennoch meiner 1 irma zur grossen
Ehre, dass ihre Propositionen für die Uebernahme der
pneumatischen Fundirungsarbeiten seitens der königlichen
Direction für so vortheilhaft erachtet wurden, dass sich
letztere entschloss, dieses Verfahren nun für säinmt liehe
Pfeilergründungen zur Anwendung zu bringen, und sodann
diese Arbeiten im Sommer 1876 aui folgender Grundlage
an dieselbe zur Ausführung übertrug:
Die Fundirung sämmtlicher 19 Brunnen muss, mit
August 1876 anfangend, bis spätestens Ende 1877 vollendet
sein, wobei die königliche Bauverwaltung die bis zur Fluss-
sohle herabgelassenen, fertig gemauerten Fundamentkörper
d^r Unternehmung zur pneumatischen Versenkung, unter
ihrer eigenen Verantwortung, bis auf die erforderlichen
Tiefen übergibt. — Die Fundirungstiefen betragen bei den
Pfeilern im Flussbett circa 120ra unter Niederwasser, bei
den anderen Pfeilern circa T0m.
Ferner hat die Unternehmung die Ausbetonirung der
Arbeitskammern der Pfeiler in comprnnirter Luft auszu-
füliren, und die gesammten erforderlichen pneumatischen
Apparate, Maschinen und Werkzeuge beizustellen, und deren
Betrieb selbst zu besorgen.
Als Entschädigung erhält die Unternehmung für lkbin
pneumatisch geförderten, im Auftrag gemessenen Aushub
den Betrag von 17’20 R. M., etwa 9’75 fl. ö. W.7 und für
die Anfertigung; sowie Einbringung dos Betons in compri-
mirter Luft, ohne Material Lieferung, für ikbm den Betrag
von 27-90 R. M. .== 15-80 fl. ö. W.
Sollten bei der Fundirung llölzor, Steine oder andere
grössere Gegenstände Vorkommen, so wird für die pneu-
matische Förderung von Stücken über O’lkl,ra Inhalt der
Betrag von 115 R. M. — 65'40 fl. ö. W. per Kubikmeter
vergütet.
Endlich wurde bestimmt, dass nach vollendeter ent-
sprechender Vorsenkung eines jeden Fundamentkörpers