En Samling Afhandlinger Om Veje 1876-1881
År: 1881
Sider: 428
UDK: 625.70
8 Pjecer.
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besteht, dass die Asphaltschicht als eine undurchdringliche Decke jeg-
liche Verbindung zwischen dem Untergründe und der atmosphärischen
Luft verhindert, also sowohl das Eindringen des Regenwassers (welches
genöthigt ist, sich vollständig und mit voller Kraft in die Canäle zu
stürzen und dieselben zu spülen) mit den durch dasselbe aufgelösten
Unreinigkeiten in den Untergrund, als auch demnächst bei eintretender
Wärme das Aufsteigen von Miasmen aus dem Letzteren unmöglich
macht. Auf diese Eigenschaft der „Wasserdichtigkeit, welche verhindere,
dass animalische oder vegetabilische Stoffe enthaltendes Wasser in das
Pflaster eindringen könne, — eine bei allen anderen Pflasterarten un-
ausbleibliche Folge, welche namentlich bei heissem Wetter übelriechende,
ungesunde Ausdünstungen hervorbringe,“ begründet Dr. Lankester in
seinem vorangezogenen Gutachten vom 30. Juni 1871 neben der Leichtig-
keit der Reinhaltung sein ürtheil aus Gesundheits-Rücksichten zu
Gunsten der Asphaltirung. Wir können nicht umhin, bei dieser Ge-
legenheit zu erwähnen, dass in der in Rede stehenden Beziehung gegen
das sonst manche Vorzüge besitzende Holzpflaster gewichtige Bedenken
obwalten, wie denn der mehrgenannte Ober-Ingenieur der Londoner
City Hayivood in einem Berichte vom 17. März 1874 über die relativen
Verhältnisse des Holzes und des Asphalts zu Zwecken der Strassen-
Befestigung*) hervorhebt, dass er in der Nähe von Droschkenhalte-
plätzen auf Holzpflaster schreckliche Ausdünstungen wahrgenommen
habe, und der Inspector der öffentlichen Gesundheitspflege in New-York
Dr. Haymond in einem an diesen Verein erstatteten Berichte (New-
York Times vom 12. December 1878) ausdrücklich den aus dem Holz-
pflaster aufsteigenden Miasmen den grossen Umfang der Verheerungen
zuschreibt, welche die letzte Epidemie des gelben Fiebers in New-
Orleans verursacht hat, wo in wenigen Wochen 12,000 Menschen dieser
Seuche erlagen.
Die Ausführung der Asphaltirung* |von Strassen erfolgt im All-
gemeinen (wir glauben, von dem Eingehen auf Specialitäten absehen
zu dürfen) folgendermassen:
Zunächst wird das Planum der zu asphaltirenden Strasse bis auf
etwa 20 bis 25 cm. (in Berlin: ca. 25 cm.) unter der Oberkante
*) Bei der Wichtigkeit des Gegenstände? haben wir gemeint, es nicht unterlassen
zu Rollen, die Schlussfolgerungen, zu welchen Haywood gelangt, zum Abdruck zu bringen
(s. Anlage B.) und einige Aeusserungen dos mit dem Pflasterwesen in New-York be-
trauten Deputaten über diesen Punkt, sowie Auszüge aus bezüglichen Berichten der
städtischen Bau-Verwaltung in Berlin und Wien anzuschlieasen.
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