En Samling Afhandlinger Om Veje 1876-1881

År: 1881

Sider: 428

UDK: 625.70

8 Pjecer.

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1 22 Ma I. Ban* II. Ban< Die , fesselt uns das Strebt Besitze der zahlreich erforderlichen Hülfs-Arbeiter und Handlanger, die Aus- dehnung der einzelnen Arbeit, indem umfangreichere Arbeiten bei dem nothwendigen Ineinandergreifen der einzelnen Operationen sich ver- hältnissmässig billiger ausführen lassen, als beschränkte. Die Stadt Berlin zahlt für den Meter auf die vorstehend be- schriebene Weise hergestellten Asphalt-Fahrdamm 16,50 Mark (die von der Stadt getragenen Kosten der Beseitigung des Steinpflasters und der Regulirung des Strassenplanums werden sich auf etwa 60 bis 70 Pfg. pro Meter belaufen) und hat der Unternehmer während der ersten 5 Jahre die Garantie für die Güte der Ausführung ohne Ent- schädigung und während weiterer 15 Jahre die Unterhaltung gegen eine Entschädigung von 50 bis 75 Pfg. pro Meter und Jahr*) (letzterer Preis wird in Strassen, wo Pferdebahn - Geleise liegen, gewährt) zu übernehmen. Es stellen sich hiernach die Kosten der Asphalt-Strasaen- befestigung pro Meter wie folgt: Herstellungskosten...............................16,so Mark, Unterhaltungskosten 5 Jahre unentgeltlich „ 15 „ ä 50 Pfg. . 7,50 „ also während 20 Jahre................24.oo Mark. Eine Vergleichung: dieser Kosten einer Asphaltirung mit denjenigen einer Steinpliasteruiig hat ihre grossen Schwierigkeiten, und müssen wir uns äusser Stande erklären, eine solche an der Hand der zugäng- lichen Materialien aufstellen zu können. Was zunächst die Asphalt- Strasse anbetrifft, so ist zu bemerken, dass nach Ablauf der 20 Jahre die Asphaltirung keineswegs werthlos und unbrauchbar ist, vielmehr muss nach den abgeschlossenen Verträgen von dem Unternehmer die Strasse in gut fahrbarem Zustande übergeben werden, so dass mit Bestimmtheit behauptet werden darf, dass nach Ablauf jener Frist die Asphaltirung noch mehrere Jahre ohne Reparatur — Haywood nimmt (wohl um sicher zu gehen) 4 Jahre an, was als das Minimum zu be- zeichnen sein dürfte — halten wird, ehe sie als abgenutzt anzuerkennen ist und erneuert werden muss. Aber auch dann behält die aufgenom- *) In Paris und London sind die Leistungen der Stadt an die Unternehmer für Uebernahme der Unterhaltung der Asphalt-Strassen wesentlich höher, indem dafür in London nach 2jähriger unentgeltlicher Unterhaltung während weiterer 15 Jahre 0,89 bis 1,7» Mark und in Paris 1 Franc pro QMeter und Jahr gewährt wird, wogegen Unter- nehmer verpflichtet sind, säimntliche verkommende Schäden wieder herzustellen. — Ausbesserungen über Aufgrabungen für Gas- oder Wasserleitungen, Entwässerungs- oder sonstige unterirdisehe Anlagen werden selbstverständlich besonders vergütet. ZfcÆit 1 15.tlxogrra.p3a.. Tafel, gr. 8° broch. Preis 1 Mark.