En Samling Afhandlinger Om Veje 1876-1881
År: 1881
Sider: 428
UDK: 625.70
8 Pjecer.
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1
22
Ma
I. Ban*
II. Ban<
Die ,
fesselt uns
das Strebt
Besitze
der zahlreich erforderlichen Hülfs-Arbeiter und Handlanger, die Aus-
dehnung der einzelnen Arbeit, indem umfangreichere Arbeiten bei dem
nothwendigen Ineinandergreifen der einzelnen Operationen sich ver-
hältnissmässig billiger ausführen lassen, als beschränkte.
Die Stadt Berlin zahlt für den Meter auf die vorstehend be-
schriebene Weise hergestellten Asphalt-Fahrdamm 16,50 Mark (die von
der Stadt getragenen Kosten der Beseitigung des Steinpflasters und
der Regulirung des Strassenplanums werden sich auf etwa 60 bis 70
Pfg. pro Meter belaufen) und hat der Unternehmer während der
ersten 5 Jahre die Garantie für die Güte der Ausführung ohne Ent-
schädigung und während weiterer 15 Jahre die Unterhaltung gegen
eine Entschädigung von 50 bis 75 Pfg. pro Meter und Jahr*) (letzterer
Preis wird in Strassen, wo Pferdebahn - Geleise liegen, gewährt) zu
übernehmen. Es stellen sich hiernach die Kosten der Asphalt-Strasaen-
befestigung pro Meter wie folgt:
Herstellungskosten...............................16,so Mark,
Unterhaltungskosten 5 Jahre unentgeltlich
„ 15 „ ä 50 Pfg. . 7,50 „
also während 20 Jahre................24.oo Mark.
Eine Vergleichung: dieser Kosten einer Asphaltirung mit denjenigen
einer Steinpliasteruiig hat ihre grossen Schwierigkeiten, und müssen
wir uns äusser Stande erklären, eine solche an der Hand der zugäng-
lichen Materialien aufstellen zu können. Was zunächst die Asphalt-
Strasse anbetrifft, so ist zu bemerken, dass nach Ablauf der 20 Jahre
die Asphaltirung keineswegs werthlos und unbrauchbar ist, vielmehr
muss nach den abgeschlossenen Verträgen von dem Unternehmer die
Strasse in gut fahrbarem Zustande übergeben werden, so dass mit
Bestimmtheit behauptet werden darf, dass nach Ablauf jener Frist die
Asphaltirung noch mehrere Jahre ohne Reparatur — Haywood nimmt
(wohl um sicher zu gehen) 4 Jahre an, was als das Minimum zu be-
zeichnen sein dürfte — halten wird, ehe sie als abgenutzt anzuerkennen
ist und erneuert werden muss. Aber auch dann behält die aufgenom-
*) In Paris und London sind die Leistungen der Stadt an die Unternehmer für
Uebernahme der Unterhaltung der Asphalt-Strassen wesentlich höher, indem dafür in
London nach 2jähriger unentgeltlicher Unterhaltung während weiterer 15 Jahre 0,89 bis
1,7» Mark und in Paris 1 Franc pro QMeter und Jahr gewährt wird, wogegen Unter-
nehmer verpflichtet sind, säimntliche verkommende Schäden wieder herzustellen. —
Ausbesserungen über Aufgrabungen für Gas- oder Wasserleitungen, Entwässerungs-
oder sonstige unterirdisehe Anlagen werden selbstverständlich besonders vergütet.
ZfcÆit 1 15.tlxogrra.p3a.. Tafel,
gr. 8° broch. Preis 1 Mark.