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begonnen, deren Rumpf jedoch in Flensburg bei der
dortigen Schiffbau-Aktien-Gesellschaft hergestellt
wurde. Nach kurzer Überführung nach Kiel wurde ihr
weiterer Ausbau schließlich von der dortigen Germania-
Werft beendet. Daß die Baukosten höhere sind als
bei gewöhnlichen Frachtdampfern, bedarf angesichts
der Eigenart der Boote und ihrer Maschinen wohl
kaum der Erwähnung. Erfreulich ist es, daß es trotz
der in Ostsee und Nordsee unternommenen Probe-
fahrten, die gewissermaßen unter den Äugen der sehr
rührigen neutralen Schiffahrt stattfanden, gelang,
Bau und Fertigstellung völlig geheim zu halten. Aus
chronologischen Gründen sei noch auf die Schaden-
ersatzansprüche der amerikanischen Lake Torpedo
Boat Compagnie in Bridgeport hingewiesen, die eine
Verletzung ihrer Patente geltend machen wollte.
Daß diese Patentansprüche nach jeder Richtung hin
hinfällig und grundlos waren, beweist das amerikani-
sche und deutsche Patentrecht. Fast scheint es, als
ob es sich von seiten der Amerikaner nur um den Ver-
such gehandelt hat, die aus der Luft gegriffene Be-
hauptung der Patentverletzung aus dem Grunde zu
erheben, das alle Welt überraschende Erzeugnis
deutschen Gewerbefleißes zugunsten der amerikani-
schen Industrie herabzusetzen. Die Bedeutung der
U-Handelsboote liegt nun nicht nur auf wirtschaft-
lichem, sondern auch auf politischem und militäri-
schem Gebiete. In „U-Deutschland" ist der Entente
ein neuer Blockadebrecher erstanden, für deren Be-
seitigung Englands Mittel nicht mehr ausreichen.
Englands Seeraub und Verletzung des Briefgeheim-
nisses, auch des neutralen, wurde mit unseren U-Fracht-