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auf der zweiten Konferenz auch die bedeutsamen
Rechte und Pflichten der Neutralen im Seekriege.
Einen gewissen Abschluß aller dieser Bestrebungen
sollte schließlich die Londoner Seerechtsdeklaration
vom Jahre 1909 bilden, die zum Ziele hatte, auch den
Seekrieg in humanen Formen zu führen und die Rechte
der Neutralen zu wahren, was in den einleitenden Be-
stimmungen: „Die Signatarmächte sind sich einig in
der Feststellung, daß die in den folgenden Kapiteln
enthaltenen Regeln im wesentlichen den allgemein
anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechtes
entsprechen“, klar zum Ausdruck kommt.
Einerseits ist es wohl jedem hinreichend bekannt,
andererseits würde es im Rahmen dieser Zeilen viel
zu weit führen, wollte an den zahlreichen Beispielen
grober Verletzungen des Seekriegsrechts durch Eng-
land hier nochmals nachgewiesen werden, wie Eng-
land und die Ententemächte alle diese Deklarationen
durch seine ,,Orders in Council“ sowie andere gesetz-
lose Gewaltbestimmungen bis zur Unkenntlichkeit
und Wertlosigkeit verändert bzw. sich über den Geist
und Sinn dieser Abmachungen glatt hinweggesetzt
haben, so daß praktisch von dem 1909 kodifizierten
Seerechte nichts mehr übriggeblieben ist. Wie man
in England über diese internationalen Verträge dachte,
geht aus den im englischen Oberhause 1915 von Lord
Porthsmouth gefallenen Worten hervor: ,,Wir müssen
den ganzen Plunder der Londoner Deklaration, der
Haager Abmachungen und ähnlicher juristischer
Phantasien los werden und die Interessen Englands
und seiner Verbündeten einzig und allein allen andern
voranstellen.“ Diese Art Aussprüche ließen sich zu
Motorschiff-Bibliothek, Bd. 3.
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