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Dutzenden aufführen. Was aber bemerkenswert ist.
das ist die Zulassung dieser Rechtslage durch die
Neutralen, wenn sie auch nicht ganz ohne Wider-
spruch erfolgte. Trotzdem hat Deutschland und seine
Verbündeten sich bei Kriegsbeginn bereit erklärt, an
der Londoner Deklaration festhalten zu wollen.
Durch die veränderte, von den uns als Feinden
und übelwollenden Neutralen gegenüberstehenden
Staaten verursachte, allgemeine Lage des Seekriegs-
rechts muß uns jedoch gleiche Bewegungsfreiheit zu-
gestanden werden, was im besonderen für unsern
U-Bootkrieg von Bedeutung ist. Wir dürfen uns
heute den Tatsachen nicht mehr verschließen, daß
wir Deutsche uns nunmehr auch von den unbe-
quemen Paragraphen der Londoner Deklaration als
befreit betrachten können und lediglich so handeln
müssen, wie es die Lebensinteressen unseres Vater-
landes uns vorschreiben. Ein Vertrag, der nur von
einer der Parteien zu halten wäre, ist kein Vertrag
mehr und hat aufgehört, als Rechtsnorm zu bestehen.
England hat den Grundsatz aufgestellt: ,,Der ent-
scheidende Faktor, ob der neutrale Handel im Falle
des Krieges weiterbestehen soll, ist die Seemacht der
Kriegführenden.“ — Nun wohl, so mögen die Neu-
tralen aus unserm Kriege fernbleiben und Raum
geben für unsern Existenzkampf. Mögen sie dem als
Kriegszone bezeichneten Gebiete fernbleiben, so wer-
den sie Menschen- und Schiffsverluste vermeiden.
Schon im Seekriege der Alten galt der Grundsatz:
Wer nicht für mich ist, ist wider mich! Schonung der
Neutralen ist einzig und allein eine Machtfrage. Ver-
schärft hat sich die gesamte Seekriegslage noch durch