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die Flaggenfälschung der Herren Briten und die Be-
waffnung der Kauffahrteischiffe sogar mit Geschützen
mittleren Kalibers. Dafür mögen sich die Neutralen
bei England bedanken. Für uns aber hieße es, unsere
eigenen braven Streiter schonungslos der feindlichen
Willkür opfern. Durch die Verschiebung und Ver-
schleierung der Begriffe Kriegs- oder Handelsschiff
ist es geradezu unmöglich geworden, ohne Aufopfe-
rung unserer Streitkräfte die absolute humane See-
kriegsführung durchzuführen. Das ist sehr zu be-
dauern, aber durch das englische Vorgehen leider
nicht zu ändern. Der bekannte Kieler Völkerrechts-
lehrer Professor Dr. Niemeyer sagt mit Recht: „Im
Kriege ist alles erlaubt, was notwendig ist zur Er-
reichung des Kriegszwecks." Unsere U-Boote sind
ein Kriegsmittel wie jedes andere, darum ist auch der
von uns geführte U-Bootskrieg nach jeglicher Miß-
achtung des Seekriegsrechts durch unsere Feinde zur
Erreichung des Kriegszieles ,,Befreiung der Meere von
englischer W Willkürherrschaft" durchaus berechtigt.
Wollen wir der Kette britischerVerletzungen desVölker-
rechts nicht machtlos gegenüberstehen, so müssen wir
jede uns zurVerfügung stehende Waffe, also auch unsere
U-Boote, ausnutzen. Wir wissen, daß wir bei dem
rücksichtslosen Gebrauch der U-Bootwaffe den Feind
in verhältnismäßig kurzer Zeit ins Herz zu treffen
in der Lage sind. Darum freie Bahn den deutschen
U-Booten, damit sie den Schlußstein des englischen
Weltgebäudes zertrümmern helfen, auf daß der eng-
liche Bau der jahrhundertelangen Knechtschaft der
Völker in Staub und Asche sinkt.
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