Die Flussigen Brennstoffe
Forfatter: Wilhelm Münder
År: 1922
Forlag: Verlag Josef Kösen & Friedrich Pustet
Sted: München
Sider: 140
UDK: 662.75
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Eigenschaften des Erdöls
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Cie, Destillate und Rückstandöle gebraucht, deren Eigenschaften durch Mischen mit sogenanntem Stellöl für die verschiedenen Verwendungszwecke eingestellt werden.
Compoundierte Öle sind Mischungen von Mineralölen mit pflanzlichem oder tierischen Fett oder Öl für Spezialzwecke.
Die Hauptforderungen, die an alle Öle gestellt weiden, sind absolutes Freisein von Wasser und von mechanischen Verunreinigungen sowie Abwesenheit freier Säure, Lauge, Asche und Raffinationsseifen.
Als Spezialforderung werden an die einzelnen Öle noch folgende gestellt:
Für Spindelöle darf der Säuregehalt höchstens 0,01 o/o, berechnet als SO3 betragen, bei Transformatoren- und Schalterölen darf nach 70stündigem Durchleiten von Sauerstoff bei 120° C die Teerzahl 0,5 nicht überschreiten. Ferner verlangt man von diesen letzteren Ölen eine große Isolierfähigkeit und eine Durchschlagsfestigkeit bis zu 40 000 Volt.
Bei den mittelschweren und schweren Maschinenölen darf der Säuregehalt ebenfalls 0,01 o/o nicht übersteigen, berechnet als SOs. Die in diese Klasse fallenden Turbinenöle diirfen in keiner Weise mit Wasser emulgieren. Für Autoöle verlangt man möglichste Freiheit von hochsiedenden Kohlenwasserstoffen, da sonst im Zylinder eine unvollständige Verbrennung des Öles stattfindet und dadurch Ruß-und Rauchentwicklung auftritt.
Bei Naßdampf-' und Heißdampfzylinderölen darf die Säurezahl O,O3o/o, berechnet als SO3, nicht übersteigen, der Gehalt an Hartasphalt darf O,3»/o, der Gehalt an Weichasphalt 1,5% nicht übersteigen. Der Verdampfungsverlust der Zylinderöle bei zweistündigem Erhitzen atif 200 0 C darf maximal 0,2 bis O,3»/o betragen.
In neuerer Zeit verwendet man zur Schmierung: der Zylinder an Dampfmaschinen Emulsionen aus Zylinderöl und bis zu 5O»/o, Wasser, die sich durch: eine geeignete Verarbeitungsweise so innig miteinander verbinden, daß Wassertröpfchen mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind.
Außer diesen obengenannten Hauptforderungen stellen einzelne Behörden und Großverbraucher noch spezielle An-