Internationale Weltausstellung zu Gent 1913
Allgemeines Programm
År: 1911
Forlag: L'imprimerie Moderne E. & H. Mertens (société anonyme)
Sted: Brussel
Sider: 74
UDK: 061.4(100) gent
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hür jede Maschine in laeligkeit, welche Dampf, Wasser unter Druck, Gas
elektromotorische Kraft oder Triebkraft kauft, werden die vorn Aussteller hierfür
nachweislich gemachten Ausgaben bis zum Betrage von 50 % der Miete des Platzes
der in Taetigkeit gesetzten Machine vergütet.
Diese Vergüüung findet nur statt, wenn die betr. Kosten waehrend der Zeit
entstehen, da die Hallen dem Publikum geoeffn(;t sind und die Maschinen mindestens-
viermal woechentlich je vier Stunden in Betrieb sind.
III. — GARTENANLAGEN UND SCHUTZD/ECIIER INNERHALB
DER GARTENANLAGEN.
Ausstellungsplaetze in den Gaerten.
a} Bei einer Tiefe von nicht über 1.00 m., per laufenden Meter der Vor-
derseite______________________________________ prs
b) Bei einer Tiefe von über 1.00 m., per Quadratmeter der horizontalen
Ohcrflaeche______________________________________ prs
Minimalpreis in dieser Abteilung.............’ ’ Frs
’ Derr)1Preis der unter einem der eventuell einzurichtenden’Schutzdaecher t<
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meter erhoent.
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T~>i i " 7------- vuwuuuiramen ouiiuiz,uat:uner befind-
lichen I laetze wird um 5 Frs per laufenden, bzw. je nach dem Fall, per Quadrat-
meter erhoent.
Zahlungen.
Art. 26 — Die Betraege für die Platzmiete werden durch das Exekutiv-Komitée
der Ausstellungsgesellschaft Akt. Ges. einkassiert.
( . dieselben sind in zwei Raten zahlbar, sofern die Summe groesser als 1.000 Frs
1st, die erste I aelfte sofort bei Empfang des Zulassungsscheines, die zweite Ilaelfbe
am ‘•?VPr21 19r13- Alle Betraege von nicht über 1,000 Frs. sind mit einem Male, und
zwar bei Empfang des Zulassungsscheines, zu bezahlen.
Der Antragsteller, welcher den Mietbetrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen
pst entrichtet, verliert alle seine Rechte und sein Zulassungsschein wird damit
1HCl1II,.
Croessere Plaetze.
. tAriT; £roe?sere Plaetze in den Hallen oder Gaerten kann ein besonderer
Mietpreis durch Spezialübereinkunft festgesetzt werden.
Die Wege oder Durchgaenge für den Allgemeinen Verkehr müssen in den ver-
sciu'i enen Landesabteilungen freigelassen werden, und es darf diesbezüglich kein
Uebergnff stattfinden.
, al‘^eineinen Verkehrswege, welche sich in im Ganzen gemieteten Plaelzen
befinden bzw m als Vorderseite (Facade) gemieteten Plaetzen die Ilaelfte der allge-
meinen Verkehrswege, werden bei Berechnung der Platzmiete in Anschlag gebracht.
Zeitpunkt für die Ausstellung der auszustellenden Gegenstaende.
iiL 28’ ~ Die Aussteller müssen, behufs Genehmigung, dem, Exekutiv-Komitée
De 1 laene 'iur die Schaukoesten, Moebel, oder Mobiliargegenstaende, die sie
benutzen wollen unterbreiten; ebenso für Maschinen, Apparate und industrielle
ir lin^en mit Ki-a a> versehene PJaen- unter Hoehenangabe der projektierten
Anerii"gi ^schliesslich der Fundierung aller unterirdischen. Arbeiten, sowie
miti Angabe des Gesamtgewichtes der Installierung.
das Recht vor die von den Ausstellern ange-
ynhpSn11 1Lnte™ehmer’ bellufs Errichtung ihrer Anlagen und Installationen, gut-
zuneissen oder abzuweisen. e
utnternehmern wird es nur nach der schriftlich erteilten Erlaubnis des
arbeiten 'Komitees geslattet sein innerhalb des Weichbildes der Ausstellung zu
Die Ausstellung der Werke und Produkte und Ausfuehrung der auf dieselben
beZUD^CTnS-1H?praIlierUngSa^beilen müssen vor dem 15 April, 19?3 beendet sein.
nah 'Li o ieiun£ \on Maschinen und Apparaten welche nur unter Innnspruch-
£nnpnd mSm iTok? h USioi!er T ihren Platz gebracht oder montiert werden
Koennen muss am 15, Oktober 1912, oder in gewissen Faellen, falls das Exekutiv-
°.n.1.1 f(æs fur noetig erachtet, noch früher beendet werden.
19^2 fertig seeinUngSarbeiten fÜP Maschinen müssen bis spätestens zum 1. Oktober,
Aus®teller’ welcher diese Zeitfristen nicht innehaelt, verliert infolge dessen
11c n,uni'eSht’-a?(f den lhm angewiesenen Platz; sein ZulassungszerÄ
als null und nichtig angesehen werden, und die bereits erhobene Platzmiete bbeibf
SÄT der A^llmssgesellsehafl, Akt. Ges. ohne dass i gend wSe eercht-
iche oder ansswgenchtliche Formaitaelen erforderlich sind; das Ex^kuliv-Si
.st m einem solchen F,l)e berechtigt, ex otlMo und auf Kosten des SeBenden Kon-