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Münz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band
Münz, Maass Und Gewichtskunde Erster Und Zweiter Band
Forfatter: Alexander Lachmann
År: 1860
Forlag: Verlag von Ernst Schäfer
Sted: Leipzig
Sider: 850
UDK: 389
Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.
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werthsumme aller seit Annahme des bestehenden Landesmünzfusses ausgeprägten Münzen jeder Sorte mit angeben zu lassen.
Art. 25.
Das mit dem Handels- und Zollverlrage vom 19. Februar 1853 zugleich abgeschlossene, diesem als Beilage IV angereihle Münzkartei bleibt dergestalt ferner aufrecht erhalten, dass es an Stelle des Münzkartels der zum deutschen Zoll- und Handelsverein verbundenen Staaten ddo. Karlsruhe den 21. Oktober 1845 auch zwischen den Letzteren unter sich Geltung haben soll, und es wird demselben gleiche Dauer wie dem gegenwärtigen Vertrage beigelegt.
Art. 26.
Für den Fall, dass andere deutsche Staaten oder solche ausserdeutsche Staaten, welche einem der beiden Zollsysteme sich anschliessen, dem gegenwärtigen Münzvertrage beizutreten wünschen, erklären die vertragenden Regierungen sich bereit , diesem Wunsche durch deshalb einzuleitende Verhandlungen Folge zu geben.
Art. 27.
Die Dauer des Vertrags wird zunächst bis zum Schlüsse des Jahres 1878 festgesetzt; cs soll auch alsdann derselbe, insofern der Rücktritt von der einen oder der andern Seile nicht erklärt oder eine anderweite Vereinbarung darüber nicht getroffen worden ist, stillschweigend von fünf'zu fünf Jahren als verlängert angesehen werden.
Es ist aber ein solcher Rücktritt nur dann zulässig, wenn die betreffende Regierung ihren Entschluss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der ausdrücklich festgesetzten oder stillschweigend verlängerten Verlragsdauer den mitvertragenden Regierungen bekannt gemacht hat, worauf sodann unter sämmtlichen Vereinsstaaten unverweilt weitere Verhandlung einzutreten hat, um die Veranlassung der erfolgten Rücklriltserklärung und somit diese Erklärung selbst im Wege gemeinsamer Verständigung zur Erledigung bringen zu können.
Separat ■ Artikel
zu dem Münzvertrage vom heutigen Tage.
Bei Abschluss des Münzvertrags vom heutigen Tage sind von den unterzeichneten Bevollmächiiglen noch folgende besondere Artikel mit Vorbehalt der allseitigen Ratifikation, verabredet worden, welche dieselbe Kraft und Gültigkeit haben sollen, als wenn sie Wort für Wort in den offenen Vertrag eingerückt worden wären.