ForsideBøgerMünz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band

Münz, Maass Und Gewichtskunde
Erster Und Zweiter Band

Forfatter: Alexander Lachmann

År: 1860

Forlag: Verlag von Ernst Schäfer

Sted: Leipzig

Sider: 850

UDK: 389

Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.

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Side af 812 Forrige Næste
35 b) die Umschrift auf dem Reverse aller Vereinsmünzen in Silber wie in Gold wohl in kleineren, nicht aber in grösseren Buchstaben, als die Zeichnungen andeuten, dargestellt werden darf, auf dem Reverse der Goldmünzen aber die Schrift „50 ein Pfund fein“ oder „100 ein Pfund fein“ jedenfalls kleiner gehalten werden muss, als die Schrift des Wortes „Vereinsmünze“; c) die Bezeichnung „Vereinsthaler“ sowohl wie „Vereinsmünze“ aus einem Worte; d) der erhabene Rand der Vereinssilbermünzen sowohl wie der Vereinsgoldmünzen aus einem flachen Stäbchen, dessen innern Umfang ein Perlenkreis (Perle an Perle anliegend) berührt, bestehen muss; e) der Raum zwischen den oberen Enden des Eichenkranzes auf der Krone und Halben Krone einen Millimeter nicht übersteigen darf; fl das Wort „Krone“ und die ausserhalb des Kranzes befindlichen beiden Roselten so gestellt werden, dass eine durch die Mille jedes der fünf Buchstaben und der beiden Rosetten gelegte gerade Linie mit dem Durchmesser des Goldstückes zusammenfällt 2) Es bleibt anheimgestellt, das Münz- und Münzmeisterzeichen auf dem Averse unmittelbar unter dem Bruslbilde oder dem Symbol im Umkreise der Umschrift, den Namen des Stempelschneiders aber nur mit vertiefter Schrift unten in der Abschrägung des Bildnisses anbringen zu lassen. 3) Um in dem Durchmesser der Vereinsmünzen aller vertragenden Staaten eine grössere Uebereinsliinmung zu erhallen, wird die Münzstätte zu Berlin einen mit Nonius versehenen Millimelermaassstab für jede Vereinsmünzslätte gegen Erstattung der Kosten anfertigen und derselben nebst Attest der Uebereinstimmung mit ihrem Normalmaass zugelien lassen. 11. Der königl. bannover’schen Regierung wird es vorbehalten, in Ausführung erlheiller Zusage, aus dem bei dem Bergbau am Harze gewonnenen Golde im jährlichen Gewichte bis zu 2*/a Pfund Kronen- und Halbekronen-stücke auch in der Eigenschaft als Landesmünze auszuprägen. 111. Die Regierungen der Staaten des 30-Thaler- und des 45-fl.-Fusses können sich der Erwägung nicht verschliessen, dass n?ch der zwischen ihren Münzsystemen erzielten üebereinstiininung der Wunsch einer weitern Annäherung des Münzsystems der Staaten süddeutscher Währung an ihre Münzsysteme mit um so grösserem Gewichte hervorlrele. In Berücksichtigung dessen erklären die obgedachten Regierungen, dass, wenn während der Dauer des Vertrags, von Seiten der Staaten süddeutscher Währung der Wunsch zu erkennen gegeben werden wollte, die auf ihr Münzsystem be-3*