ForsideBøgerMünz, Maass Und Gewichtsk… Erster Und Zweiter Band

Münz, Maass Und Gewichtskunde
Erster Und Zweiter Band

Forfatter: Alexander Lachmann

År: 1860

Forlag: Verlag von Ernst Schäfer

Sted: Leipzig

Sider: 850

UDK: 389

Neueste illustrierte Münz-, Maß- und Gewichtskunde und kurze Handelsgeographie aller Länder mit Abbildung und Beschreibung der jetzt kursierenden Gold- und Silbermünzen, nebst Angabe ihres Gewichts, Feingehalts, ihrer Geltung und ihres Wertes nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen, im 30-Thlr.-Fuß, im 45-Fl.-Fuß und im 52½-Fl.-Fuß.

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 812 Forrige Næste
36 zöglichen Bestimmungen des Vertrags im Sinne einer Annäherung an die •> beiden anderen Systeme geändert zu sehen, sie zu jeder Zeil über eine solche Aenderung in Verhandlung treten werden. Indem die Regierungen der Slaaten der süddeutschen Währung für die hiernach andererseits kundgegebene Bereitwilligkeit danken, erklären auch sie sich jederzeit zu Verhandlungen geneigt, wenn von den Slaaten des einen oder andern der beiden übrigen Münzsysteme dergleichen Verhandlungen zum Zwecke einer weitern gegenseitigen Annäherung der drei Münzsysteme gewünscht werden sollten. IV. Da die Regierungen von Modena und Parma entschieden abgefeimt, einen der im Art. 2 des offenen Vertrags bezeichneten drei Haupl-münzfüsse oder einen an diese sich genau anschliessenden, als Landesinünz-fuss an die Stelle des jetzt daselbst bestehenden bei sich einzuführen, so hat zwar deren Beitritt zu dem gedachten Vertrag für unthunlich erachtet werden müssen; nichts destoweniger wird aber allseitig der Wunsch gehegt, auch nach dieser Richtung hin die durch den Handels- und Zollvertrag vom 19. Februar 1853 angestrebten Verkehrserleichterungen in möglichster Ausdehnung im Sinne des Art. 19 jenes Vertrags verwirklicht, und zu dem Ende das Münzwesen jener Länder mit dem der jetzt vertragenden Staaten wenigstens in allen den Beziehungen in Uebereinslimmung gebracht zu sehen, in welchen dies ohne den Uebergang der Ersteren zu einem jener Münzfüsse ausführbar und räthlich erscheint. Jn dessen Betracht erklärt man sich darüber einverstanden, dass die kaiserlich österreichische Regierung ersucht und ermächtigt werde, im Wege fernerer Verhandlungen mit den Regierungen der genannten Herzogtümer im Namen sowie mit Vorbehalt der Zustimmung der den gegenwärtigen Vertrag schliessenden und ihm feiner beilrelenden Staaten eine entsprechende besondere Vereinbarung hierüber zu vermitteln. Zugleich ist man dahin übereingekommen, dass ein derartiger Vertrag folgende unerlässliche Bestimmungen zu enthalten haben würde. a) Modena und Parma hätten sich zu verpflichten, Vereinsthaler in Silber, sowie keine anderen als ganze und halbe Kronslücke in Gold, genau von der innern und äussern Beschaffenheit der diesen Münzslücken entsprechenden Vereinsniünzen auszubringen, und zwar so viel die Einthalerslücke anlangt, zugleich mit der ausdrücklichen Verbindlichkeit, eine gewisse Summe davon nach dem dafür innerhalb des Münzvereins angenommenen Maassslabe auszuprägen oder durch eine Vereinsregierung ausprägen zu lassen. b) Diesen Münzen (Punkt a) würden Seitens der übrigen Staaten die nämlichen Rechte und Vorzüge eingeräumt, wie den gleichnamigen von münzvereinsländischem Gepräge, wogegen die Herzogtümer Modena und Parma, sowohl in Bezug auf diese Münzen und auf ihre Courant-