ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 656

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.

Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.

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Side af 714 Forrige Næste
Gemüseanbau- und -lieferungsvertrag 1925. 99 Stiefelerbsen müssen frisch und im allgemeinen kleinkörnig sein, d. h. es dürfen nicht über 10% dickere Erbsen darunter sein. Drillerbsen müssen frisch sein und nicht über 3Q%‘ dickere Erbsen enthalten. Der Abnehmer ist berechtigt, nach vorhergehender Besichtigung den Anbauern den Zeitpunkt zu benennen, von dem an sie die Erbsen zu liefern haben. Kohlrabi muß jung, zart und nicht holzig sein. Pariser Karotten müssen rot und stumpf sein und in einer Größe, daß 100 der stärksten nicht über 1 kg wiegen. Rosenkohl muß gesund sein und feste Knollen besitzen. Spinat muß grün ohne Aufschuß und an der Wurzel gestochen sein. Der Spargellieferant ist verpflichtet, seinen gesamten Spargel abzuliefern mit Ausnahme der geringen Mengen, die er für seinen eigenen Bedarf in seinem eigenen Haushalte braucht. Wegen Einbehaltung weiterer Mengen bedarf es einer schriftlichen Verständigung der Vertragschließenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig. Sollten die Arbeitnehmer im Werke der abnehmenden Firma Forderungen stellen, die diese glaubt, in ihrem oder im Interesse der Allgemeinheit nicht erfüllen zu können, so ist die Firma verpflichtet, dem Vereine der Konservenfabrikanten Braunschweigs lind Umgegend unverzüglich Mitteilung zu machen. Beschließt der Verein die Ablehnung der Forderungen und entsteht dann dadurch ein Streik, oder entsteht ein Streik, ohne daß seitens der Arbeitnehmer die Erfüllung von Forderungen als Bedingung des Weiterarbeitens geltend gemacht wird, so ist davon einer von dem Vereine der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend zu erwählenden Kommission, bestehend aus zwei Mitgliedern dieses Vereins und einem Mitgliede dei-Handelskammer, sowie zwei Mitgliedern des Gemüsebauvereins e. Gr. m. b. H. und einem Erzeuger, den die Landwirtschaftskammer bestimmt, und einem von diesen sechs Personen zu ernennenden weiteren Mitgliede von juristischer Bildung als Vorsitzenden Anzeige zu machen, welche über die Berechtigung des Streiks zu entscheiden hat. Wird von dieser Kommission der Streik für unbegründet erklärt, so wird die Firma dadurch für die Dauer des Streiks von ihren Verpflichtungen, soweit es die Abnahme der abgeschlossenen Mengen von Gemüse betrifft, entbunden. Der Abnehmer und sodann der Lieferant haben für eine möglichst günstige Verwertung der von der Firma nicht abgenommenen Produkte Soi-ge zu tragen. — Wird von dem Vereine der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend untei- Zustimmung der oben erwähnten Kommission eine Aussperrung der Arbeitnehmer sämtlicher ihm angehörigen Betriebe verfügt, so gilt eine solche Aussperrung einem Streike gleich. Die gleichen Grundsätze sollen sinngemäß zur Anwendung gelangen, wenn in dem Betriebe des Lieferanten Streiks oder Aussperrungen eintreten. Weiter wird die Firma von der Verpflichtung der Abnahme befreit, wenn sie infolge Mangels an Dosen, nicht sofort zu beseitigender Betriebsstörungen, Kohlenmangels, Einstellung des Güterverkehrs oder sonstiger infolge höherer Gewalt hervorgerufenen oder ohne ihre Schuld entstandenen Umstände nicht in der Lage ist, die abgeschlossenen Gemüse zu verwenden. Um einen Ausgleich dafür zu schaffen, wenn durch einen der vorstehend er wähnten Umstände Schaden entsteht, ist beim Verein der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend durch. Beiträge aller Beteiligten, die unter den Bedingungen dieses Vordrucks — Lieferungsverträge — abgeschlossen haben, eine Schadenausgleicliskasse zu schaffen. Dieser Kasse hat sowohl der Lieferant wié die abnehmende Firma für jeden Zentner Spargel 1. und 2. Sorte den Betrag von 3 M., 7*