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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 656
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.
Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.
100 B. Gemüseanbau und -Verwertung.
für jeden Zentner Spargel 8. und 4. Sorte 2 Mk. zuzüfiihren. Ansprüche auf Gewährung einer Entschädigung aus dieser Kasse sind unverzüglich bei dem genannten Verein anzumelden. Die abnehmende Firma hat von dem Kaufpreise für angelieferte Gemüse bis zur Beendigung der Kampagne Gelder in Höhe der von ihrem Lieferanten zu zahlenden Beiträge einzubehalten und gegebenenfalls an die Kasse abzuführen. Entsteht übei’ den Grund oder die Höhe des Schadens Streit, so entscheidet darüber eine einzusetzende Kommission, die aus zwei Produzenten, wovon einer von der Landwirtschaftskammer und dei’ andere vom Gemüsebauverein e. G. m. b. H., hier zu benennen ist, und zwei Fabrikanten des Vereins der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend, welche von der Braunschweigischen Handelskammer bestimmt werden, sowie einen abwechselnd von der Braunschweigischen Handelskammer und Landwirtschaftskammer zu bestimmenden Juristen als Obmann besteht, endgültig unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte.
Sind bei keinem der Beteiligten, die Verträge unter gleichlautenden vorstehenden Bedingungen abgeschlossen haben, Schadenfälle eingetreten, so wird die Ausgleichkasse nicht gebildet. Sollte die Ausgleichkasse zur Bezahlung der den Beteiligten entstandenen Schäden nicht ausreichen, so ist der verfügbare Betrag nach Verhältnis aller, als berechtigt anerkannten Ansprüche unter die Beteiligten zu verteilen. Die Auszahlung der Entschädigungen darf erst erfolgen, wenn feststeht, daß für die betreffende Ernte und Kampagne weitere Ansprüche nicht erfolgen werden. Ein weiterer Schadenersatzanspruch besteht weder unter den Beteiligten noch gegen den Verein der Konservenfabrikanten Braunschweigs und Umgegend. Nichtbenötigte Zuschüsse fallen an die Einzahler zurück.
........., den..................______________ 1925.
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II. Verwertung.
(Allgemeiner Teil.)
1. Allgemeines.
Nächst der Konservierung des Fleisches ist die Konservierung der Gemüse eine der wichtigsten Aufgaben der Konservenindustrie überhaupt, da. das Gemüse mit geringen Ausnahmen nur während weniger Monate des Jahres geerntet wird, und daher die Haltbarmachung für den Gebrauch im Haushalt, zur Versorgung von Schiffen, Truppen usw. während des ganzen Jahres notwendig ist. Die Verfahren, die zu diesem Zweck seit jeher angewandt worden sind, sind die des zweckmäßigen Einlagerns, des Trocknens, des Dörrens, des Einsalzens und Vergärenlassens, und endlich die des Konservierens im engeren Sinne, d. h. des Sterilisierens bzw. des Pasteurisierens in der modernen Konservenindustrie. Das zuerst genannte Rohkonservieren, das Einlegen bzw. Überwintern hat auch für die Konservenindustrie insofern eine Bedeutung, als es durch zweckmäßige Einlagerung gelingt, die Arbeit der Konservenindustrie nicht nur auf die kurze Zeit der Ernte der Kampagne zu beschränken, sondern die Ware im Rohzustande frisch zu erhalten, bis sie zur Verarbeitung gelangt. Die Überwinterung des Gemüses ist unter A „Anbau“ bereits besprochen worden.