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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 656
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.
Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.
MH
B. Gemüseanbau und -Verwertung.
Abb. 44. Gummifadenandi'ückmaschine.
Das Verpacken von Weißblech soll nur in vollständig trockenen Kisten und nicht bei Regenwetter erfolgen. Die Abnahme der Bleche bei der Einlieferung erfolgt in der Weise, daß durch Nachzählen der Gesamteingang der Kisten und durch Vornahme von Probebiegungen willkürlich verschiedenen Kisten entnommener Blechproben die Beschaffenheit des Materials festgestellt wird. Befindet sich die Dosenfabrikation zur Zeit der Anlieferung im Betrieb, so werden mehrere Kisten direkt verarbeitet. Die Feststellung der bedingungsgemäßen Verzinnung und Abmessung der Weißbleche erfolgt gleichfalls durch Stichproben. Stellt sich bei den Stichproben heraus, daß die Sendung ungenau geschnittene Tafeln enthält und die Verzinnung mangelhaft ist, so daß 5% des geprüften Materials den Bedingungen nicht entsprechen bzw. bei einer probeweisen Verarbeitung dieser Prozentsatz an Ausschuß entsteht, so hat der Unternehmer die ganze Teillieferung binnen einer Woche nach erhaltener Aufforderung auf seine Kosten zurückzunehmen und das gleiche Quantum innerhalb vier Wochen durch einwandfreies Material zu ersetzen. Weiter müssen sich die Blechlieferanten bereit erklären, falls die Fabrikverwaltung es für erforderlich erachtet, das Blech durch eine amtliche chemische Untersuchungsstelle prüfen und die Qualität des zur Verwendung gelangten Zinnes feststellen zu lassen und die hieraus erwachsenen Kosten
zu tragen. Als Maßstab für die gestellten Anforderungen gelten hierbei die Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen. Die Haftpflicht der Blechlieferanten erstreckt sich für das von ihnen angelieferte Weißblechmaterial bis zu dessen vollständiger Bearbeitung, spätestens aber auf den Zeitraum von drei Jahren nach erfolgter Einlieferung. Die Blechkisten sind mit der Jahreszahl der Einlieferung seitens der liefernden Firma zu versehen. Die Lieferanten verpflichten sich weiter, ihnen in vorstehend ausgeführtem Sinne als Ausschuß überwiesene Bleche oder Dosenteile kostenfrei durch das zur Herstellung der gleichen Anzahl erforderliche geeignete Weißblech zu ersetzen. Sie verpflichten sich ferner, für die bei der Verarbeitung durch Materialfehler entstandenen unbrauchbaren Dosenteile der Konservenfabrik die aufgewendeten Arbeitslöhne und die Kosten des verbrauchten Lötmaterials zu ersetzen. An Arbeitslohn werden für jede zu ersetzende Tafel Ausschußblech die halben Durchschnittskosten der auf eine völlige Ver-