Handbuch Für Die Konserven Industrie I 1926
Søgning i bogen
Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.
Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.
Digitaliseret bog
Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.
Die Konservierungsmethoden und -mittel.
17
in einigen Konserven Vitamine etwas weniger zahlreich vorhanden sind als in den frischen Nahrungsmitteln, so wird dadurch kein Mensch Schaden leiden. Und wenn die Konservierung durch ein chemisches Mittel erfolgt ist, das sich in dem besonderen Falle etwa ausschließlich für diese Konservierungsart eignet, das aber in großen Mengen genossen der menschlichen Gesundheit nicht zuträglich ist, dann folgt daraus noch keineswegs, daß dieses Konservierungsmittel unbedingt verboten werden muß. Bei der Beurteilung der Bekömmlichkeit und Zulässigkeit bestimmter Erhaltungsmittel ebenso wie bei der Beurteilung der Bekömmlichkeit und Zulässigkeit der Nahrungsmittel selbst kann nur von deren Wirkung auf den normalen Menschen unter normalen Umständen ausgegangen werden. Als eine der Hauptaufgaben der Konservierung erblicken wir es, diejenigen Nahrungsmittel, die von Natur aus leicht und schnell verderblich sind, durch, eine möglichst einfache und mit geringen Kosten verknüpfte Konservierungsmethode bzw. durch ein entsprechendes Konservierungsmittel längere Zeit haltbar zu machen, so daß sie der menschlichen Nahrung allmählich, d. h. je nach Bedarf, zugeführt werden können. Man wird dabei ganz nüchtern zu überlegen und zu prüfen haben, welche Konservierung den besten Erfolg bei den relativ geringsten Kosten verbürgt. Das Deutsche Nahrungsmittelbuch setzt fest: „Dauerwaren sind zur Verwendung als Nahrungsmittel hergestellte Fabrikate, die möglichst lange unverändert, unverdorben und genußfähig bleiben sollen. Konserven, Fräse r v e n und Dauerwaren imbesonderen sind teils pflanzlichen, teils tierischen Ursprungs und werden nach den jeweils zweckmäßigen Verfahren und durch entsprechende Vorrichtungen teils mit, teils ohne Zusätze hergestellt, wie es Beschaffenheit und Zweck der Ware verlangen.“ Solche und ähnliche Definitionen sind für den Praktiker zu farblos. Wenn er von Konserven spricht, dann verbindet er damit ganz bestimmte Begriffe, doch ist es notwendig, sich gelegentlich über den ganzen Begriffsinhalt der Worte klar zu sein.
Eine strengbegriffliche Scheidung zwischen Konserve, Vollkonserve, Halbkonserve, Präserve usw. ist keineswegs vorhanden. Es fallen z. B. durch die Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren (23. Juli 1923) unter den Begriff Konserve nicht mehr die Halbkonserven, wie marinierte Fische, Fleischsalate usw., die nur zum Zwecke des Versands ohne Sterilisation in Blechdosen verpackt werden. Charakterisierend für die Unklarheit der Begriffe ist auch ein Urteil des hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg, das für die Fischindustrie den Begriff „Konserven“ eindeutig dahin auslegte, daß nur in Hitze sterilisierte, in Dosen aufbewahrte Fische darunter fielen, nicht aber marinierte Fische, und dessen Auffassung sich das Reichsgesundheitsamt keineswegs anschließen konnte. Auch sonst hat sich ergeben, daß innerhalb behördlicher Stellen dieselbe Unklarheit herrscht, wie innerhalb der Fabrikations- und Händlerkreise.
Es sind aber seit geraumer Zeit Bestrebungen im Gange, dahingehend, durch Zusammenwirkung der verschiedenen wirtschaftlichen Spitzenorganisationen Klarheit in diese überaus wichtige Frage zu bringen. Ist Jacobsen, Konservenindustrie. 2