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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Erster Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 656
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konservenindustrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetriebe.
Mit 357 Textabbildungen und 8 Tafeln mit Originalplänen.
Gurke.
353
1. Frühe kurze grünbleibende russische und auch französische Traubengurke.
2. Kurze weiße Traubengurke.
3. Mittellange, grüne, frühe Gurke.
4. Lange, frühe Schlangengurke.
5. Grüne, chinesische Schlangengurke.
6. Lange grüne von Erfurt.
7. Bismarckgurke.
8. Japanische Kletter- und Spaliergurke.
9. Handelsübliche Bezeichnungen der Gurkenkonserven.
Die handelsüblichen Bezeichnungen kommen lediglich für die sogenannten Einlegegurken in Betracht. So hat die Liegnitzer Handelskammer für den Handel mit Einlegegurken folgende Bedingungen festgesetzt:
1. Einlegegurken (sog. Einleger) sollen schlank und durchschnittlich 10 bis 15 cm lang sein, sowie im Durchmesser 3 bis 6 cm betragen. Das Gewicht von einem Sack von 5 Schock Einlegegurken muß mindestens 42,5 kg betragen. Abweichungen im Durchmesser und Mindestlänge sind der Stückzahl nach bis zu 10'%', soweit Überlänge in Frage kommt, unbegrenzt zulässig.
2. Schälgurken aus den Einlegern (Schäler II oder Mittelgurken) müssen pro Sack je 3 Schock, mindestens 47,5 kg wiegen.
Unter sogenanntem A uswurf versteht man Gurken, die 1. ihrer Größe und Form nach nicht mehr zu den Einlegegurken gehören, und 2. Häkel, welche kürzer sind als 8 cm, krumm und sonst von unschöner Form. Es bleibt dem Lieferanten überlassen, fliesen Auswurf noch einmal zu sortieren.
3. Unter Einlegegurken II. Sortierung versteht man schlanke Gurken von 8—12 cm Länge sowie auch längere Gurken, jedoch von unschöner Form. Alle anderen sind Häkel und als solche extra zu sortieren. Für eine sortierte II. Sorte Einleger ohne Häkel sollen 50% des Preises für Einleger gezahlt werden.
4. Schälgurken I. Besondere Vereinbarungen werden nicht für erforderlich gehalten, da sich die Preise seit jeher nach der Qualität richten.
Im übrigen muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß für den Gurkenhandel für den Fall, daß nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen sind, folgende Gebräuche nach dem Gutachten der Berliner Handelskammer maßgebend sind: Sind die Gurken nach Schock verkauft, so hat der Käufer die leeren Tonnen zurückzuschicken oder zu bezahlen. Sind dagegen die Gurken nach Tonnen verkauft, so ist, auch wenn die Stückzahl zur Unterrichtung des Käufers angegeben ist, einschließlich Tonne zu liefern. Dies ist nicht nur bei Salzgurken, sondern auch bei Pfeffergurken, Cornichons und Senfgurken üblich.
Jacobsen, Konservenindustrie. 23