Handbuch Für Die Konserven Industrie I 1926
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A. Allgemeines.
Fleischer-V erband kürzlich erwirkt worden, daß Nachrichten über Fleischvergiftungen nicht verbreitet werden dürfen, bevor durch die zuständigen Kommissionen eine Prüfung und Bestätigung dieser Tatsache stattgefunden hat, weil das Überliandnehmen solcher Meldungen geeignet ist, das Gewerbe, in unserem Falle die Konservenindustrie, erheblich zu schädigen. Ähnliche Bestrebungen der Konservenindustrie-Verbände sind m. W. im Gange, bedürfen aber zu ihrer wirksamen Durchführung der regen Beteiligung der weitesten Fachkreise.
Fehlprodukte sind natürlich niemals ausgeschlossen, da die zu verarbeitenden Produkte immer organischen Ursprungs sind und eine individuelle Behandlung erfahren müssen. Als Grundsatz für die gesamte Konservenindustrie hat zu gelten: Verarbeitung gesunder, reiner Nahrungsmittel, Anwendung der größten Sauberkeit und Präzision bei der Herstellung, richtige, wahrheitsgemäße Deklaration der Fertigprodukte, sorgfältige und den Waren entsprechende Lagerung. Fehler können dadurch entstehen, daß die Rohprodukte, seien es Gemüse, Obst, Fleisch, Fisch oder Milchfabrikate, von den als normal anzusehenden Typen abweichen. Gelangt dei’ Fabrikant durch günstigen Einkauf in den Besitz einer großen Warenmenge, die es sehr schnell zu verarbeiten gilt, dann sind Fehlfabrikate durch längere Lagerung oder durch übereilte Produktion nicht selten. In solchen Fällen gilt es doppelt aufzupassen, damit der durch den günstigen Einkauf erzielte Nutzen nicht durch mangelhafte Verarbeitung verloren geht. Eine mangelhafte Verarbeitung kann z. B. darin bestehen, daß der eigentliche Fabrikationsprozeß — gedacht ist hierbei an das Erhitzen, Trocknen, Gefrieren, Vergärenlassen usw. — nicht in der vorgeschriebenen Weise vorgenommen worden ist, oder daß das Verpackungsmaterial, etwa die Dosen, nicht sorgfältig genug vorbereitet oder verschlossen worden ist.
Daß das Wasser in der gesamten Konservenindustrie eine große Rolle spielt, ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft nicht in dem gebührenden Maße beachtet. Wasser, das nicht ohnehin von der Gesundheitspolizei etwa als Leitungswasser einer ständigen Kontrolle und Prüfung untersteht, sollte man wenigstens halbjährlich untersuchen lassen, und wer in der glücklichen Lage ist, über mehrere Wasserquellen zu verfügen, sollte es nicht versäumen, Versuche bald mit dem einen, bald mit dem anderen Wasser in bezug auf seine Eignung bei der Konservierung vor-zunehtnen. Der praktische Versuch ist auch hier das Wertvollste und letzten Endes Ausschlaggebende. An anderer Stelle wird über das Wasser, seine Beschaffenheit und Verwendbarkeit zu den einzelnen Konservierungsmethoden noch im Zusammenhänge zu reden sein.
Handelt es sich bei den Fehlprodnkten lediglich um Schönheitsfehler, wenn also z. B. die Farbe nicht in der gewünschten Weise erhalten ist, wenn geringe Geschmack- oder Aromaabweichungen auftreten, dann besteht immer noch die Möglichkeit, die Ware mit einem geringen Preisnachlaß unter Hinweis auf die Fehler schnell abzustoßen. In jedem Falle wird aber zu überlegen sein, ob der gute Ruf der Firma dabei nicht aufs Spiel gesetzt wird. Mit Recht verwahren sich z. B. die Fleischkonserven-