ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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SSS Seite 142 Bayerifche 9ubiIdums«kandes« Husffellung 1906 Nr. 7 Lunte Biløer aus Nurnbergs und Mittelfrankens Vergangenheit.' Hlitgeteilt von K. Ardjipfekretår Sumdel, Hurnberg. Die Rtirnberger benn Frankfurter Pfeifergericht. Øus „Dichlung und Wahrheit" Kenni jedermann Goethes lebendige Schilderung des Frankfurter Pfeisergerichts, d. h. jener feierlichen Genchts- , sitzung, in welcher die Nbgesandten der Stadie Rtirnberg, lvorms und Bamberg alljahrlich dem Kaiser- lichen Schultheitzen zur Rnerkennung der Vergunstigung, nach welcher ihre tvåren in Frankfurt zollfrei sein sollen, gewisse althergebrachte Geschenke uberreichten. (Es ist nun in hohem Grade interessant, mit dieser Schilderung unseres ltltmeisters eine uns erhaltene, aus der zweiten halfte des 16. Iahrhunderts stammende Instruktion des Rtirnberger Rates**) sur seinen mit der „Rusholung der Zollsreiheit" betrauten Nbgesandten zu vergleichen. Dabei zeigt es sich, wie getreu und in viele Ginzelheiten genau des Dichters Darstellung ist, auch seine Schlutzbemerkung, datz Rtirnberg es unternommen hatte, die Pfeiser fur sich und seine Mit- stadte jedes Iahr zu stellen, ist zulrefsendch) Im solgenden sei unsere Instruktion, die auch eine Reihe neuer, von Goethe nicht vermerkter 3uge enthalt, mit einigen unroesent- lichen Ruslassungen wiedergegeben. Ris Tag der „Rusholung" der Zollsreiheit war der letzte Gerichtstag der Frankfurter Schoffen vor Maria Geburt (8. September) ein stir allemale festgesetzt. Gerichts- tage waren in Frankfurt der Montag, Mittmoch und Frei- tag, und je nachdem nun das Fest Maria Geburt fiel, murde einer dieser Tage gewahlt und am Rbend zuvor die Stunde zur Uberreichung der Geschenke (geroohnlich 9 — 10 Uhr vormittags) mit dem Kaiserlichen Schultheitzen vereinbart. Rm gleichen Rbend lietz der Rtirnberger Ge- sandte auch die zur Bartholomaimesse anwesenden Rtirn- berger Kaufleute bitten, sich am solgenden Tage um 7 Rhr srtih im Rtirnberger hose einzufinden und der Heimatstadt zu Thren die „Schenk" zum Romer hin und zurtick zu begleiten. Rm sestgesetzten Tage nun zieht zuerst der Wormser Gesandte unter Vorantritt dreier Rtirnberger Stabtpfeifertt) nach dem Rathause, hienach der Bamberger und schlietzlich der Rtirnberger. Wahrend Worms und Bamberg „schenklen", murden im Rtirnberger hose die zur Begleitung erschienenen Kaufleute mit einer „Morgensuppe", Gebratenem, Gbst und *) (Duellen sind durchweg Nrchivalien des hiesigen tt.ttreisarchives. ** ) 3m K. Ureisarchive Nurnberg. Ver Titel lautet i Instruktion oder Vertzaichnus, welcherrnassen, auch zu was Seit, Tag vnd Stundt die 3oIlfregheit zu Frannckfurt am Main vnd zu Maintz von wegen der Statt Nurmberg Trfordert vnd Nufgeholt werdcn soll. f) Freilich unterhielten die Nurnberger nicht, wie Goethe meint, die Pfeiser allein, sondern zu gleichen Teilen mit Bamberg und U)orms. Ilede der drei Stadte gab ihnen 18 Guiden zu Sold und 2 fl. Geleitgeld fur die Nnsbacher, roilrzburger, Mainzer ic. Geleitsreiter. ff) Shren Nnzug jchildert uns Goethe. Rase bemirtet, auch „tvein genug" gegeben. Dabei multen die Rtirnberger aber gewaltig auspassen, datz die Wormser und Bamberger nicht allzulange ausblieben, denn wenn die Frankfurter Schoffen aufstanden, ohne datz die Rtirnberger gekommen maren, mar die Zollfreiheit vertan und verspielt. Kamen die Pfeiser nun endlich nach dem Rtirnberger hos zurtick, so ordneten sich die Rtirnberger zum Suge nach dem Romer. Voraus die Spielleute, dann solgt der Ge- sandte, der offen in der rechten hand eine Holzerne „Kre- denz"*) tragt, darin liegt ein Pfund Psefserntisse, ein rundes Stablein und Kreuzmeise dartiber ein Paar „gefingerter", gelber, lederner handschuhe. Rechts und links neben dem Gesandten gehen zmei Rtirnberger Btirger und die tibrigen folgen hinterdrein. Kommt der 5ug nun in den grotzen Saal des Romers, mo die Schoffen unter dem Vorsitze des Schultheitzen tagen, so nahm der Gesandte innerhalb der Schranken Russtellung und wartete, bis der gerade zur Verhandlung stehende Fall erledigt und die Sachmalter ihre Reden geschlossen hatten. Vauert dies zu lange, so gibt der Schultheitz ihnen ein Zeichen, zu schmeigen. Runmehr verneigt sich der Gesandte vor Schultheitz und Schoffen und spricht: „Gestrenge, Tdle und Threnseste! Herr der Schultheitz! Threnseste, hochgelerte, stirsichtige, erbare und meise, gtitige, liebe Herren! Hier erscheine ich und bringe die Gerechtigkeit von roegen meiner herren, eines ehrenfesten, stirsichtigen, ehrbaren und roeisen Rates der Stadt Rtirnberg von der Freiheit roegen, die ihre (Erbarkeiten und derselben Btirger alljahrlich zu Frankfurt haben, dieselbe damit zu bestatigen, roie dann von Riter herkommen ist, und bitte roiederum um solche Freiheit und Gerechtigkeit, roie dann ehrengedachte meine Herren und ihre Btirger dieselbe bisher gehabt haben." Ver Schultheitz fragt zunachst: „Lieber Freund, seid ihr ein Rtirnberger Btirger?" Der Gesandte ant- roortet: „Ja!" Varauf spricht der Schultheitz: „So roill ich euch hiemit bei den Pflichten, damit ihr einem erbaren Rate zu Rtirnberg zugetan seid, eingebunden haben, datz man Keine anderen sremden Gtiter unter der Zollsreiheit durch- oder unterschleifen roolie." Runmehr nimmt der Bote des Schultheitzen die Geschenke an sich und daraus fragt der Gerichtsschreiber noch nach Taus- und Familien- namen des Gesandten und „schreibt ihn ein". Run spielen die Pfeiser nochmals aus und dann geht der Zug in der srtiheren (Vrdnung nach dem Rtirnberger hof zurtick, roo die Teilnehmer roiederum mit stitzem oder Rheinroein traktiert roerben.**) *) Goethe jagt Becher; dies durfte auch gemeint sein. Ver Enkel des Schultheitzen Textor hatte ja oft genug mit diesen Nurn- berger Bechern, Stabchen und Handschuhen gespielt. **) Ver Bewohner des Nurnberger Hofes erhielt fur die Erlaubnis, das Mahl bort abzuhalten, und flir die leihweise Nblaffung des be-