Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seife 524
Bayerifche Hublldums-Lflndes'flusffellung 1906
Nr. 24
mals erfuhr, im ersten Iahrzehnt des 17. Iahrhunderts
autzerordentlich gestiegen zu sein. Lude Ruguft 1578 war
in der Stadt vom Winter her noch ein Bieruberschuh
von ungesahr 1000 Eimern vorhanden gewesen. Richt
ganz ein Menschenalter spater, im Iahre 1606, bewilligte
der Hat mitten im Winter (am 3. Februar), da man furchtete,
das Bier werde nicht reichen, noch einen dritten Sud, eben-
so in den solgenden Iahren, trotzdem war Rnsang DK-
tober 1608 alles Bier ausgebrancht. Die Stadt-
verwaltung mutzte 9 Brauer abordnen, um zu Thurnau in
der Brauerei der Grafen Giech 7 Fuder Bier zu Kausen.
Kein Wunder, wenn da die Zahl der biererzeugenden
Burger gewaltig in die Hahe stieg. 3m Oktober 1601
wird denn
auch als
Zahl der
Bier-
brauer,
die fur die
Kommende
Sudperiode
vom Hat
ihre Rnwei-
sungen er-
Hielten, ge-
radeausein
Dutzend
genannt,
sechsSah-
re spater
werden be-
reits 28
aiigegeben.
Wenn man
dazu nochin
Betracht
zieht, wel-
che gratze
Rolle gera-
3n6uftvieau5fieHuiig iin HauPtindnstviegebaii-e.
Kosthalle der Aackerbrauerei.
Photographische Aufnahme von g. Schmidt, Klischee von Zerreitz & Sie., Nurnberg.
de in jener 3eit auch das Brauwesen in den Hatsprotokollen
der Stadt spielt, wahrend es spater hier bedeutend in den
Hintergrund tritt, so Kann man wohl mit Hecht behaupten,
das erste Iahrzehnt des 17. Iahrhunderts sei der
Beginn des Russchwungs der Hulmbacher Bierbrauerei.
Lrst mit dieser Steigerung des Verbrauchs durste
ubrigens das Biersieden lohnend und gewinnbringend ge=
worden sein. lider die Herstellungskasten eines „Ge-
braus" besitzen wir namlich schon aus dem Iahre 1590
bis ins einzelnste gehende Rachrichten und wir Konnen
daraus ersehen, datz diese Koften stir damalige Verhaltnisse
gar nicht so gering waren. Weitaus am meisten verschlang
die notwendige Gerste, 'man rechnete damals aus ein „Ge-
brau" 5 Sumra Gersten (das Sumra zu 347 Matz, wie
die Hatsprotokolle genau anmerken), 'unser Kostenvor-
anschlag verzeichnet sur dieses (Quantum Gerste 50 Guiden,
daneben sur 8 Mah hopfen 24 Gulden. Dazu Kommen
nun noch das „Umgeld", der Lohn fur die Malzer, die
Rusgaben fur Kost, Licht und Holz wahrend des Matzens,
fur Kost und Lohn der Leute, „so die Gerste aus- und
eintragen", den Lohn surs Mahlen, einschliehlich des Be-
trags sur Verkostigung der Malzmahler, das Kesselgeld,
der Preis des zum Brauen notigen Halzes incl. Fuhrlohn,
der Lohn sur den Braumeister und seine Knechte u. s. w.
- alles in allem nahezu 100 Gulden!
Vielleicht haben die Versuche des Rates die den Brau-
leuten gewahrten Reichnisse einzuschranken den vernunstigen
Zweck versolgen wollen, die Herstellungskasten etwas zu
vermindern. Denn dem Rate mu^te viel an der Krastigen
Fortentwicklung des Braugewerbes liegen, hatte die Stadt
davon doch ihren sicheren Rutzen. Vor allem scheint die
Stadtver-
waltung
den hapsen-
handel mo-
nopolisiert
zu haben.
So wird z.
B. 1607 die
Ver-
wendung
„fremden"
Hapsens
nachdruck-
lich verba-
ten, da der
hapsen bei
der Stadt
zu Kausen
sei. Spater
ersahren
wir auch
van einer
unmittel-
baren Be-
steuerung
des Brau-
gewerbes. 3m Jahre 1641 namlich bewilligte die furstliche
Regierung von jedem Gebrau Bier einen Gulden Stener zur
Grneuerung und Rusbesserung des schadhasten Pflasters. Doch
nicht nur nach der fiskalischen Seite hin schenkte die Stadtver-
waltung dem Brauwesen ihre Rusmerksamkeit. hoben wir es
doch bei der Herstellung des Bieres mit einem spater als die
bekannten zunftmatzig organisierten Gewerbe aufkammenden
Lrwerbszweige zu tun; sie steht in dieser hinsicht dem
Huttenwesen, der Baumwollverarbeitung, der Buchdruckerei,
Zuckersiederei u. s. w. nahe und hat sich allmahlich, wie
diese nicht in die zunftige Betriebsordnung aufgenommen,
gleich ihnen zum sabrikmatzigen Grotzbetrieb entwickelt.
Rn die Stelle des Zunftzwangs aber trat eine nichts weniger
genaue Rberwachung durch die Stadtverwaltung. Gs wurde
ja im Varstehenden schon einigemale daraus Hingewiesen.
Der Rat der Stadt z. B. bestimmte alljahrlich - meist
Rnfang bez. Mitte Oktober - die „Brau - Ordnung",'
durch sie wurde den Brauern vorgeschrieben, wie viel