Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seife 546
Bayerifche 3ubHdums-kandes -Huskellung 1906
Hr. 25
merkwurdige Konsequenz, daB die Spaltung von hdheren
Stickstoffverbindungen zu Ammoniak (1), die Nitrit-
bildung aus Ammoniak (2) und die Nitratbildung aus
Nitrit (3) in drei von einander zeitlich getrennt ver-
laufenden Etappen von statten gehen muB, selbst wenn
die Erreger der drei Prozesse von vornherein såmtlich
zugegen sind. Denn solange noch spaltungsfåhige
Verbindungen ubrig sind, kann der Nitritbildner, wie
wir sahen, sich nicht entwickeln, es muB also zunåchst
alles in Ammoniak gespalten werden, jetzt erst setzt
die Nitritation ein, die jedoch von einer Nitratbildung
nicht begleitet sein kann, solange noch Ammoniak
ubrig ist, und endlich, wenn dieser aufgearbeitet ist,
beginnt die Nitratbildung. Diese Arbeitseinteilung ist
eine uberaus gluckliche Einrichtung. Denn, wie wir
bald sehen werden, kann das Nitrat durch die zahl-
reichen Denitrifikationsbakterien in freien Stickstoff
zerlegt werden, wozu jedoch die Anwesenheit organischer
Substanzen nbtig ist. Da diese aber beim Beginn der
Nitratbildung bereits aufgearbeitet sind, so ist die
Wirksarnkeit der denitrifizierenden Organismen in zu
hohem MaBe nicht zu befurchten. So gelangt der ab-
gebaute Stickstoff wieder in einen fur die Pflanzenwelt
nutzbaren Zustand und kann aufs neue seinen Kreis-
lauf beginnen.
Aber dieser Weg kann nicht immer ungestort ein-
geschlagen werden. Indem ich nur kurz die Moglich-
keit einer Reduktion der Nitrate zu Nitriten, Ammoniak,
Stickoxyd oder Stickoxydul erwahne, deren biologische
Einzelheiten noch wenig untersucht sind, wende ich
mich direkt der eigentlichen Denitrifi kation, d. h. der
Ereimachung von elementarem Stickstoff zu. Die Zahl
der Denitrifikation bewirkenden Bakterien ist eine sehr
groBe, und ihre Verbreitung eine ganz allgemeine.
Uber den Chemismus der Stickstoffentbindung sind
wir einigermaBen orientiert. Da nåmlich die betreffenden
Bazillen bei Luftzufuhr stets gut gedeihen, bei Luft-
abschluB jedoch nur bei Gegenwart von Nitriten und
Nitraten, so durfte die Stickstoffreimachung wesentlich
auf ihrer Atmung beruhen, indem sie bei Mangel an
Sauerstoff diesen aus den Stickoxyden beziehen. AuBer-
dem ist fur die Denitrifikation die Anwesenheit leicht
assimilierbarer organischer Stoffe erforderlich. Aus diesen
Eeststellungen ergeben sich fur die Landwirtschaft eine
Reihe von praktischen Winken fur die Vermeidung der
Stickstoffentbindung. Immerhin ist es jedoch keines-
wegs als sichergestellt anzusehen, daB die Denitri-
fikation im allgemeinen wesentlichen Schaden anrichten
kann. Vielmehr haben verschiedene deutsche Forscher,
wie Pfeiffer u. a. dies bestritten und darauf hinge-
wiesen, daB eine betrachtliche Denitrifikation nur in
gewissen Ausnahmefallen zustande kommen kann.
Aber wie auch die quantitativen Verhåltnisse liegen
mogen, wir werden notwendig nach Gegenprozessen
suchen: es mussen Reaktionen existieren, die den freien
Euftstickstoff in gebundenen uberfuhren, und ihre Be-
trachtung soll den letzten und wichtigsten Punkt unserer
Ausfuhrungen bilden. (Fortsetzung folgt.)
— — — Q
Das Recht des Angestellten an seinen Erfindungen.
Von Ingenieur Hammer-Nurnberg. (Fortsetzung.)
Bevor wir nun in unseren Erbrterungen weiter-
gehen, wollen wir erwagen, ob bei solchen Er-
findungen, welche nach der geltenden Recht-
sprechung dem Dienstherrn zuzusprechen sind, die
Urheberschaft dem Angestellten verbleibt. Dies ist zu
bejahen. Die Urheberschaft bleibt nach Kohler stets
dem Erfinder, er ist berechtigt, sich uberall als Urheber
desselben zu bezeichnen, ein Recht, von welchem er
allerdings nur wenig profitieren wird, solange er nicht
in der Patentschrift ausdrucklich als Erfinder ge-
nannt wird.
Wir haben vorhin gehort, daB der Dienstherr dann
bedingungslos ein Anrecht auf die Erfindungen seiner
oder seines Angestellten hat, wenn eine diesbezugliche
Vertragsabmachung vorliegt. Das Anrecht des Dienst-
herrn kann aber auch, nach einer reichsgerichtl. Ent-
scheidung vom 4. III. 1903, dann geltend gemacht
werden, wenn ein diesbezugliches Vertragsverhåltnis
nicht vorliegt. Nehmen wir beispielsweise an, ein
Werkmeister oder Vorarbeiter werde von dem Inhaber
einer Spielwarenfabrik, olme eine Bestimmung, was mit
eventuellen Erfindungen geschehen soll, zu dem
speziellen Zwecke angestellt, die vorhandenen Muster
von Spielwaren weiter auszubauen bezw. neue Muster
zu schaffen. Es gehort nun bei der genannten Branche
eine besondere Findigkeit dazu, um im Hinblick auf
die unzahligen bekannten Modelle noch etwas neues
zu schaffen.
Auch der Umstand, daB mit wenig Mitteln und
auf mbglichst einfache Weise viel erreicht werden
muB, erfordert kein geringes MaB erfinderischer Be-
gabung. Ein derartiges Dienstverhaltnis, bei welchem
also eine vertragliche Bestimmung uber das Schicksal
eventueller Erfindungen als nicht bestehend angenommen
ist, bei welchem aber dem Angestellten nicht allein
die Uberwachung der bisherigen Produktion, sondern
auch die Vervollkommnung der Fabrikate ubertragen
wurde, sichert dem Angestellten falls eine Erfindung
vorliegt, keine Erfinderrechte, sondern diese gehen auf
den Dienstherrn uber. Dies hat seinen Grund in
folgendem.
Wie ich vorhin anfuhrte, gehort speziell zur Aus-