ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 1124 Forrige Næste
Seife 546 Bayerifche 3ubHdums-kandes -Huskellung 1906 Hr. 25 merkwurdige Konsequenz, daB die Spaltung von hdheren Stickstoffverbindungen zu Ammoniak (1), die Nitrit- bildung aus Ammoniak (2) und die Nitratbildung aus Nitrit (3) in drei von einander zeitlich getrennt ver- laufenden Etappen von statten gehen muB, selbst wenn die Erreger der drei Prozesse von vornherein såmtlich zugegen sind. Denn solange noch spaltungsfåhige Verbindungen ubrig sind, kann der Nitritbildner, wie wir sahen, sich nicht entwickeln, es muB also zunåchst alles in Ammoniak gespalten werden, jetzt erst setzt die Nitritation ein, die jedoch von einer Nitratbildung nicht begleitet sein kann, solange noch Ammoniak ubrig ist, und endlich, wenn dieser aufgearbeitet ist, beginnt die Nitratbildung. Diese Arbeitseinteilung ist eine uberaus gluckliche Einrichtung. Denn, wie wir bald sehen werden, kann das Nitrat durch die zahl- reichen Denitrifikationsbakterien in freien Stickstoff zerlegt werden, wozu jedoch die Anwesenheit organischer Substanzen nbtig ist. Da diese aber beim Beginn der Nitratbildung bereits aufgearbeitet sind, so ist die Wirksarnkeit der denitrifizierenden Organismen in zu hohem MaBe nicht zu befurchten. So gelangt der ab- gebaute Stickstoff wieder in einen fur die Pflanzenwelt nutzbaren Zustand und kann aufs neue seinen Kreis- lauf beginnen. Aber dieser Weg kann nicht immer ungestort ein- geschlagen werden. Indem ich nur kurz die Moglich- keit einer Reduktion der Nitrate zu Nitriten, Ammoniak, Stickoxyd oder Stickoxydul erwahne, deren biologische Einzelheiten noch wenig untersucht sind, wende ich mich direkt der eigentlichen Denitrifi kation, d. h. der Ereimachung von elementarem Stickstoff zu. Die Zahl der Denitrifikation bewirkenden Bakterien ist eine sehr groBe, und ihre Verbreitung eine ganz allgemeine. Uber den Chemismus der Stickstoffentbindung sind wir einigermaBen orientiert. Da nåmlich die betreffenden Bazillen bei Luftzufuhr stets gut gedeihen, bei Luft- abschluB jedoch nur bei Gegenwart von Nitriten und Nitraten, so durfte die Stickstoffreimachung wesentlich auf ihrer Atmung beruhen, indem sie bei Mangel an Sauerstoff diesen aus den Stickoxyden beziehen. AuBer- dem ist fur die Denitrifikation die Anwesenheit leicht assimilierbarer organischer Stoffe erforderlich. Aus diesen Eeststellungen ergeben sich fur die Landwirtschaft eine Reihe von praktischen Winken fur die Vermeidung der Stickstoffentbindung. Immerhin ist es jedoch keines- wegs als sichergestellt anzusehen, daB die Denitri- fikation im allgemeinen wesentlichen Schaden anrichten kann. Vielmehr haben verschiedene deutsche Forscher, wie Pfeiffer u. a. dies bestritten und darauf hinge- wiesen, daB eine betrachtliche Denitrifikation nur in gewissen Ausnahmefallen zustande kommen kann. Aber wie auch die quantitativen Verhåltnisse liegen mogen, wir werden notwendig nach Gegenprozessen suchen: es mussen Reaktionen existieren, die den freien Euftstickstoff in gebundenen uberfuhren, und ihre Be- trachtung soll den letzten und wichtigsten Punkt unserer Ausfuhrungen bilden. (Fortsetzung folgt.) — — — Q Das Recht des Angestellten an seinen Erfindungen. Von Ingenieur Hammer-Nurnberg. (Fortsetzung.) Bevor wir nun in unseren Erbrterungen weiter- gehen, wollen wir erwagen, ob bei solchen Er- findungen, welche nach der geltenden Recht- sprechung dem Dienstherrn zuzusprechen sind, die Urheberschaft dem Angestellten verbleibt. Dies ist zu bejahen. Die Urheberschaft bleibt nach Kohler stets dem Erfinder, er ist berechtigt, sich uberall als Urheber desselben zu bezeichnen, ein Recht, von welchem er allerdings nur wenig profitieren wird, solange er nicht in der Patentschrift ausdrucklich als Erfinder ge- nannt wird. Wir haben vorhin gehort, daB der Dienstherr dann bedingungslos ein Anrecht auf die Erfindungen seiner oder seines Angestellten hat, wenn eine diesbezugliche Vertragsabmachung vorliegt. Das Anrecht des Dienst- herrn kann aber auch, nach einer reichsgerichtl. Ent- scheidung vom 4. III. 1903, dann geltend gemacht werden, wenn ein diesbezugliches Vertragsverhåltnis nicht vorliegt. Nehmen wir beispielsweise an, ein Werkmeister oder Vorarbeiter werde von dem Inhaber einer Spielwarenfabrik, olme eine Bestimmung, was mit eventuellen Erfindungen geschehen soll, zu dem speziellen Zwecke angestellt, die vorhandenen Muster von Spielwaren weiter auszubauen bezw. neue Muster zu schaffen. Es gehort nun bei der genannten Branche eine besondere Findigkeit dazu, um im Hinblick auf die unzahligen bekannten Modelle noch etwas neues zu schaffen. Auch der Umstand, daB mit wenig Mitteln und auf mbglichst einfache Weise viel erreicht werden muB, erfordert kein geringes MaB erfinderischer Be- gabung. Ein derartiges Dienstverhaltnis, bei welchem also eine vertragliche Bestimmung uber das Schicksal eventueller Erfindungen als nicht bestehend angenommen ist, bei welchem aber dem Angestellten nicht allein die Uberwachung der bisherigen Produktion, sondern auch die Vervollkommnung der Fabrikate ubertragen wurde, sichert dem Angestellten falls eine Erfindung vorliegt, keine Erfinderrechte, sondern diese gehen auf den Dienstherrn uber. Dies hat seinen Grund in folgendem. Wie ich vorhin anfuhrte, gehort speziell zur Aus-