Ausstellungszeitung Nürnberg 1906
Forfatter: Paul Johannes Rée
År: 1906
Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei
Sted: Nürnberg
Sider: 1096
UDK: St.f. 91(43)(064) Aus
Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern
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Seite 594
Bayerifche Subildums*handes-Husttellung 1906
Nr. 27
sich empfehlen, diesen Ergebnissen noch skeptisch
gegenuber zu stehen. Ihre Nachprufung durfte in
nåchster Zeit erfolgen.
So wichtig und interessant alle diese Beobachtungen
uber die Bindung von freiem Stickstoff aus der Luft
sind, uber eines konnen wir uns nicht hinwegtåuschen:
ihre quantitative Bedeutung kann nur eine ziemlich ge-
ringe sein, und die praktische Landwirtschaft, die in
unsern europåischen OroBstadten zu einer intensiven
Bodenkultur gedrångt ist, wird nie auf eine ander-
weitige kunstliche Zufuhrung von gebundenem Stick-
stoff an dem Boden verzichten konnen. Bis zu m
heutigen Tage noch besitzen wir hierfur in den Salpeter-
lagern eine Quelle, mit der keine andere Produktion
erfolgreich konkurrieren kann. Aber mehr und mehr
nåhern wir uns dem Zeitpunkte, in welchem diese
kostbare Quelle versiegen wird, und wir zu anderen
Hilfsmitteln greifen mussen. Denn die chilenischen
Salpeterlager durften nach zuverlåssigen Urteilen bei
unserer jetzigen starken Inanspruchnahme in etwa
40 Jahren erschopft sein, und sie sind die einzigen
naturlichen Eundorte, die in der Qegenwart praktisch
in Betracht kommen. Wåhrend der Salpetergebrauch
bis zum Jahre 1825 ausschlieBlich aus den ostindischen
Kalisalpeterlagern bestritten wurde, errang der chilenische
Natronsalpeter bald einen voltigen Sieg, zumal die um
1860 erschlossenen StaBfurter Kalilager Gelegenheit
boten, ihn in den fur manche Zweige der Technik
wertvolleren Kalisalpeter uberzufuhren. Wåhrend z. B.
im Jahre 1900 die ostindische Kalisalpeterproduktion
nur 200000 Ztr. betrug, belief sich die des Chile-
salpeters auf rund 32 000000 Ztr., von denen allein
17 000000 auf Europa, die Hålfte davon auf Deutsch-
□
land entfallen. Durch jene naturlichen Lager wurde
auch der Salpeteranbau, die Anlegung von sog. Salpeter-
plantagen, die einst eine so groBe Bedeutung gehabt
hatten, vollig uberflussig gemacht, und der heutige
Weltbedarf konnte auf diesem Wege nie wieder be-
stritten werden. DaB eine genugend rasche Nach-
bildung der Salpeterlager stattfinden konne, ist aus-
geschlossen, da ihr Ursprung sicher organischer Natur
ist, und ihre Bildung sich in vielen Punkten mit den
bereits beschriebenen organischen Vorgången decken
durfte.
So mussen wir bestrebt sein, den atmosphårischen
Stickstoff in irgend einer Weise wirtschaftlich ver-
werten zu lernen. Hierfur gibt die Natur einen ersten
Fingerzeig; denn die Erdoberflåche empfångt nicht
nur durch die in ihr wirkenden Mikroorganismen eine
Stickstoffbereicherung, sondern auch durch die atmo-
sphårischen Niederschlåge, welche stets geringe Mengen
von Ammoniumnitrit mit sich fuhren. Diese aber
entstehen infolge der elektrischen Entladungen, die sich
zwischen den verschiedenen Luftschichten abspielen. Der
elektrische Funke also, der, wie Berthelot zeigte, so
viele Synthesen erzwingt, durfte einen Weg bieten, um
die beiden Hauptelemente der Luft zu gegenseitiger
Bindung zu veranlassen. Wie wir heute wissen, handelt
es sich hier nicht um eine spezifisch elektrische Wirkung,
sondern einzig und allein um einen Wårmeeffekt.
Dies beweisen neben Arbeiten von Muthmann und
Hofer vor allem Nernsts Untersuchungen uber das
Sti ckoxydgleichgewicht, die uns gleichzeitig uber das
Maximum der im idealen Falle bei verschiedenen
Temperaturen erreichbaren Stickoxydausbeuten Auf-
sehluB geben. (Fortsetzung folgt.)
Das Recht des AngesteHten an seinen Erfindungen.
Von Ingenieur Hammer-Nurnberg. (Fortsetzung.)
^nlåBlich einer anderen Entscheidung des Reichs-
/% gerichts vom 8. Juni 1899 wird der Satz auf-
Å^-gestellt, daB die von einem Angestellten
eines gewerblichen Unternehmens im Bereiche
seiner Dienstpflichten gemachte Erfindung dem
Unternehmer gehort, und wenn der Inhalt dieser
Erfindung von dem Unternehmer als Betriebs-
geheimnis bezeichnet wurde, so habe der An-
gestellte, welcher die Erfindung gemacht habe,
auch darnach zu achten. Im Verfolg dieser Ent-
scheidung wurde vom Reichsgericht, offenbar auf Vorhalt
der oben angefuhrten gleichfalls reichsgerichtlichen Ent-
scheidung vom 22. April 1898, hervorgehoben, daB es
sich bei dieser Entscheidung um eine Erfindung ge-
handelt habe, die mit der vertragsmåBigen Tåtig-
keit des Erfinders nicht in Verbindung gebracht werden
konnte. Bei der letztgenannten Entscheidung vom
8. Juli 1899 gehorte es aber nach den Feststellungen
des Reichsgerichts zu den vertragsmåBigen Leistungen
des Erfinders, Versuche anzustellen, die zur Erfindung
der fraglichen Neuheit fuhrten. Er habe daher ledig-
lich eine Aufgabe gelost, die ihm durch den Dienst-
vertrag mit der Firma gestelIt war.
Einem weiteren Fall, welcher am 4. Mårz 1903
vor dem Reichsgericht zur Entscheidung kam, lag
folgender Tatbestand zu Grunde:
„Dem Angestellten einer Firma wurde ein Patent
auf einen elektrischen Pflug nach dem Zweimaschinen-
system erteilt. Auf Grund des Anstellungsverhåltnisses
des Erfinders wurde seitens der Firma Anspruch auf
das Patentrecht erhoben. Uber das Schicksal etwaiger
Erfindungen war nichts bestimmt worden. Die Klågerin
beschåftigte sich im GroBbetriebe mit der Herstellung
von Originalkonstruktionen von Pflugen und anderen