ForsideBøgerAusstellungszeitung Nürnberg 1906

Ausstellungszeitung Nürnberg 1906

Forfatter: Paul Johannes Rée

År: 1906

Forlag: Wilh. Tümmels Buch- Und Kunstdruckerei

Sted: Nürnberg

Sider: 1096

UDK: St.f. 91(43)(064) Aus

Amtlisches Organ Der Unter Dem Protektorate Sr. Konigl. Hoheit Des Prinsregenten Luitpold Von Bayern

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Seite 594 Bayerifche Subildums*handes-Husttellung 1906 Nr. 27 sich empfehlen, diesen Ergebnissen noch skeptisch gegenuber zu stehen. Ihre Nachprufung durfte in nåchster Zeit erfolgen. So wichtig und interessant alle diese Beobachtungen uber die Bindung von freiem Stickstoff aus der Luft sind, uber eines konnen wir uns nicht hinwegtåuschen: ihre quantitative Bedeutung kann nur eine ziemlich ge- ringe sein, und die praktische Landwirtschaft, die in unsern europåischen OroBstadten zu einer intensiven Bodenkultur gedrångt ist, wird nie auf eine ander- weitige kunstliche Zufuhrung von gebundenem Stick- stoff an dem Boden verzichten konnen. Bis zu m heutigen Tage noch besitzen wir hierfur in den Salpeter- lagern eine Quelle, mit der keine andere Produktion erfolgreich konkurrieren kann. Aber mehr und mehr nåhern wir uns dem Zeitpunkte, in welchem diese kostbare Quelle versiegen wird, und wir zu anderen Hilfsmitteln greifen mussen. Denn die chilenischen Salpeterlager durften nach zuverlåssigen Urteilen bei unserer jetzigen starken Inanspruchnahme in etwa 40 Jahren erschopft sein, und sie sind die einzigen naturlichen Eundorte, die in der Qegenwart praktisch in Betracht kommen. Wåhrend der Salpetergebrauch bis zum Jahre 1825 ausschlieBlich aus den ostindischen Kalisalpeterlagern bestritten wurde, errang der chilenische Natronsalpeter bald einen voltigen Sieg, zumal die um 1860 erschlossenen StaBfurter Kalilager Gelegenheit boten, ihn in den fur manche Zweige der Technik wertvolleren Kalisalpeter uberzufuhren. Wåhrend z. B. im Jahre 1900 die ostindische Kalisalpeterproduktion nur 200000 Ztr. betrug, belief sich die des Chile- salpeters auf rund 32 000000 Ztr., von denen allein 17 000000 auf Europa, die Hålfte davon auf Deutsch- □ land entfallen. Durch jene naturlichen Lager wurde auch der Salpeteranbau, die Anlegung von sog. Salpeter- plantagen, die einst eine so groBe Bedeutung gehabt hatten, vollig uberflussig gemacht, und der heutige Weltbedarf konnte auf diesem Wege nie wieder be- stritten werden. DaB eine genugend rasche Nach- bildung der Salpeterlager stattfinden konne, ist aus- geschlossen, da ihr Ursprung sicher organischer Natur ist, und ihre Bildung sich in vielen Punkten mit den bereits beschriebenen organischen Vorgången decken durfte. So mussen wir bestrebt sein, den atmosphårischen Stickstoff in irgend einer Weise wirtschaftlich ver- werten zu lernen. Hierfur gibt die Natur einen ersten Fingerzeig; denn die Erdoberflåche empfångt nicht nur durch die in ihr wirkenden Mikroorganismen eine Stickstoffbereicherung, sondern auch durch die atmo- sphårischen Niederschlåge, welche stets geringe Mengen von Ammoniumnitrit mit sich fuhren. Diese aber entstehen infolge der elektrischen Entladungen, die sich zwischen den verschiedenen Luftschichten abspielen. Der elektrische Funke also, der, wie Berthelot zeigte, so viele Synthesen erzwingt, durfte einen Weg bieten, um die beiden Hauptelemente der Luft zu gegenseitiger Bindung zu veranlassen. Wie wir heute wissen, handelt es sich hier nicht um eine spezifisch elektrische Wirkung, sondern einzig und allein um einen Wårmeeffekt. Dies beweisen neben Arbeiten von Muthmann und Hofer vor allem Nernsts Untersuchungen uber das Sti ckoxydgleichgewicht, die uns gleichzeitig uber das Maximum der im idealen Falle bei verschiedenen Temperaturen erreichbaren Stickoxydausbeuten Auf- sehluB geben. (Fortsetzung folgt.) Das Recht des AngesteHten an seinen Erfindungen. Von Ingenieur Hammer-Nurnberg. (Fortsetzung.) ^nlåBlich einer anderen Entscheidung des Reichs- /% gerichts vom 8. Juni 1899 wird der Satz auf- Å^-gestellt, daB die von einem Angestellten eines gewerblichen Unternehmens im Bereiche seiner Dienstpflichten gemachte Erfindung dem Unternehmer gehort, und wenn der Inhalt dieser Erfindung von dem Unternehmer als Betriebs- geheimnis bezeichnet wurde, so habe der An- gestellte, welcher die Erfindung gemacht habe, auch darnach zu achten. Im Verfolg dieser Ent- scheidung wurde vom Reichsgericht, offenbar auf Vorhalt der oben angefuhrten gleichfalls reichsgerichtlichen Ent- scheidung vom 22. April 1898, hervorgehoben, daB es sich bei dieser Entscheidung um eine Erfindung ge- handelt habe, die mit der vertragsmåBigen Tåtig- keit des Erfinders nicht in Verbindung gebracht werden konnte. Bei der letztgenannten Entscheidung vom 8. Juli 1899 gehorte es aber nach den Feststellungen des Reichsgerichts zu den vertragsmåBigen Leistungen des Erfinders, Versuche anzustellen, die zur Erfindung der fraglichen Neuheit fuhrten. Er habe daher ledig- lich eine Aufgabe gelost, die ihm durch den Dienst- vertrag mit der Firma gestelIt war. Einem weiteren Fall, welcher am 4. Mårz 1903 vor dem Reichsgericht zur Entscheidung kam, lag folgender Tatbestand zu Grunde: „Dem Angestellten einer Firma wurde ein Patent auf einen elektrischen Pflug nach dem Zweimaschinen- system erteilt. Auf Grund des Anstellungsverhåltnisses des Erfinders wurde seitens der Firma Anspruch auf das Patentrecht erhoben. Uber das Schicksal etwaiger Erfindungen war nichts bestimmt worden. Die Klågerin beschåftigte sich im GroBbetriebe mit der Herstellung von Originalkonstruktionen von Pflugen und anderen