Die Reklame Ihre Kunst Und Wissenschaft
Forfatter: Paul Ruben
År: 1914
Forlag: Hermann Paetel Verlag G.M.B.H.
Sted: Berlin
Udgave: 4
Sider: 359
UDK: 659.1
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eignen fich jedoch einen dem Endzwedke des Verfahrens dienenden TeiU
erfolg des Patentes durch Anwendung des in diefem gebotenen erfinde*
rifchen Mitteis an, indem fie durch Benutzung der eigentumlichen Methode
der Verdichtung die fonft mit der Verdichtung verbundene Streckung des
Ringes und die Verftärkung feiner Exzentrizität, weldie ein entfprechendes
äuBerlidies Abdrehen erfordert, vermeiden. Selbftverftandlich wird der
Eingriff in das Patent dadurdi nidit ausgefchloflen, da6 die Beklagten zur
r Herbeifuhrung der Verdichtung ein ihnen eigentumliches Arbeitsmittel, die
gezahnte Walze, benutzen, da die Verdichtung felbft der des Patentes
Äquivalent ift... Begreiflicherweife hatte es der Anmelder des Patentes
darauf abgefehen, aus feiner Erfindung den vollen Nutzen zu ziehen, der
durch fie ermöglicht wird. .. DaB er nidit ein f&lechteres, gleichfalls den
Erfind ungsgedanken benutzendes Verfahren in den Kreis feiner Er^
wägungen gezogen und in der Patentfchrift mit offenbart hat, (HilieBt nidit
aus, daB der Patentf&utz fidi darauf erftreckt.«
In der richtigen Auswahl aas einer ganzen Reihe von zu Qebote
stehenden Mitteln kann eine patentfåhige Erfindung gefunden verden
insbefondere dann, wenn mit der Stellung der Aufgabe ihre gluckliche
Löfung nod) nidit gegeben ift. (LIrteildes Rdchsgerichts vom 24. Juni 1911,
Rep. I. 439, 07, abgedrucfct in der Zeitl&rift »Markenfchutz und Weth=
bewerb«, Jahrgang 1912, Seite 315.
»Das Reichsgericht hat bereits wiederholt ausgefprochen, daB, wenn es
der zielbewuBten Tätigkeit eines Forlchers gelingt, aus einer gröBeren
Anzahl möglidierweife zu Gebote ftehender Mittel, Methoden, Kombina^
tionen, gerade diejenigen auszuwählen, weldie den angeftrebten Erfolg am
belten und fidierlten herbeizufiihren geeignet find, ihm das Verdienft eines
Erfinders jedenfalls dann zuzufprechen ift, wenn die Auswahl nidit ohne
Uberwindung gewifler Schwierigkeiten getroffen werden kann und der
Erfolg gegenuber dem bisher bekannten und erkannten einen bedeutfamen
FortRhritt enthält.«
Der Patentinhaber ubernimmt durch die Verleihung einer ausschliefilichen
Lizenz nicht die Qewähr fur das Niditbeftehen von Vorbenutzungsrechten
und die Verpfliditung zur Leiftung vollen Schadenserfatzes. <Urteil des
Reichsgeridits vom 3. Februar 1912, Rep. I. 632, 10, abgedruckt in den
Entfcheidungen des Reichsgerichts, Band 78, Seite 365 f£>
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