Die Reklame Ihre Kunst Und Wissenschaft

Forfatter: Paul Ruben

År: 1914

Forlag: Hermann Paetel Verlag G.M.B.H.

Sted: Berlin

Udgave: 4

Sider: 359

UDK: 659.1

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Side af 582 Forrige Næste
eignen fich jedoch einen dem Endzwedke des Verfahrens dienenden TeiU erfolg des Patentes durch Anwendung des in diefem gebotenen erfinde* rifchen Mitteis an, indem fie durch Benutzung der eigentumlichen Methode der Verdichtung die fonft mit der Verdichtung verbundene Streckung des Ringes und die Verftärkung feiner Exzentrizität, weldie ein entfprechendes äuBerlidies Abdrehen erfordert, vermeiden. Selbftverftandlich wird der Eingriff in das Patent dadurdi nidit ausgefchloflen, da6 die Beklagten zur r Herbeifuhrung der Verdichtung ein ihnen eigentumliches Arbeitsmittel, die gezahnte Walze, benutzen, da die Verdichtung felbft der des Patentes Äquivalent ift... Begreiflicherweife hatte es der Anmelder des Patentes darauf abgefehen, aus feiner Erfindung den vollen Nutzen zu ziehen, der durch fie ermöglicht wird. .. DaB er nidit ein f&lechteres, gleichfalls den Erfind ungsgedanken benutzendes Verfahren in den Kreis feiner Er^ wägungen gezogen und in der Patentfchrift mit offenbart hat, (HilieBt nidit aus, daB der Patentf&utz fidi darauf erftreckt.« In der richtigen Auswahl aas einer ganzen Reihe von zu Qebote stehenden Mitteln kann eine patentfåhige Erfindung gefunden verden insbefondere dann, wenn mit der Stellung der Aufgabe ihre gluckliche Löfung nod) nidit gegeben ift. (LIrteildes Rdchsgerichts vom 24. Juni 1911, Rep. I. 439, 07, abgedrucfct in der Zeitl&rift »Markenfchutz und Weth= bewerb«, Jahrgang 1912, Seite 315. »Das Reichsgericht hat bereits wiederholt ausgefprochen, daB, wenn es der zielbewuBten Tätigkeit eines Forlchers gelingt, aus einer gröBeren Anzahl möglidierweife zu Gebote ftehender Mittel, Methoden, Kombina^ tionen, gerade diejenigen auszuwählen, weldie den angeftrebten Erfolg am belten und fidierlten herbeizufiihren geeignet find, ihm das Verdienft eines Erfinders jedenfalls dann zuzufprechen ift, wenn die Auswahl nidit ohne Uberwindung gewifler Schwierigkeiten getroffen werden kann und der Erfolg gegenuber dem bisher bekannten und erkannten einen bedeutfamen FortRhritt enthält.« Der Patentinhaber ubernimmt durch die Verleihung einer ausschliefilichen Lizenz nicht die Qewähr fur das Niditbeftehen von Vorbenutzungsrechten und die Verpfliditung zur Leiftung vollen Schadenserfatzes. <Urteil des Reichsgeridits vom 3. Februar 1912, Rep. I. 632, 10, abgedruckt in den Entfcheidungen des Reichsgerichts, Band 78, Seite 365 f£> 212