ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 1459

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konserven-Industrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetrieb.

Mit 278 Textabbildungen und 6 Tafeln mit Originalplänen

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Side af 852 Forrige Næste
Zollsätze für Vieh, Fleisch und Wurstwaren. 873 Veredelungsprozeß ihre ganze Aufmerksamkeit geschenkt und bei der Regierung steigendes Verständnis gefunden. Sodann fertigt die Konservenindustrie bekanntlich auch eine große Anzahl auserlesener Delikatessen auch für den heimischen Gebrauch an, z. B. Pasten, Zungen, Delikateßwürstchen in Dosen u. dgl., so daß die Speisekammer eines gut bürgerlichen Haushaltes heute kaum durch verwöhnten Besuch in Verlegenheit geraten kann. Man hat, ob mit Recht oder Unrecht sei dahingestellt, uns Deutschen oft eine gewisse Überheblichkeit vorgeworfen: wir seien die „Alleswisser“ und „Alleskönner11. Unbestritten aber ist in Europa ebenso wie in der ganzen Welt unser Ruf als gute Wurstmacher und geschickte Konservenfachleute. Selbst die amerikanische Fleisch- und Konservenindustrie, mit deren Umfang und Bedeutung sich heute niemand messen kann, hat Deutschland in der Wurstfabrikation als ihren Lehrherrn anerkannt und tut es noch. Wenn wir insbesondere durch die Verhältnisse des Weltkrieges und seiner Folgen augenblicklich daher auch nicht' in dem Maße konkurrenzfähig sind wie ehedem, so bleibt uns doch die berechtigte Hoffnung, durch systematische und fleißige Arbeit, insbesondere unter Nutzung unserer unbezahlbaren wissenschaftlichen Veranlagung, zwar langsam Schritt um Schritt aber doch sicher voranzukommen. 2. Zollsätze für Vieh, Fleisch und Wurstwaren. Durch das Gesetz über die Zolländerungen vom 17. August 1925 sind einschneidende Bestimmungen getroffen worden, die zunächst mit Gültigkeit bis zum 31. Juil 1927 in Kraft bleiben werden. Bei der tariflichen Ausarbeitung der Zollsätze ist man von den vor dem Krieg in Kraft gewesenen Zollsätzen ausgegangen, hat aber zum Teil auf Drängen der Landwirtschaft einerseits und der wirtschaftlichen Verbände und politischen Parteien anderseits wesentliche Änderungen vorgenommen, deren endgültige Festlegung aber erst nach Ablauf dieser relativ kurzfristigen Zollsätze getroffen werden sollen. Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Zölle für unsere gesamte Fleischversorgung sehe ich mich veranlaßt, an dieser Stelle in einer Zusammenstellung die jetzt gültigen Bestimmungen zum Abdruck zu bringen. Gültig ab 1. September 1925. Tarif-Pos. 103 104 106 108 vom 1. 9. 25 vom 1. 8. 26 bis 31. 7. 26 bis 31. 7. 27 Zollsatz für 1 dz W arengattung in M. Rindvieh, lebend..............................13,— 18,— Schafe, lebend ................................13,— 18,— Schweine, lebend.......................................................14,50 18,— Frisches Schweinefleisch. (ausgenommen Schweinespeck) und frische genießbare Eingeweide von Vieh, jeder Art................21,— 45,— Anderes frisches Fleisch (z. B. frisches Rindfleisch) ..........................__ 24,— 45,—