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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 1459
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konserven-Industrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetrieb.
Mit 278 Textabbildungen und 6 Tafeln mit Originalplänen
GO
Tarif-Pos.
108
D. Fleischwaren.
Gültig ab 1. Oktober 1925.
, , vom 1.10. 25 vom 1. 8. 26
Warengattung bis 31. 7.26 bis 3t. 7.27
h , Zollsatz für 1 dz
Fleisch (ausgenommen Schweinespeck) und ge- in m. nießbare Eingeweide von Vieh (ausgenommen
Federvieh) :
gefroren und gekühlt..................45, 45,
Anmerkung: Gefrierfleisch im Rah-
men der bisherigen Einfuhr und sofern es durch Vermittlung von Gemeinden tunlichst unter Einschaltung des ordnungsmäßigen Gewerbes und der Genossenschaften sowie deren Zentralen den Verbrauchern zum Selbstkostenpreis oder mit einem Aufschlag zugeführt wird, und zwar unter Bedingungen, die einen Mißbrauch, der Vergünstigung ausschließen frei frei
einfach zubereitetes Fleisch, (hierunter fallen
auch z. B. gesalzene und gepökelte Innereien) 60, 60,
zum feineren Tafelgenuß zubereitet________ 120, 120,—
Anmerkungen:
1. Nicht lebendes Vieh, zum Genuß verwendbar, unterliegt der Verzollung als frisches Fleisch, von Vieh.
2. Frisches und einfach zubereitetes knochenloses Fleisch, (auch Zungen, jedoch nicht genießbare Eingeweide) sowie gepökelte oder geräuch. Schweineschinken (Vorder- und Hinterschinken) unterliegen einem Zollzuschlag von 20 v.H.
109 Schweinespeck.................................
113 Fleischextrakt u. Fleischbrühwürfel, Suppentafeln, flüssige und eingedickte Fleischbrühe, Fleischpepton ......................................30, 30,
114 Würste aus Fleisch von Vieh, Federvieh, und Wild........................................70 ~ 70 ~
126 Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und Gänsen, Rindsmark, Oleo-
margarin und andere schmalzartige Fette) . . 6, 12,50
127 Schweine- und Gänsefett, roh uneingeschmolzen,
ungepreßt, mit Ausnahme des Schweinespecks
und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner
Grieben zum Genuß......................... 5, 5,
128 Flomen (Fliesen, Liesen); Premier jus_________ 7,— 7,—
129 Talg von Rindern und Schafen, roh. (Rinderfett,
Schaffett) oder geschmolzen; auch Preßtalg . . 2,50 2,50