ForsideBøgerHandbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band

Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band

Forfatter: Eduard Jacobsen

År: 1926

Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Sted: Berlin

Sider: 1459

UDK: 664.8 Jac

Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konserven-Industrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.

Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetrieb.

Mit 278 Textabbildungen und 6 Tafeln mit Originalplänen

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878 D. Fleischwaren. § 6. Der Inhaber eines Berechtigungsscheins hat am fünften Tage jedes Monats einen Buchauszug in doppelter Ausfertigung über die im Laufe des vergangenen Monats an die \ erkaufsstellen abgegebenen Gefrierfleischmengen an die zuständige Gemeinde zu senden. Diese prüft den Buchauszug und gibt beide Ausfertigungen mit der Bestätigung, daß das Gefrierfleisch den Verbrauchern, entsprechend den Vorschriften des § 5. des Gesetzes über Zolländerungen zugeführt ist, an den Inhaber des Berechtigungsscheins zurück. Dieser hat eine Ausfertigung des Buchauszuges bis zum 15. Tage desselben Monats an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft einzusenden. § 7. Der Inhaber eines Berechtigungsscheines hat der Zollstelle, durch die das Gefrierfleisch in den freien Verkehr gesetzt wird, den Berechtigungsschein zur Abschreibung der eingeführten Menge vorzulegen. Bis zum 25. Tage des dritten auf die Einfuhr folgenden Monats hat er außerdem der genannten Zollstelle die Bestätigung der Gemeinden (§ 6) vorzulegen. Die durch die rechtzeitig vorgelegten Bestätigungen ausgewiesene Menge Gefrierfleisch bleibt innerhalb der durch den Berechtigungsschein gezogenen Grenzen zollfrei. Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen. § 8. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1925 in Kraft. Es sei ferner verwiesen auf ein vom „Fachausschuß für Fleischversorgung“ herausgebrachtes „Merkblatt zur Regelung des Vertriebes von zollfreiem Gefrierfleisch“. Über die Auswirkungen der Bestimmungen der Kontingentierung von Gefrierfleisch in der Praxis lagen bei Abfassung dieses Buches noch keine Erfahrungen vor. Man möchte jedoch zu der Annahme neigen, daß die zur zollfreien Einfuhr freigegebenen etwa 120 000 t kaum den Bedarf zum Verkauf in den Läden usw. decken werden, so daß die hier wesentliche Frage, nämlich in welchem Umfange zollfreies Gefrierfleisch zur Konservenfabrikation frei sein wird, unbeantwortet bleiben muß. 6. Auslandsbestimmungen über die Einfuhr von Fleischwaren. In den letzten Jahren vor dem Kriege hatte die Ausfuhr deutscher Fleischwaren, vor allem von Fleischkonserven, einen erfreulichen Aufschwung genommen. Während des Krieges lag der Außenhandel selbstverständlich vollkommen darnieder. In den ersten Jahren nach dem Kriege nahm die Fleischwarenausfuhr in der Inflationszeit vorübergehend einen Anlauf zum Export. Als im Jahre 1923 in Deutschland wieder stabile Währungsverhältnisse eingeführt wurden, ging jedoch der Export bald wieder zurück und jetzt erschweren Knappheit an Rohmaterial, Teuerung, Unwirtschaftlichkeit der Betriebe und Mangel an Betriebskapital den Export außerordentlich, ja machen ihn oft genug unmöglich. Erst seit