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Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band
Handbuch Für Die Konserven Industrie; Zweiter Band
Forfatter: Eduard Jacobsen
År: 1926
Forlag: Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Sted: Berlin
Sider: 1459
UDK: 664.8 Jac
Fabrikative Verwertung von Gemüse, Obst, Fleisch, Geflügel, Fisch sowie Herstellung von Gebäck-, Milch- und Eikonserven und Feinkostfabrikaten unter Berücksichtigung des für die Konserven-Industrie wichtigen Gemüse- und Obstanbaues.
Mit Darstellungen, Skizzen und Kostenanschlägen der dazugehörigen Fabrikbetrieb.
Mit 278 Textabbildungen und 6 Tafeln mit Originalplänen
Großhandel.
1041
d. Großliandelsgebräuche.
Die Rohmaterialversorgung von Fischindustriebetrieben, die in unmittelbarer Nähe der Fischmärkte liegen, erfolgt durch, direkte Anfuhr . per Auto oder Pferdegespann. Die während der Auktion benutzten Kisten sind meistens Eigentum des Auktionators, so daß ein nochmaliges Umschütten in betriebseigene Kisten stattfinden muß.
Fiscliindustriebetriebe, die sich in größerer Entfernung von den Fischereihäfen befinden, und solche Betriebe, die Rohwaren von entfernteren Plätzen beziehen, werden durch Rohgutanfuhr per Bahn versorgt. Bei der außerordentlichen Empfindlichkeit des frischen Fisch-materials muß der Versand unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen geschehen, um einen guten Erhaltungszustand des Materials zu gewährleisten. Mit Ausnahme von Heringen, die auch für den Bahnversand in Kisten untergebracht werden, erfolgt die Verschickung von Frischmaterial fast ausschließlich in körben, die aus ungeschälter Weide hergestellt sind. Die Größe der Körbe wechselt nach dem jeweiligen Gebrauch und nach, der Versandart als Stückgut oder in abgeschlossenen Transporten. Im Durchschnitt beträgt das Fassungsvermögen der Körbe 50—100 Pfd. netto.
Zum Verpacken der Fischware werden die Körbe mit Pergament-papier und Strohzwischenlage ausgekleidet, um eine Isolierung gegen Eindringen von Wärme und zu schnelles Schmelzen der Eisbeigabe zu schaffen. In diese mit Isolierung ausgekleideten Körbe werden die Fische in Schichten eingelegt, und zwar jeweilig zuerst eine Lage kleingebrochenes Eis, darauf Fische, darauf eine Deckschicht usw. bis der Korb das beabsichtigte Nutzgewicht enthält. Als Verschluß wird über die Korböffnung entweder ein ebenfalls weidengeflochtener Deckel, eine Bastmatte oder starkes Packpapier gespannt und an den Rändern festgenäht. Die Unkosten der Emballage gehen zu Lasten des Versenders.
Die spezielle Regelung des Fischwarenbezuges ab Fischmarkt ist aus den nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für den Seefischhandel ersichtlich:
1. Sämtliche Preise verstehen sich für die Firmen der deutschen Seefischereihäfen frei Packhalle, für die anderen Versandplätze ab Versandstation, einschließlich der Kosten für die Verpackung und Vereisung.
Die Herkunft der Ware ist in der Offerte ^anzugeben, An alle Festofferten bleibt der Lieferant bis zum Ablauf der darin genannten Frist gebunden. Rückständig gebliebene Mengen gelten als nicht bestellt. Nachlieferung darf nur mit Einwilligung des Bestellers erfolgen.
Werden Mindest- und Höchstpreise telegraphisch oder telephonisch, genannt, so dürfen letztere nicht überschritten werden. In Druckofferten soll der Zusatz „Voraussichtlich“ hinzugefügt werden.
2. Aufträge ohne Angabe des Versandtäges gelten, wenn sie erst nach Mittag 12 Uhr eingehen, als für den nächsten Tag gegeben. Zurücknahme von Aufträgen ist. nur so lange zulässig, als die Ware noch nicht zur Bahn gegeben ist. Abbestellung für den Auftraggeber nachweislich besonders beschaffter oder zugeteilter Ware ist unzulässig.
3. Das am Versandplatz vom Absender festgestellte Gewicht ist für Jacobsen, Konservenindustrie. ßß