Krupp 1812-1912
Forfatter: Friedrich Krupp
År: 1912
Forlag: Friederik Krupp A. G.
Sted: Essen-Ruhr
Sider: 447
UDK: St.f. 061.5(43)Kru
Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr
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fchritt fort. Aus dem Kontor entwickelte (ich allmählich eine Reihe einzelner Bureaus zur
Erledigung der kaufmannifchen und Verwaltungsangelegenheiten, zu denen endlich noch
ein die Gefamttätigkeit des Unternehmens umfafTendes Revifionsbureau hinzutrat — eine
Art von Oberrechnungskammer, jedoch in Unterordnung unter die Prokura —, dem die
Kontrolle des gefamten Kaffen- und Rechnungswefens und ähnliche Aufgaben übertragen
wurden. Im Jahre1872 wurde für diefe Bureaus, für die das alte Kontor feit vielen Jahren
zu eng geworden war, ein befonderes Verwaltungsgebäude errichtet, das mit der Zeit
mehrfach erweitert wurde und bis 1911 der Sitj der Zentralverwaltung und der Prokura
oder, wie fie fpäter bezeichnet wurde, des Direktoriums gewefen ift.
Ihren Abfchluß und ihre Bekräftigung fanden diefe organifatorifchen Maßnahmen in
dem fog.Generalregulativ von 1872, das «für den Betrieb und dieVerwaltung aller Eta-
bliffements, Bergwerke, fonftigen Anlagen, Beßrungen und Gefchäfte der Firma Fried.
Krupp» gelten Polite. Den Erlaß diefes «Reglements» hatte Alfred Krupp im Hinblick auf
feine fchwankende Gefundheit und den immer größer werdenden Umfang desWerkes
feit Jahren fchon mit Nachdruck betrieben. Es enthält noch heute, größtenteils in der alten
Fadiing, die grundlegenden Beftimmungen für die geGamte Fabrikorganifation. Nur we-
nige Veränderungen find im Laufe der Zeit vorgenommen worden, um die anfänglich
weitgehenden Beftimmungen über die kollegiale GePchäftsleitung durch die Prokura ein-
zufchränken und dem wachfenden Umfang der Gefchäfte anzupafTen. Die Entftehung
des Regulativs wurde in feiner Einleitung mit den Worten begründet, daß «die wachfende
Ausdehnung derWerke und Gefchäfte es wünfchenswert und notwendig» erfcheinen
laffe, «diejenigen Grundfätje und Rechte zufammenzufanen und zu vervollftändigen,
unter deren Anwendung der blühende Stand der Firma erreicht worden ift, dabei zu-
gleich auch die Rechte und Pflichten jedes Amtes und jeder Stellung im Betrieb und in
derVerwaltiing in fich feftzuftellen und gegeneinander abzugrenzen, um auf dielemWcge,
foweit dies tunlich, für gegenwärtige und kommende Zeiten eine gefieberte Ordnung und
ein harmonifches Zufammenwirken zu verbürgen und damit das Gedeihen des Ganzen,
wie die Wohlfahrt jedes Einzelnen zu fichern...». Der erfteTeil enthält eine Reihe wich-
tiger Grundfätje für die Gefchäftsführung und den Fabrikbetrieb, ferner Beftimmungen
über Pflichten und Rechte der Angeftellten, endlich ein ausgedehntes Wohlfahrtspro-
gramm, das dem Ausbau diefer Einrichtungen bis zum heutigen Tage zugrunde liegt.
Dann folgt ein Abfchnitt über die Prokura, durch welche die obere Leitung der ge-
famten Gefchäfte der Firma erfolgen Coll. Die Prokura vertritt den Inhaber der Firma
derart, daß alle von ihr ausgehenden Anordnungen als von ihm felbft ausgegangen zu
betrachten find. Sie ift allein von den Weitungen des Inhabers der Firma abhängig und
diefem auch dafür verantwortlich, daß die Gefchäftsführung von demGeifte getragen ift,
in welchem er felbft die Firma geleitet wiflen will. Der gefamte Gefchäftsverkehr nach
außen wird durch die Prokura bewirkt, welche die Gefchäfte unter ihre Mitglieder ver-
teilt. Die Einteilung der Gefamtprokura in Abteilungen darf die einheitliche Leitung nicht
beeinträchtigen, vielmehr ift die Überein ftimmung aller Mitglieder der Gefamtprokura eine
felbftverftändliche Vorausfe^ung bei allen wichtigeren Maßregeln und Entlcheidungen.
Zu diefem Zweck foll als Regel der Gefchäftsbehandlung eine kollegialifche Beratung
und Befchlußnahme erfolgen. Unter den natürlichen, durch die Zunahme der Gefchäfte
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