ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

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Wohnungen — heute über 6000 an der Zahl allein bei der Gußftahlfabrik — werden naturgemäß in erfter Linie an die älteren Arbeiter vermietet. Da die Miete heute kaum drei Fünftel der ortsüblichen beträgt, fo ftellen die Kruppfchen Wohnungen tatfächlich eine Art von Altersprämie dar. Außerdem gewähren diefeWohnungen den kinderreichen Familien noch den befonderenXbrteil, daß fie hier auch in den Zeiten der Hochkonjunktur vor der Kündigung durch den Vermieter gefiebert find. Die Konfumanftalt wirkt zunächft dadurch, daß fie dieWaren billig verkauft, indem fie ohne Gewinn arbeitet — der ülber- fchuß wird am Schluß jedes Jahres in Form von Rabatt an die Käufer zurückvergütet —, und dies kommt naturgemäß den größeren Familien in ftärkerem Maße zugute. Außerdem erfolgt aber die Feftfe^ung derVerkaufspreife nicht gleichmäßig, fondern fie werden für dieGegenftände des notwendigen Lebensbedarfs, für Brot, pleilch, Butter und Schmalz, Hülfenfrüchte, Mehl, Kohlen ufw. verhältnismäßig niedriger geftellt als für die mehr ent- behrlichen Dinge. Diefe frets feftgehaltene Preispolitik der Konfumanftalt erleichtert es auch den größeren Arbeiterfamilien, mit dem Lohn auszukommen. Die Kranken- und Penfionskaflen der Firma mit den dazu gehörigen Einrichtungen — Krankenhaus, Er- holungshäufer ufw. — haben durch die Reichsverficherungsgefe^gebung nur wenig von ihrer Bedeutung als lohnergänzende Einrichtungen verloren. Die PenfionskafTe gewährt neben den Bezügen aus den gefe^lichen Kaffen hohe Penfionen nicht nur an Männer, fondern auch an Witwen und Waifen. Aus befonderen Stiftungen werden in Fällen des Bedürfnifles, namentlich wenn das penfionsfähige Dienftalter noch nicht erreicht ift, einmalige oder fortlaufende Llnterftü^ungen gewährt. So ift allmählich ein Syftem von FüiTorgeeinrichtungen entftanden, welche, zum Gehalt und Lohn hinzutretend, die Wohlfahrt aller zum Verbände der Fabrik Gehörigen je nach Bedarf zu fördern geeignet find. Über den Kreis der Arbeiter ging die Kruppfche Wohlfahrtspflege damals kaum hinaus. Es ift dies auch ganz natürlich, da es zunächft galt, die aus dem rapiden Wachstum der Fabrik in den 60er Jahren entftandenen fozialen Schäden zu bekämpfen. Damit wollte (ich Alfred Krupp aber nicht begnügen, er ftrebte weiter ; das beweift das urnfaffende Programm für den weiteren Ausbau der Wohlfahrts- pflege ufw., welches in dem Generalregulativ von 1872 niedergelegt ift, ein Programm, mit welchem er feinen Nachfolgern den Weg gexviefen hat, und das fo umfalTend ift, daß es auch heute trotj fortgefester Weiterarbeit noch nicht völlig eiTchöpft ift. In dem § 19 diefes Regulativs, welcher die allgemeinen Grundfä^e enthält, heißt es, daß die Firma die Pflicht der Vertragstreue nicht damit für erfüllt und erfchöpft anfehe, daß fie die durch die Verträge übernommenen Rechts verbindlichkeiten erfülle, vielmehr werde fie nach wie vor beftrebt fein, treue Dienfte außergewöhnlich zu belohnen, und fie werde ftets treu in Ehren halten, wer in aufrichtiger Hingebung der Fabrik feine Kräfte ge- widmet habe. In den folgenden §§ 20 bis 23 heißt es dann: «Um den Arbeitern und Beamten des Verbandes tunlichft Erleichterung zu gewähren, wird die Firma fortfahren, Familienwohnungen zu bauen, Konfumanftalten für Nahrungsmittel und Kleidungs- ftücke, Menagen, SparkafTen und andere derartige Einrichtungen halten. Ein befonderer Gegenftand der Sorge wird es fein, Anftalten für die Erziehung und den Unterricht der Kinder zu errichten, und den Erwachfenen die Gelegenheit zur Belehrung, Fortbildung und Unterhaltung zu bieten. Durch Errichtung von KrankenkafTen, Llnterftü^ungs- und 205