ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

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Side af 456 Forrige Næste
Wenn der Stand der Kaffe es geftattete, wurden auch Unterftü^ungen an bedürftige Arbeiter und an Witwen gewährt. Die Verwaltung der Kaffe gefchah durch Arbeiter- deputierte. Die Beteiligung der Arbeiter an diefer Einrichtung Cchwankte zwilchen 58 bis 90 Proz. Ak die Zahl der Arbeiter im Anfang der 50er Jahre ftark zunahm, erwies (ich die bisherige Einrichtung als unzulänglich, und es wurde im Jahre 1853 auf einer breiteren Grundlage die «Kranken-und Sterbekaffe derGußftahlfabrik» gegründet, aus welcher im Laufe derZeit die heutige Kruppfche Krankenkafle und die Arbeiterpenfions- kaffe derGußftahlfabrik hervorgegangen find. Die Firma überwies der Kaiïe 100 Taler und verpflichtete (ich, jedes Jahr den gleichen Betrag zuzufteuern «unter der Bedingung, daß diefes fo nützliche Inftitut gewifTenhaft und fo, wie dasfelbe es verdient, von den Deputierten verwaltet werde». Der Beitrag für 2 Wochen wurde auf 3 Silbergrofchen erhöht. Aus den Überlchüflen der Kaffe follten Unterftütjungen an dienftunfähige Arbeiter gewährt werden. Die Mitgliedfchaft blieb zunächft noch eine freiwillige, was zur Folge hatte, daß im Jahre 1855 von 700 Arbeitern nur etwa 200 der Kaffe angehörten. Unter diefen Llmftänden konnte die KrankenkafTe natürlich nicht gedeihen, und Alfred Krupp befchloß, das Syftem zu ändern. Durch das neue Statut vom Jahre 1855 wurde daher der Beitrittszwang für alle Werksangehörigen ausgefprochen. Der Beitrag wurde erhöht und nach der Lohnhöhe abgeftuft, ebenfo das Kranken-und Sterbegeld. Die höchfte (vierte) VerdienftklafTe rechnete mit einemTagesverdienft von 25 Silbergrofchen und mehr; der Beitrag diefer Klaffe für 14Tage betrug 8 Silbergrofchen. Das tägliche Krankengeld wurde auf 12 Silbergrofchen bei Familienpflege und 3 Silbergrofchen bei Krankenhauspflege, das Sterbegeld für die vierte Klafle auf 15 Taler feftgefetjt. Das Jahr 1858 brachte höchft bedeutfame VerbefTerungen für die KrankenkafTe, indem die Leiftungen der Firma in ein fettes Verhältnis zu den Beitragsleiftungen der Mitglieder gebracht wurden. Die Firma verpflichtete (ich, 50 Proz. der Mitgliederbeiträge zu zahlen; (ie erhielt denVorfitj im Vorftand und verfügte in der Generalverfammlung über ein Drittel der Stimmen. Es wurden zwei weitere Verdienftklaffen mit einem verficherten Lohn von 30 und 35Silber- grofchen aufgefetjt. Für die Kaffe wurde die Rechtsfähigkeit erlangt. Die Statutände- rungen vom Jahre 1858 gaben der KrankenkafTe ein fefteres Gefüge und eine gute finanzielle Grundlage, wodurch eine gedeihliche Entwicklung gefiebert war. Die da- malige Kruppfche Kaffe entCpricht in ihren wefentlichen Einrichtungen, insbefondere in Hinficht auf Beitrittszwang, Leiftungen und VerfafTung faß völlig den drei Jahrzehnte fpäter auf Grund der Reichsgefe^gebung gefchaffenen gefetjlichen KrankenkafTen. Über den Zweck, den Alfred Krupp mit feiner Kranken- und Sterbekane verfolgte, fprach er fich fpäter einmal wie folgt aus: «Ich habe feiner Zeit mit großer innerer Be- friedigung die Kranken- und Penfionskafle errichtet...Meine urfprüngliche Abficht war die (ichere, billigeVerpflegung jedes Kranken, und wenn einer heute engagiert, morgen im Dienfte arbeitsunfähig wurde, nicht aus Konftitutionsfehler oder Leichtfinn, fondern durch ein Unglück, was aus dem Dienfte hervorging, fo Polite das EtablifTement den Schaden auf fich nehmen, — und wenn einer eine ganze Reihe von Jahren mit voller Kraft diele ganze Kraft und Treue der Fabrik gewidmet hat, fo Coll er wie f.Zt. Vierhaus, Schürmann und andere nach fo langer Dienftleiftung ohne Arbeit weiter leben können, ohne zu darben...» Im Laufe der Zeit find die Einrichtungen der Kaffe noch weiter 207