Krupp 1812-1912
Forfatter: Friedrich Krupp
År: 1912
Forlag: Friederik Krupp A. G.
Sted: Essen-Ruhr
Sider: 447
UDK: St.f. 061.5(43)Kru
Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr
Søgning i bogen
Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.
Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.
Digitaliseret bog
Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.
ausgebaut, insbefondere die Leiftungen wefentlich erweitert worden. Verheirateten Kran-
ken wurde für Kinder unter 15 Jahren neben dem Krankengeld ein Zufchuß (Kinder-
geld) gegeben, und den Llnfallverle^ten wurde ein Zufchuß zum Krankengeld gefiebert,
fo daß der Verlebte zwei Drittel feines Lohnes erhielt. Ferner wurde eine Familienarzt-
kaffe errichtet, welche den Angehörigen der Kaffenmitglieder in Krankheitsfällen freie
ärztliche Behandlung gewährte.
Seit 1885 unterliegt die KrankenkafTe der Gußftahlfabrik den reichsgefetjlichen Be-
ftimmungen über die Krankenverficherung; fie ift eine BetriebskrankenkafTe im Sinne
desKrankenverficherungsgefe^es. Die über den Rahmen des Gefe^es hinausgehenden
fog. Mehrleiftungen wurden eine Zeitlang durch eine befondere Krankenunterftü^ungs-
kaffe gewährt, die aber feit 1904 mit der KrankenkafTe wieder vereinigt ift. Die Kaffe
erhebt zurzeit als Beitrag 4,5 Proz. des Lohnes, Co weit derfelbe 5 M. für den Arbeitstag
nicht überfteigt. In ihren Leiftungen geht fie erheblich über das hinaus, was das Gefe^
als Regelleiftungen feftfetjt. Sie gewährt vom Beginn der Krankheit an ärztliche Be-
handlung, Arznei und Heilmittel; bei Erwerbsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von
60 Proz. des Lohnes, gegebenenfalls ein Kindergeld als Zufa^krankengeld bis zu 15 Proz.
des Lohnes. Diefe Unterftü^ungen werden 26 Wochen gewährt; folche Mitglieder,
welche der Kaffe bereits 6 Monate angehört haben, erhalten die Krankenunterftü^ung,
wenn Wiederherftelkmg der Arbeitsfähigkeit zu leichter Arbeit zu erwarten ift, bis zum
Ablauf der 39.Woche, fowie darüber hinaus freie ärztliche Behandlung und Arznei bis
zum Ablauf der 52.Woche. Erwerbsunfähigen Mitgliedern kann der Vorftand einen
Zufchuß zu den Koften von Badekuren Cowie von Heilftättenbehandlung gewähren.
Für Familienangehörige der KafTenmitglieder wird freie ärztliche Behandlung in allen
Krankheitsfällen und notwendige Geburtshilfe durch einen der KaHenärzte geleiftet.
In Todesfällen der Mitglieder, der Ehefrauen und der Kinder der Mitglieder wird Sterbe-
geld gewährt. Das Mitglieder-Sterbegeld beträgt das Dreißigfache des für die Berechnung
des Krankengeldes maßgebenden Arbeitsverdien ftes, das Sterbegeld für die Ehefrau
zwei Drittel des für das Mitglied feftgeftellten Sterbegeldes, das Kinder-Sterbegeld
ift nach dem Alter abgeftuft, es beträgt zwilchen 10 und 35 M. — Zur Ergänzung der
Leiftungen der KrankenkafTe beftehen noch befondere Stiftungen bei der Firma, deren
Erträgniffe dem Vorftand der KrankenkafTe zur Linderung in Notfällen zur Verfügung
ftehen, namentlich können Barunterftü^ungen in Krankheitsfällen von fechswöchiger
und längerer Dauer gewährt werden.
Von den am 31. Dezember 1911 der Kaffe angehörenden 35400 Perfonen waren
25800 mit dem gefe^lichen Höchftlohn von 5 M. verfichert. Ein fo verfichertes Mit-
glied bezieht bei Krankheit ein Krankengeld von 3 M. täglich, ein Familienvater mit drei
Kindern 3,75 M. Etwa 20000 Verficherte haben (ich noch Nebenkaffen angelchlonen,
von denen Zufchußkrankengeld bis zu 3 M. für den Tag gezahlt wird, fo daß Kranken-
geldbezüge von mehr als 6 M. keine Seltenheit find. Im Jahre 1911 haben die Mitglieder
1342000M., die Firma670000 M. an Beiträgen geleiftet Für Behandlung durch Ärzte und
Heildiener, für Arznei, Heilmittel undVerbandftoffe, an Sterbegeld und an Kur- undVer-
pflegungskoften in Krankenan ftalten wurden gleichzeitig 907000 M. aufgewandt. An
Krankengeld hat die KafTel222000 M. gezahlt. Die Firma befiel ein eigenes Krankenhaus,
208