ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

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das in erfter Linie für die Mitglieder der KrankenkafTe beftimmt ift. Es verdankt feine Entftehung dem Kriege von 1870/71. Alfred Krupp ließ damals ein Barackenlazarett mit 100 Betten für verwundete Soldaten errichten und überwies dasfelbe im Jahre 1872 der Fabrik. Das Krankenhaus wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert; und 1888 find auch Abteilungen für Frauen und Kinder vonWerksangehörigen eingerichtet worden. Im ganzen ftehen heute 355 Betten zur Verfügung, und zwar 272 für Männer, 45 für Frauen und 38 für Kinder. Die Angehörigen der Kanenmitglieder werden in dem Krankenhaufe zu ermäßigten Sätzen verpflegt und behandelt. Im Jahrel903 wurde als eine weitere pür- forgeeinrichtung, deren Genehmigung noch durch E A. Krupp erfolgt war, die Kruppfche Zahnklinik begründet, zu deren Benutzung hauptfächlich die Mitglieder der Kruppfchen KrankenkaHen berechtigt find. Die Zahl der behandelten Patienten betrug im Jahre1903= 14760, im Jahre 1911 dagegen 28607 Perfonen. Die Penfionseinrichtung, welche im Jahre 1853 mit der Kranken- und SterbekaOe verbunden wurde, hatte zunächft noch keine fefte Geftalt, und es wurden im Falle der dauernden Dienftunfähigkeit nur Unterftü^ungen gewährt, wofür die etwaigen Über- fchüfle der KrankenkafTe Verwendung fanden. Schon im Jahre 1858 wurden aber fefte Penfionsanfprüche in Rentenform eingeführt. Diefes Jahr ift alfo das eigentliche Grün- dungsjahr der ArbeiterpenfionskafTe der Gußftahlfabrik. Diefe Einrichtung blieb zu- nächft mit der Kranken- und SterbekaOe verbunden; die Beiträge wurden einheitlich für diefe Ib verfchiedenen Zwecke erhoben. Es gab zunächft drei nach der Dienftzeit beftimmte Kläffen; trat die Arbeitsunfähigkeit nach einer Dienftzeit von mindeftens 35 Jahren ein, Co wurde der ganze Lohn, nach 25 bis 35 Jahren zwei Drittel und nach 20 bis 25 Jahren die Hälfte des mittleren le^tverdienten Lohnes, foweit er 40 Silber- grofchen für den Tag nicht überftieg, als Penfion gewährt. Die Penfionsberechtigung wurde nach 20, bei Verrichtung Tchwerer Arbeit, zum Beifpiel im Feuerbetriebe, nach 15 Dienftjahren erlangt. Die Witwen penfionierter oder ihrem Dienftalter nach penfions- berechtigter Mitglieder erhielten eine penfionsmäßige Unterftü^ung in Höhe von zwei Drittel der Penfion des Mannes. Wer infolge Betriebsunfalls arbeitsunfähig wurde, erhielt den vollen Lohn als Penfion, jedoch aus der GerchäftskafTe; die Witwen diefer Penfionäre bekamen zwei Drittel der Penfion des Mannes. Die andern Witwen erhielten nur Llnter- ftü^ungen aus dem Penfionsfonds. In diefer Verfaniing hat die Penfionseinrichtung bis zum Inkrafttreten des Krankenverficherungsgefe^es beftanden. Diefes Gefe^ machte eine Trennung der beiden Verficherungszweige erforderlich, und am 1 Januar 1885 trat die Arbeiterpenfionskane für die Gußftahlfabrik als felbftändig organifierte Kaffe ins Leben. Sie übernahm den bei der alten KrankenkafTe angefammelten Penfionsfonds in Höhe von V/2 Millionen Mark und die auf Grund des früheren Reglements bereits be- willigten Penfionen. Unter Anlehnung an die vorhandenen bewährten Einrichtungen wurde die Kaffe zu einer den Verficherungsgrundfä^en befTer angepaßten Penfionskafle geftaltet. Es wurden fefte Beiträge eingeführt in Höhe von 1,5 Proz. des Lohnes, foweit er 4 M. nicht übeiTchritt. Hiervon trugen die Mitglieder zwei Drittel und die Firma ein Drittel. Die Berechnung der Penfionen — bisher nach AltersklafTen — wurde der Dienft- zeit genau angepaßt. Gleichzeitig wurden Penfionen für Witwen und Waifen eingeführt, und die Witwenpenfion wurde auf ein Drittel der Penfion des Mannes feftgefe^t. 209