Krupp 1812-1912
Forfatter: Friedrich Krupp
År: 1912
Forlag: Friederik Krupp A. G.
Sted: Essen-Ruhr
Sider: 447
UDK: St.f. 061.5(43)Kru
Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr
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aber feinen Verbündeten hatte ja diefe Machtftellung bisher wenig Vorteile gebracht,
und fchon zogen am politifchen Horizonte von neuem dunkle Wetterwolken herauf.
Doch Friedrich Krupp, fanguinifch von Natur, war nicht der Mann, (ich durch Iblche
Befürchtungen in feinen Plänen irre machen zu lafTen. Je^t fchien ihm der Zeitpunkt
zum Handeln gekommen, und als ihm ein Zufall gegen Ende des Jahres 1811 zwei
Leute in den Weg führte, die nach ihrer Verficherung im Befitj der ihm noch fehlenden
Kenntniffe waren, fchritt er ungefäumt zur Ausführung feiner Pläne.
Diefe Männer, deren Àuftauchen in Effen wahrfcheinlich die leiste Llrfache war, um
Krupps langgehegteWünfche zum Entfchluß zu bringen, waren die beiden Brüder Georg
Karl Gottfried und Wilhelm Georg Ludwig von Kechel, ehemalige nafTauilche Offiziere
in vorgerücktem Alter, die aus Ànfpach kamen, fich als «Stahlfabrikanten» bezeichneten
und vielleicht wirklich durch Lektüre und Verfuche im kleinen zu einer gewiffen, aller-
dings ganz unzulänglichen Kenntnis von der Gußftahlbereitung gelangt waren. Jedenfalls
verftanden fie es, Friedrich Krupp zu überzeugen, daß fie im Befi^e des vielgefuchten
Flußmittels wären, von dem man die Herftellung des Gußftahk abhängig glaubte, und
am 20. November 1811 wurde zwilchen beiden Parteien ein Gefelirchaftsvertrag zur Er-
richtung einer Gußftahlfabrik unter der Firma «Friederich Krupp in Effen» abgefchlonen.
Die drei Gefelirchafter vereinbarten, «hierzu Effen eine gemeinfchaftliche Fabrik zur
Verfertigung des englilchen Gußftahls und aller daraus relultierenden Fabrikate anzu-
legen». Krupp gab das nötige Kapital gegen 4prozentige Verzinfung in Vorlchülîen, mit
denen zunächft die Fabrik belaßet wurde. Bis zur Rückzahlung der Vorfchüne blieb
die Fabrik fein Eigentum, To daß die Gemeinfchaft der Gefellfchafter (ich nur auf den
Gewinn bezog. Die Herren von Kechel verpflichteten fich, Krupp in der Technik der
Gußftahlfabrikation zu unterrichten und ferner, «To lange keine freye Handlung mit
England wieder eintrifft oder daß andere ebenfolche Fabriquer! in Deutfchland über-
handnehmen», beim jedesmaligen Llmfchlage des eingelegten Kapitals «wenigftens
40 bis 50 Proz. reinen ÜbeiTchuß am Gußftahl zu liefern». Krupp übernahm die kauf-
männifche Leitung und die alleinige Befugnis, im Namen der Gefellfchaft Verträge zu
unterzeichnen; das Fabrikzeichen zu wählen, behielten fich die Gefelirchafter vor. Bis
die Fabrik einen angemeHenen Gewinn abwarf, follten die Herren von Kechel aus dem
Fabrikfonds am Anfänge jedes Monats jeder die Summe von rund 21 Rtlr. erhalten.
Die Gefelirchaft wurde auf zwanzig Jahre gefchlofren, vor deren Ablauf keiner der Ge-
felirchafter feinen Austritt erklären oder feinen Anteil einem Fremden übertragen durfte;
nur wenn «bei der Betreibung der Fabrik offenbarer Schaden herauskommt», war jedem
der GefelKchafter der Austritt freigeftellt. Bald nachdem der Betrieb in Gang ge-
kommen war — am 9. April 1813 — Pchloß Krupp mit den Brüdern von Kechel, über
deren KenntnifTe er inzwifchen zu wefentlich andern Anfchauungen gekommen war,
einen neuen Vertrag unter Auf Hebung des erften ab, der ihn zum alleinigen Befi^er der
Stahlfabrik machte. Sie wurden aus Teilhabern lebenslängliche Angeftellte der Firma,
hatten jedoch keinen Anfpruch mehr auf die Fabrik und auf einen etwaigen Gewinn.
Weiter follten ihnen freieWohnung auf derWalkmühle und einige andere Nutznießungen
zuftehen. — Alsbald nach Abchluß des erften Vertrags begannen die Verfuche, durch
welche die hefte Schmelzmethode ermittelt und die Zeit bis zum Aufbau der Fabrik
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