ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

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Side af 456 Forrige Næste
gezweifelt.» In diefer Hinficht erwartete er von den Leitern und Meiftern unbedingte Hingabe. Wie er felbft feine Gedanken nur der Fabrik gönnte, fo follten es auch feine Mit- arbeiter tun. Alles, was darüber hinausging, jede Nebenarbeit, jede Befchäftigung, die aus «Neigung» oder «Ehrgeiz» entfprang, war ihm ein Greuel. «Nebenarbeiten müffen durchaus ausgefchlonen fein. Wenn wir darin Ausnahmen gelten lafTen, fo werden wir die Zeit erleben, wo man zur Fabrik geht, (ich auszuruhen und zu Haufe arbeitet, um (ich Nebenverdienfte zu machen. Der eine wird fchreiben und dichten, der andere zeichnen und rechnen, Käufer und MaCchinen für andere konftruieren, kurz, ein Mißbrauch wird dem andern folgen.» Das Generalregulativ faßt diefe Forderungen zufammen : «Von jeder Perfon, welche dem Verbände angehört, ift zu fordern, daß fie in Treue und Hingebung das Befte der Firma allezeit fördere und Nachteil von ihr fernhalte, ift insbefondere Ord- nung, Pünktlichkeit und unausgefe^ter Fleiß zu verlangen. Darum hat ein jeder (ich ganz und ausfchließlich feinem Berufe zu widmen, und wo das laufende Gefchäft einmal feine Zeit und Kräfte nicht voll in Anfpruch nimmt, diefe in anderer Weife der Firma nutjbar zu machen. Die Höhergeftellten werden ihre von der unmittelbaren Berufstätigkeit nicht in Anfpruch genommene Zeit durch Ordnen, Revidieren, Erwägen geCchäftlicher InterefTen, Äufftellung vonVoiTchlägen, dem Ganzen immer dienft- und nu^bar machen können. Deshalb verbietet fich auch jede, zumal auf Gelderwerb gerichtete oder für die Öffentlichkeit beftimmte Nebenbefchäftigung.» Wie der Soldat zur Fahne, fo follten die Werksangehörigen zur Fabrik ftehen und jeder als Teil des großen Verbandes fein Beftes tun, das Gedeihen des Ganzen zu fördern. Als Leiter diefesVerbandes nahm er auch das Recht für fich in Anfpruch, die Gefinnungen des einzelnen gegen die Fabrik in den Kreis der Anforderungen einzubeziehen und «Schlechtgefinnte» zu entfernen. «Denn der Geift ift’s, der dieTat beftimmt.» Wenn Alfred Krupp fo mit Gerechtigkeit und mit Strenge feines Amtes waltete, fo war er auf der andern Seite ftets bereit, auch die Gegenleiftung der Fabrik für die Ar- beit und hingehende Treue der Werksangehörigen hoch zu bemefTen. Hierzu trieb ihn Pchon fein Gerechtigkeitsgefühl, feine Achtung vor der Arbeit, die Dankbarkeit, die er treuem Dienft entgegenbrachte, vor allem aber feine Äuffädung von den höchften Zwecken der Fabrik. Diefe galt ihm als das Werkzeug, dasWohl aller ihrer Glieder vom Höchften bis zum Geringften in gleichem Maße zu fördern. Von ihrem Ertrage follten deshalb zuerft die Arbeiter ihren Lohn reichlich und pünktlich erhalten. Das war für ihn felbftverftändlich und entfprach ja auch den Gerchäftsintereffen, wie er fie auffaßte. Er ging aber weit über diefeVerpflichtungen hinaus und trug keine Bedenken, feinen per- fönlichen Anfchauungen über die moralifche Verbindlichkeit der Firma gegen ihre An- gehörigen durch das Generalregulativ dauernde Kraft zu verleihen. «Die Firma wird die ihr obliegende Pflicht der Vertragstreue nicht damit für erfüllt und erfchöpft anfehen, daß fie die durch dieVerträge übernommenen Rechtsverbindlichkeiten erfüllt, vielmehr wird fie beftrebt fein, treue Dienfte und hervorragende Leiftungen außergewöhnlich zu belohnen, und wird auch ihrerfeits ftets treu in Ehren halten, wer in aufrichtiger Hin- gebung ihr feine Kräfte gewidmet hat.» Krupp felbft hatte immer ein offenes Herz und eine offene Hand für die Sorgen der «kleinen Leute» gehabt und war vor allem darauf be- dacht, den «Ärmften» das Dafein zu erleichtern. Diefe Hilfsbereitfchaft fand fpäter ihren 295