ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 456 Forrige Næste
der Befchickung eine große Rolle fpielte, war es ihm gelungen, das in den Zeitungen bekannt gegebene Patent und einen Vorfchuß von 4000 Rtlr. zu erhalten. Das Patent war an die Bedingung geknüpft, daß das Verfahren binnen Jahresfrift fabrikmäßig ausgeübt werden mußte. Nun verfügte Nicolai außer dem zum Teil fchon verbrauch- ten ftaatlichen Vorfchuß über keine weiteren Mittel, die ihm erlaubt hätten, die Guß- ftahlfabrikation felbftändig aufzunehmen. Er fuchte deshalb nach einem Gefellfchafter, der die nötigen Mittel und womöglich fchon eine Fabrikanlage befaß, denn die feinem Patent gefegte Friß für die Ausübung war mit einem Jahr knapp bemeffen. Diefe Ab- fichten hatten Nicolai wahrfcheinlich nach EfTen geführt und ftimmten ihn für den Ge- danken des Zufammengehens mit Krupp, bei dem er durch den mit der Familie Krupp befreundeten Dinnendahl eingeführt wurde. Hier Iah Nicolai alle feine Voraus femlingen erfüllt, auf der andern Seite hatte auch Krupp, trois der fehlechten, mit den Herren von Kechel gemachten Erfahrungen, InterefTe an einem gemeinfamenVorgehen. Zwar traute er (ich nach den eigenen Fortfehritten der lebten Zeit zu, fein Unternehmen allein zum Ziele zu führen, und der fpätere Erfolg gab ihm darin Recht. Aber er konnte (ich nicht verhehlen, daß feine Bemühungen durch Nicolai leicht vereitelt oder doch fehr erfchwert werden könnten, daß insbefondere deflen Patent für ihn ein ftarkes Hindernis bei der Ausführung feiner eigenen Pläne werden dürfte. Ak ausPohlaggebend kam hinzu, daß Nicolai imftande (chien und die ausdrückliche Verpflichtung übernahm, eine Kapital- einlage zu machen, die dem damaligen Werte der Kruppfchen Fabrik gleichkam. So fprach von beiden Seiten viel für die Verbindung; Nicolai und Krupp verftän- digten fich rafch, und fchon am 18.Juli 1815 wurde ein Gerellfchaftsvertrag über den gemeinfchaftlichen Betrieb der Gußftahlfabrik unter der Firma «Nicolai &. Krupp» ab- gefchlonen. Beide Gefelirchafter verpflichteten fich zur gegenteiligen Mitteilung ihrer KenntniHe und Erfahrungen. Nicolai trat fein Patent an die Gefelirchaft ab, übernahm die Leitung des Betriebes und erhielt Wohnung und Nutznießung auf dem Gut der Walkmühle. Krupp übernahm dagegen die kaufmännifche Leitung und behielt fich das Recht der Mitbeftimmung beim Betriebe, den Veränderungen und Neuanlagen vor. Gewinn undVerluft follten geteilt, die Betriebs- und Ànlagekoften aber fo lange von Nicolai getragen werden, bis fein Anteil dem mäßig berechneten Einlagekapital Krupps gleich war. Der Hauptpunkt des Vertrags, durch den fich Krupp gegen Erfahrungen, wie er fie mit feinen früheren Teilhabern gemacht hatte, zu fchü^en glaubte, war aber Nicolais Verpflichtung: «ohne nähere Verfuche den Gußftahl, ohne daß derfelbe miß- gleich von Anfang des Betriebes der Fabrik an, fo vollftändig zu liefern, wie fein Fäbrikat vom Kön. Preuß. Ober-Salz-, Berg- und Hüttendepartement zu Berlin unterm 3.Juni d.J. zufolge der Anzeige in der EiïenTchen Zeitung Nr.55 atteftirt worden, fo nemlich, daß der Gußftahl fchweißbar fowohl als unlchweißbar die gehörigen Eigen- fchaften des beften englifchen Gußftahk hat, und daß die Befchickung desfelben per Pfund Gußftahl nicht über einen Stüber klevifcher Währung kommt». Im Vertrauen duf das preußifche Patent Nicolais glaubte fich Krupp in diefem Punkt auf ihn verlciHen zu können, aber hierin wurde er zum zweiten Male, und fchwerer als durch die Brüder von Kechel, getäufcht. Nur das fefte Vertrauen, daß Nicolai über die zugeficherten KenntnifTe und Geldmittel verfüge, konnte Krupp veranlaffen, auf fein Eigentumsrecht 25