Krupp 1812-1912
Forfatter: Friedrich Krupp
År: 1912
Forlag: Friederik Krupp A. G.
Sted: Essen-Ruhr
Sider: 447
UDK: St.f. 061.5(43)Kru
Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr
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Graphittiegel. Åls aber Friedrich Krupp feinen Rat verfchmäht fah, und als auch feine
Mahnungen wegen weiterer Kapitaleinlagen erfolglos blieben, brachte er die Sache
diesmal, gedrängt durch die eigene finanzielle Not, rafch zur Entfcheidung. Der Ver-
trag gab ihm das Recht dazu, denn er erlaubte den Teilnehmern zurückzutreten, wenn
«offenbarer Schade den Betrieb der Fabrik felbft auf höbe und die Fortfetjung desfelben
mehr Nachteil als Vorteil brächte». Im April 1816 begann der briefliche Verkehr der
beiden GefellPchafter einen gereizten Ton anzunehmen. Krupp erföchte Nicolai um
Rückzahlung von VorfchüfTen und warf ihm die kontraktwidrigen, koftlpieligenVerfuche
vor, die noch kein Pfund Gußftahl zuftande gebracht hätten; Nicolai behauptete, daß
Krupp ihn gehindert habe, nach feinen Erfahrungen zu handeln. Einer mündlichen
Befprechung ging er aus dem Wege, und das anfangs freundfchaftliche Verhältnis ent-
wickelte (ich rafch zur offenen peindfchaft. Krupp befchuldigte feinen Partner nunmehr
der Unfähigkeit, Gußftahl zu verfertigen, fei es inPafTauer, fei es in Kruppfchen Tiegeln.
Nicolai fuchte vollends ein gegen ihn gerichtetes, aber fehlgefchkgenes Komplott der
Arbeiter, die ihm wegen der Vorenthaltung des Lohnes grollten, zu einem «Mord-
verfuch» zu Rempeln, zog die Sache ins Dramatifche und benachrichtigte Krupp, daß
er um Llnterfuchung durch eine behördliche Kommiflion erfucht habe. Nunmehr be-
antragte Krupp felbft eine folche UnteiTuchung, die im Mai 1816 ftattfand und für
Nicolai vernichtend ausfiel; der Nicolaifche Gußftahl wurde für unbrauchbar und
Nicolai als des Schmelzens unkundig erklärt. Dagegen erkannte die KommiHion die
Qualität der Kruppfchen Tiegel und die von ihm vorgenommene Schmelzung an. Nun-
mehr zwang Krupp Nicolai, die Walkmühle zu verlafien und ging gerichtlich gegen ihn
vor. Demnächft wurde die Fabrik vollftändig ftillgelegt und bis zur Klärung der Eigen-
tumsfrage unter amtliches Siegel genommen. Sie wurde jedoch nach etwa drei Monaten
wieder an Krupp zurückgegeben. Der Prozeß ging durch drei Inftanzen und wurde erft
im Jahre 1823 durch Urteil des Geheimen Obertribunals in Berlin endgültig zugunften
Krupps entfchieden. Der Gefellfchaftsvertrag wurde aufgehoben und Nicolai in [amt-
liche Koften verurteilt. Nur defTen völlige Mittellofigkeit verhinderte Krupp, eine Klage
auf Schadenerfa^ anhängig zu machen. Dagegen verlangte er die Aufhebung des
Nicolaifchen Patents, die aber erft im Jahre 1824 ausgefprochen wurde, nachdem
Nicolai den Prozeß in letter In Ranz verloren hatte.
Für Krupp war das Ergebnis diefer kurzen Verbindung, die ihm in erfter Linie
durch die Rückficht auf Nicolais Patent aufgezwungen worden war, wiederum fehr
niedeiTchlagend. Er felbft fagte, daß die durch Nicolai erlittene Täufchung für ihn den
fchwerften Schlag bedeutet habe, und in der Tat ift die Verbindung mit Nicolai für ihn
Ichädlicher ak die mit den Kechek gewefen. Wieder war ein Jahr hindurch ohneVer-
dienft gearbeitet worden, alsdann ftand die Gußftahlfabrik einige Monate völlig Rill,
und die Koften der vergeblichen Verfuche, die durch Nicolais Einlage bei weitem
nicht gedeckt wurden, hatten Krupps Vermögens ftand weiter veiTchlechtert. Aber auch
abgefehen von den materiellen Verluften hatte Nicolai die Fabrik fchwer gefchädigt.
Zunächft wurden auf feine Verficherungen hin zum zweiten MaleVeiTprechungen an
die Kundfchaft gegeben, Offerten gemacht und Aufträge hereingeholt, die nicht aus-
geführt werden konnten; das Vertrauen des Publikums wurde alfo zum zweiten Mal
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