ForsideBøgerKrupp 1812-1912

Krupp 1812-1912

Forfatter: Friedrich Krupp

År: 1912

Forlag: Friederik Krupp A. G.

Sted: Essen-Ruhr

Sider: 447

UDK: St.f. 061.5(43)Kru

Zum 100 Jährigen Bestehen Der Firma Krupp Und Der Gusstahlfabrik Zu Essen-Ruhr

Søgning i bogen

Den bedste måde at søge i bogen er ved at downloade PDF'en og søge i den.

Derved får du fremhævet ordene visuelt direkte på billedet af siden.

Download PDF

Digitaliseret bog

Bogens tekst er maskinlæst, så der kan være en del fejl og mangler.

Side af 456 Forrige Næste
Graphittiegel. Åls aber Friedrich Krupp feinen Rat verfchmäht fah, und als auch feine Mahnungen wegen weiterer Kapitaleinlagen erfolglos blieben, brachte er die Sache diesmal, gedrängt durch die eigene finanzielle Not, rafch zur Entfcheidung. Der Ver- trag gab ihm das Recht dazu, denn er erlaubte den Teilnehmern zurückzutreten, wenn «offenbarer Schade den Betrieb der Fabrik felbft auf höbe und die Fortfetjung desfelben mehr Nachteil als Vorteil brächte». Im April 1816 begann der briefliche Verkehr der beiden GefellPchafter einen gereizten Ton anzunehmen. Krupp erföchte Nicolai um Rückzahlung von VorfchüfTen und warf ihm die kontraktwidrigen, koftlpieligenVerfuche vor, die noch kein Pfund Gußftahl zuftande gebracht hätten; Nicolai behauptete, daß Krupp ihn gehindert habe, nach feinen Erfahrungen zu handeln. Einer mündlichen Befprechung ging er aus dem Wege, und das anfangs freundfchaftliche Verhältnis ent- wickelte (ich rafch zur offenen peindfchaft. Krupp befchuldigte feinen Partner nunmehr der Unfähigkeit, Gußftahl zu verfertigen, fei es inPafTauer, fei es in Kruppfchen Tiegeln. Nicolai fuchte vollends ein gegen ihn gerichtetes, aber fehlgefchkgenes Komplott der Arbeiter, die ihm wegen der Vorenthaltung des Lohnes grollten, zu einem «Mord- verfuch» zu Rempeln, zog die Sache ins Dramatifche und benachrichtigte Krupp, daß er um Llnterfuchung durch eine behördliche Kommiflion erfucht habe. Nunmehr be- antragte Krupp felbft eine folche UnteiTuchung, die im Mai 1816 ftattfand und für Nicolai vernichtend ausfiel; der Nicolaifche Gußftahl wurde für unbrauchbar und Nicolai als des Schmelzens unkundig erklärt. Dagegen erkannte die KommiHion die Qualität der Kruppfchen Tiegel und die von ihm vorgenommene Schmelzung an. Nun- mehr zwang Krupp Nicolai, die Walkmühle zu verlafien und ging gerichtlich gegen ihn vor. Demnächft wurde die Fabrik vollftändig ftillgelegt und bis zur Klärung der Eigen- tumsfrage unter amtliches Siegel genommen. Sie wurde jedoch nach etwa drei Monaten wieder an Krupp zurückgegeben. Der Prozeß ging durch drei Inftanzen und wurde erft im Jahre 1823 durch Urteil des Geheimen Obertribunals in Berlin endgültig zugunften Krupps entfchieden. Der Gefellfchaftsvertrag wurde aufgehoben und Nicolai in [amt- liche Koften verurteilt. Nur defTen völlige Mittellofigkeit verhinderte Krupp, eine Klage auf Schadenerfa^ anhängig zu machen. Dagegen verlangte er die Aufhebung des Nicolaifchen Patents, die aber erft im Jahre 1824 ausgefprochen wurde, nachdem Nicolai den Prozeß in letter In Ranz verloren hatte. Für Krupp war das Ergebnis diefer kurzen Verbindung, die ihm in erfter Linie durch die Rückficht auf Nicolais Patent aufgezwungen worden war, wiederum fehr niedeiTchlagend. Er felbft fagte, daß die durch Nicolai erlittene Täufchung für ihn den fchwerften Schlag bedeutet habe, und in der Tat ift die Verbindung mit Nicolai für ihn Ichädlicher ak die mit den Kechek gewefen. Wieder war ein Jahr hindurch ohneVer- dienft gearbeitet worden, alsdann ftand die Gußftahlfabrik einige Monate völlig Rill, und die Koften der vergeblichen Verfuche, die durch Nicolais Einlage bei weitem nicht gedeckt wurden, hatten Krupps Vermögens ftand weiter veiTchlechtert. Aber auch abgefehen von den materiellen Verluften hatte Nicolai die Fabrik fchwer gefchädigt. Zunächft wurden auf feine Verficherungen hin zum zweiten MaleVeiTprechungen an die Kundfchaft gegeben, Offerten gemacht und Aufträge hereingeholt, die nicht aus- geführt werden konnten; das Vertrauen des Publikums wurde alfo zum zweiten Mal 27