Rheinhard´s Ingeneur Kalender

Forfatter: A. Rheinhard

År: 1882

Forlag: J.F. Bergmann

Sted: Weisbaden

Sider: 180

UDK: 625.70

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Side af 340 Forrige Næste
64 35cm Durchmesser mit 7500 kg belastet; als äusserste Belastung für solche Pfähle sind 25,000 kg bezw. 50,000 kg anzunehinen. Nach S ganz in hat ein mit einer Kunstramme von 625 kg Bärgewicht, 3,nl5 Fallhöhe in einer Hitze von 10 Schlägen 12cra tief eingerammter Pfahl und ein bei gleicher Rammtiefe mit der Zugramme in 30 Schlägen mit einem 256 kg schweren Bär und l,m2 Fallhöhe geschlagener Pfahl je eine Tragfähigkeit von 26,000 kg. Häufig wird bei kleineren Fundationen mit einer Zugramme vor- geschlagen und bei tieferem Eindringen der Pfähle oder Bohlen die Kunstramme verwendet. Bei Handrammen ist gewöhnlich die Hubhöhe = 0,m7, die pro Arbeiter hierbei ausgeübte Kraft = 12,5 kg. Nach S g a n z i n trägt ein Pfahl, der mit einer Kunstramme eingeschlagen bei 10. Schlägen, 3,m5 Fallhöhe und 625 kg Gewicht des Bären oder bei Anwendung einer Zugramme bei l,m2 Hubhöhe mit demselben Bären, aber bei 30 Schlägen noch 12 einsinkt —; • 26,5 t., bei einem 400 kg schweren Bären da- gegen noch 17,5 t. Bezeichnet q das Gewicht des Pfahls und Q das des Bärs, h die Fallhöhe des letzteren, die grösste Belastung, welche der Pfahl ohne p tiefer einzusinken noch tragen kann, p = —— die zulässige Belastung 4 in kg, e die Tiefe, tim welche der Pfahl beim letzten Schlag, wenn er p tragen soll, noch eindringen darf, so ist p — h Q2 Q . e _ JL h Qa q . e (Q + q)a ’ * p (Q + q)2 Fang dämme sind über Hochwasserhöhe aufzuführen. Bei Höhen bis zu 2,m0 soll ihre Breite = der Höhe, bei grösseren Höhen = der halben Höhe 4- 1,'”25 sein. Bis zu 2,m0 Wassertiefe ist das Einramxnen einer Stulpwand auf derinnern Seite zwischen zwei Zangenpaaren zweckmässig, bis zu 3,in5 sind Kastenfangdämine mit Dielen- und Bohlenwänden zu- lässig, über 3,m5 Wassertiefe Spuntpfähle. Als Füllmaterial ist frischer Klaiboden oder bindiger (thoniger) scharfer Sand zu empfohlen. Das Einbringen und Stampfen von 1 cbm Letten abschlag er- fordert 1,01. Grundpfähle sollen in der Regel 2—3,n im festen Boden stehen. Spuntbohlen sollen nicht unter 25cra und nicht über 35cln Breite erhal- ten. Von 2,m5 Länge an sind die Bohlen 10cm stark zu machen, für jeden Meter Mehrtiefe um 1,2cm stärker. Die Spundung soll in der Regel keilförmig, nur in Schlammboden quadratisch sein und 1/3 Bohlenstärke betragen. Bei Pfahl- und liegenden Rosten sollen die Holztheile mindestens 0,n,3 unter dem niedersten Wasserspiegel bezw. Grundwasserstand sich befinden. Beim liegenden Rost sind die 20—30cnl starken Querschwellen ca. 1—l,m8 von einander entfernt anzulegen. Der Bohlenbelag auf den auf den Querschwellen aufgekämmten in 0,m6—0,m9 Entfernung liegenden Langschwellen erhält ca. 8cm Stärke. Beim Pfahlrost (wobei die Pfähle nach Bedarf in der Richtung des Drucks zu schlagen sind) werden dio ca. 2O/25cm starken Grundschwellen aufgezapft, in Abständen von 1—2 Pfahlreihen Querschwellen auf ge- kämmt und zwischen letztere die 7—10cm starken Bohlen auf die Grund- schwellen aufgenagelt, derart, dass die Querschwellen um 1 bezw. 2 Ziegeldicken über den Bohlenbelag vortreten. Bei Betongründungen auf Pfählen dürfen letztere nicht über 0,'”3 in den Beton hineinreichen. Die Pfähle werden gewöhnlich in Entfernungen von l,m0—l,ln25 von einander mit nach unten gerichtetem Wipfelende eingerammt. 5m lange Pfähle sollen einen Durchmesser von 0,m25 erhalten, welcher für jeden Meter Mohrlänge um 1—1,5cm zu vergrössern ist. Bei freistehenden Pfählen werden zum Absagen der Pfahlköpfe l’endelsägen benützt, mit welchen 4 Mann pro Tag ca. 10 Pfähle bei G—7m Wasaertiefe abschneiden; desgleichen ca. 35 Pfähle bei 1,"‘5 Tiefe. Die Leistungen der von nur 2 Mann bedienten neuerdings mehr in Auf- nahme kommenden Kreissegmentsägen übersteigen noch vorstehende Sätze, z. B. wurden bei den Hellingsbauten in Ellerbeck bei 2—3m Was- sertiefe täglich 9 Rundpfähle, bei 4—5'" Tiefe 5—6 Rundpfähle hiermit abgeschnitten, ferner bei 4n> Tiefe 8—10 Stück 2l’/3ocnl starke Spuntbohlen. Pfahlringe werden mindestens 3C1” stark und 7cm hoch gemacht, bei schweren Kämmen dagegen 5om stark und 10cm hoch.