Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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lichen Schmelzpunkt besitzen, sondern innerhalb weiter Tem-
peraturgrenzen — in diesen Grenzen erfolgt das Ziehen — zähe
Flüssigkeiten darstellen. Solche Verbindungen sind Polybor-
säure und Polyphosphorsäure.
Die Wolfra m1ampen-Akt.- Ges. hat sich ein Ver-
fahren patentieren lassen x), nach welchem das Thoriumoxyd-
hydrat, welches beim Ausfällen von Thoriumsalzlösungen mit
Basen als gallertartige Masse erhalten wird, zum Schmieren der
Drähte verwendet wird. Diese Verbindung, welche den Draht
beim Durchgang durch den Ziehstein unter dem Einfluß der
Hitze leicht überzieht, soll den Graphitschmiermitteln in
mechanischer Leistung nicht nachstehen. Unter reduzieren-
den Bedingungen werden dann die Drähte in die rein-
metallene Legierung übergeführt. Diesen Drähten sollen
entsprechend den nach dem Thoriumdioxydspritzverfahren
hergestellten Drähten hervorragende mechanische Eigen-
schaften zukommen.
Die Westinghouse Meta1FilamentLamp Cy.
Ltd. in London führt in einem Patent2) aus, daß die
Graphitschmiere den Nachteil besitzt, daß der Graphit stets
mineralische Verunreinigungen enthält, die das Drahtmaterial
schädlich beeinflussen.
Dem Patente gemäß werden nun die Werkstücke vor
ihrer mechanischen Bearbeitung oder zwischen deren ein-
zelnen Phasen den Gasen oder Dämpfen solcher Stoffe aus-
gesetzt, die auf den Werkstücken Ablagerungen erzeugen,
welche späterhin wieder restlos entfernt werden können.
Durch die Verwendung von Gasen und Dämpfen soll eine
vollkommene Reinheit gewährleistet sein, desgleichen ein
gleichmäßiges Einhüllen der Werkstücke und ein wirtschaft-
licher Verbrauch. In Betracht kommen in erster Linie Gase
oder Dämpfe von Schwefel, Selen oder Tellur oder deren Ver-
bindungen, wie z. B. Schwefelwasserstoff und die entsprechen-
den Verbindungen der anderen beiden Elemente. Das Ver-
x) I). R. P. 276 894 v. 16. April 1913.
2) T). R. P. 322 303 v. 26. April 1914.