Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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geringen Mengen in die Glocken. Dr. F. Skaupy wußte
dieses Verfahren ganz erheblich dadurch zu verbessern, daß
er feste Halogenverbindungen vornehmlich in der hohlen
Mittelstütze unterbrachte, welche infolge der Erwärmung
während der gesamten Brenndauer der Lampen geringe
Mengen von Halogengasen entwickelten. An geeigneten Sub-
stanzen werden vor allem das Thalli-Thallochlorid genannt,
ferner-Platinchlorid, Platinchlorür, getrocknetes Eisenchlorid-
hydrat und Trikaliumbleihydrofluorid 1). Siemens &
Halske hat Substanzen verwendet2), welche nur bei Gegen-
wart einer zweiten Substanz unter der Einwirkung von Wärme
und Licht wirksame Gase entwickeln. So tritt Bleijodid mit
Mangansuperoxyd unter Abspaltung freier Joddämpfe bei
erhöhter Temperatur in Reaktion. Nach einem anderen Patent
der gleichen Firma3) sind Silberhalogenverbindungen vorzüg-
lich geeignet, welche zur Beschleunigung der Reduktion
auf Eisen oder Nickel aufgebracht werden können. Die
Deutsche Gasglühlicht-Akt.- Ges. hat sich* ein
Verfahren schützen lassen4), nach welchem zur Erzielung
einer kontinuierlichen Gasabgabe poröse Substanzen, bei-
spielsweise Holzkohle, in der Lampe untergebracht werden,
welche Halogene oder halogenhältige Dämpfe entwickelnde
Substanzen gelöst oder adsorbiert enthalten.
Neben diesen Mitteln zur Verminderung der Schwärzung
der Glocken werden natürlich diejenigen, welche der Ver-
besserung des Vakuums dienen, beibehalten, nur machen sich
bisweilen erschwerende Komplikationen geltend. So kann
beispielsweise nach den Angaben der A. E. G.6) der Phosphor-
dampf bei Verwendung von Kaliumjodid die Wirksamkeit
des Jodids beeinträchtigen. Die Firma schlägt daher vor,
statt des Phosphors ein leicht flüchtiges oder sublimierbares
4) D. R. P. 246 820 vom 7. Dezember 1909.
2) D. B. P. 258 558 vom 31. Dezember 1911.
3) D. R. P. 258 852 vom 31. Dezember 1911.
4) D. R. P. 259 118 vom 29. Oktober 1911.
5) D. R. P. 263 210 vom 25. Oktober 1912.