Die Herstellung Der Elektrischen Glühlampen
Forfatter: C. Hevers
År: 1923
Forlag: Oskar Leiner
Sted: Leipzig
Sider: 216
UDK: 621.326 Hev
Mit 119 Abbildungen und 16 Tabellen
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Jodid, z. B. Ammonjodid zu verwenden, welches zweckmäßig
im Ansatzstengel untergebracht wird.
Lampen, welche nach obigen Verfahren hergestellt
werden, können nur für niedrige Spannungen gebaut werden.
Bereits bei etwa 200 Volt treten zwischen den Zuleitungs-
drähten elektrische Entladungen auf, welche die Lampen
schnell zerstören. Die Firmen haben daher andere Verfahren
ausgearbeitet, um auch in hochvoltigen Lampen die Schwär-
zung wirksam bekämpfen zu können.
Die A. E. G. hat gefunden, daß Sauerstoff von geringem
Druck den weißglühenden Draht nicht angreift, wohl aber in
kälteren Zonen die fortgeschleuderten Wolframteilch en zu
Wolframtrioxyd, also einer praktisch farblosen, im Gegensatz
zu den früheren Verfahren nicht flüchtigen Verbindung
oxydiert. Es werden Substanzen verwendet, welche dauernd
soviel Sauerstoff abgeben, als zur Oxydation des zerstäubten
Wolframs verbraucht wird. Solche Verbindungen sind Mangan-
superoxyd und Bariunichlorat1). Philips Glühlampen-
fabrikin Holland will die Verwendung von Gasen und
Dämpfen ganz vermeiden und überzieht die Innenwandung
der Birne mit nicht flüchtigen, anorganischen Stoffen, wie
EasO, Na3PO4, Na2WO4 3). In einem Zusatzpatent empfiehlt
die gleiche Firma die Verwendung solcher Substanzen, welche
im Wasser praktisch unlöslich sind, um keine Feuchtigkeit
in die Lampen zu bringen. So kann Fluorkalzium in wässeriger
Suspension auf das Traggestell gebracht und getrocknet
werden, ohne daß es Feuchtigkeit zurückbehält oder aus der
Atmosphäre aufnimmt. Wird die Lampe unter Strom gesetzt,
so verflüchtigt sich die Substanz und bildet auf der Glaswand
der Birne eine die Schwärzung verhindernde feste Schicht.
Vach einem Patent der A. E. G.4) werden in ganz ähnlicher
Weise Fluoride oder Doppelfluoride verschiedener Metalle ver-
x) D. R. P. 273 963 vom 19. September 1912.
2) D.R. P. 311 054 vom 6. Januar 1916.
3) D. R. P. 311 347 vorn 19. November 1916.
4) II. R. P. 302 824 vom 9. Juni 1916.