Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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Ereignissen, in deren weiterem Verlaufe das Schloss Gottorp in die Hände der Holstein’schen Grafen kam.
Gerhard erhielt für seinen Neffen die vormundschaftliche Regierung in Schleswig und nahm seinen Sitz auf
Gottorp. Den König Christoph II. dagegen brachten diese Kämpfe um den Thron. Die vorher schon unzufriedenen
Grossen des Landes sagten ihm 1326 schriftlich Treue und Dienst auf und verboten dem Volke, ihm fernerhin
zu gehorchen. Am 7. Juni desselben Jahres erfolgte die Wahl eines neuen Königs. Dieselbe fiel auf den zwölf-
jährigen Herzog Waldemar von Schleswig, der nun als Waldemar III. (1326—1330) die Krone von Dänemark
trug. Reichsverweser wurde sein Oheim und Vormund Graf Gerhard. Zum Lohne für seine treuen Dienste
übertrug diesem der junge König am 15. August 1326 das ganze Herzogthum Jütland (Südjütland) als erbliches
Fahnenlehen (Waldemar’sche Constitution). Gerhard nannte sich jetzt Herzog von Jütland, Graf von Holstein
und Stormarn, Vormund des Dänischen Reichs und des Rügischen Fürstenthums und übte in Dänemark die
königlichen Rechte. Allein die Abneigung gegen den Fremden wuchs mehr und mehr und bahnte dem vertriebenen
Christoph II. den Weg zur Rückkehr auf den Thron. Es folgten trübe Zeiten und unselige Wirren in Dänemark.
Im Februar 1330 musste der junge Waldemar den Königstitel ablegen. Wie zuvor wurde er wieder Herzog von
Südjütland, und König Christoph II. trat in die alten Rechte ein (1330—1332). Gerhard erhielt als Entschädi-
gung fast ganz Fünen und die Anwartschaft auf das an seinen Neffen zurückgegebene Herzogthum, falls derselbe
ohne rechtmässige Erben sterben sollte (Vertrag von Ripen).
Wie wir schon oben hörten, hatte Graf Gerhard bereits im Kriege des Jahres 1325 das Schloss Gottorp
besetzt. Dort hielt er lange Jahre Hof, während der junge Waldemar in Sonderburg auf Alseu residirte. Es
fehlte nicht an Versuchen, dieses Schloss seinen Händen zu entreissen. Der erste Angriff fällt in den Herbst 1328.
Damals zog der vertriebene König Christoph, welcher inzwischen in Seeland wieder festen Fuss gefasst hatte,
mit grosser Macht vor Gottorp, als Graf Gerhard zufällig abwesend war. Aber Johann der Milde, Gerhards
Vetter und neben ihm der mächtigste Theilgraf in Holstein, widerstand tapfer mit den „Holsten“ und entsetzte
das Schloss 1). Ein erneuter Versuch im Jahre 1329 war ebenfalls vergeblich 2).
Einen besseren Erfolg hoffte Christoph nach Wiedererlangung seiner Königswürde. Als nämlich die beiden
Grafen von Holstein, Johann und Gerhard, sich entzweit hatten, trat er mit seinem Sohne Erich auf Johanns
Seite und suchte den in Gottorp weilenden Gerhard zu überfallen. Allein auf der Lohhaide, welche schon einmal
den Dänen verhängnissvoll geworden war3), schlug Gerliard am 30. November 1331 mit seiner Minderzahl das
Heer des Königs. Christoph selbst rettete sich nach Kiel, wohin auch Erich, infolge eines Falles vom Pferde
schwer verletzt, gebracht wurde. Jetzt erhielt Gerhard als Pfandschaft ganz Nordjütland und Fünen mit der
Bestimmung, dass diese Länder nur gegen die auf einmal zu entrichtende Summe von 100 000 Mark löthigen
Silbers an die Krone zurückfallen könnten. Erich erlag bald seinen Verletzungen, und Christoph starb schon am
2. August 1332 „landlos im eigenen Lande“.
Acht Jahre lang war es den Erben Christophs nicht möglich, das Königreich, das jetzt in vier von einander
unabhängige Gebiete getheilt war, wieder in Besitz zu nehmen. Gerhard dachte daran, den von ihm ganz ab-
hängigen, im Jahre 1330 zurückgetretenen Waldemar wieder einzusetzen, um so in den schon lange erstrebten
Besitz des Herzogthums Schleswig zu gelangen. Einstweilen that er die vorbereitenden Schritte. Schon 1333
nahm er von den Vasallen des Landes als eventueller Herzog die Huldigung entgegen und wusste später den
jungen Waldemar zu einem unter dem Scheine wechselseitiger Verpfändung versteckten Umtausche der beiden
Jütland zu gewinnen. In dem bezüglichen am 11. Februar 1340 zu Lübeck abgeschlossenen Vertrage verpfän-
dete Waldemar dem Grafen Gerhard und dessen Erben unter dem Vorbehalte der Wiedereinlösung den grössten
Theil von Schleswig. Schloss Gottorp ist dabei besonders genannt*). Nach der feigen Ermordung des kranken
Grafen Gerhard (1. April 1340) durch fremde Meuchler wurde seinen Söhnen Heinrich (der „Eiserne“ ge-
nannt) und Claus der Lübecker Vertrag bestätigt5). Das Ablösungsrecht wurde zwar auch jetzt vorbehalten,
doch wurde es von Herzog Waldemar nicht in Anwendung gebracht. Dänemark war zur Ohnmacht herabge-
sunken und konnte damals noch nicht hoffen, die Burgen des Landes zurückzugewinnen 3).
1) Vgl- d. Chron. des Franziscan. Lesemeisters Detmar: In dem herveste (1328) toghen de denen mit groter macht vor Gottorpe und
wolden greven gherde, de buten landes do was, dat hus af winnen; dat wederstund greve iohan manlicken mit den holsten, unde uutsatte dat
hus. Vgl. Lorenzen a. a. O. S. 26.
2) Dieselbe Quelle setzt diesen Angriff gleichfalls in den Herbst, während er nach Hvitfeld schon Ostern erfolgte. Auch sonst gehen
die Nachrichten aus einander. Vgl. Sach a. a. 0. S. 15.
8) Vgl. oben S. 10.
4) Vgl. Dahlmann, Gesch. von Dänemark I, 482 ff.; Sach a. a. 0. S. 15; Lorenzen a. a. 0. S. 28.
6) Die betreffende Urkunde wurde am Vorabende vor St. Johannis 1340 zu Sonderburg ausgestellt. Vgl. Dahlmann a. a. 0. I, 488.
In diesem Vertrage war festgesetzt worden, dass die Heihe der Auslösung erst zuletzt an das Schloss Gottorp mit dem dänischen Walde
u. s. f. kommen sollte. Die Sehauenburger kamen auch in den Besitz des Gottorper Zolles, den ihnen später (31. Okt. 1375) Karl IV. als
kaiserliches Lehn bestätigte. Vgl. Sach, Gesch. d. St. Schleswig, S. 316.
6) Die damalige Ohnmacht Dänemarks schildert ein interessantes, an dieses Land gerichtetes Gedicht eines Geistlichen in Jütland, welches
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