Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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Als nach der Ermordung Gerhards des Grossen Waldemar IV. Atterdag (1340 — 1375), ein Sohn jenes
unglücklichen Christoph II., zum Könige gewählt worden, war trat in Dänemark ein günstiger Umschwung ein.
Nach vielfachen Kämpfen und Verhandlungen war im Sommer 1360 das Dänische Reich aus der Zerstörung und
Zersplitterung wieder hergestellt, und der König konnte nun daran denken, auch Schleswig aufs neue mit der
Krone zu vereinigen und Gottorp, das „castrum optimum“, den Händen „der Fremden“ zu entwinden. Herzog
•Waldemar, mit dessen Schwester Heilwig der König verheirathet war, starb 1364. Sein schwacher Sohn Heinrich,
mit welchem dann 1375 das Geschlecht Abels erlosch 1), liess sich ein Jahr vor seinem Tode, am 24. Juni 1374,
bestimmen, das weder von seinem Vater, noch von ihm aufgegebene Einlösungsrecht auf das an die Grafen von
Holstein verpfändete Schloss Gottorp und sonstige Gebiete an den König zu übertragen2). Dieser bot den Grafen
sofort den Pfandschilling von 12 000 Mark löthigen Silbers und forderte die betreffenden Gebiete zurück. Da die
Grafen die Herausgabe verweigerten, so ergriff der König, wo er konnte, Besitz, und es gelang ihm, wohl mit
Zustimmung des kranken Herzogs Heinrich, Hadersleben, Apenrade und Kleintondern zu besetzen. Als er aber
am 24. Oktober 1375 starb, setzten sich die Grafen von Holstein in den Besitz des ganzen Herzogtbums und
gaben sich den Titel „Herrren von Südjütland“. Sie konnten dies um so leichter, weil das Dänische Reich durch
den Tod des Königs, welcher keinen Sohn hinterliess, neuerdings in eine schwierige Lage gerathen war. Von
allen seinen Kindern hatte ihn nur Margaretha überlebt, welche an Hakon, den damaligen König von Norwegen
verheirathet war. Sie wusste es zu erreichen, dass ihr unmündiger Sohn Oluf im März 1376 zum Könige von
Dänemark gewählt wurde, für welchen sie selbst die vormundschaftliche Regierung führte. Wohl in der richtigen
Erkenntniss, dass es ihr nicht gelingen werde, den Holstein’schen Grafen Schleswig wieder abzugewinnen, bot
sie die Hand zum Frieden und übertrug am 15. August 1386 auf dem Dannehof in Nyborg dem Grafen Ger-
hard VI., einem Sohne Heinrich’s des Eisernen, das Herzogthum als „erbliches, ungetheiltes“ Lehen3). Doch
musste der Herzog dem jetzt schon erwachsenen, aber noch nicht zur Selbstregierung gelangten Könige Oluf
und seiner Mutter für sich und seine Nachkommen den Huldigungseid leisten1). Wie sein gleichnamiger Gross-
vater, der „kahle“ Graf Gerhard III., ist auch er für die Verbindung der Herzogthümer unter einander und
für ihr Verhältniss zu Dänemark von grosser Wichtigkeit geworden.
Bis zu den Jahren 1403 und 1404, in welchen auf Feldzügen gegen die Dithmarschen nach einander Graf Albrecht
und sein Bruder Herzog Gerhard VI. umkamen, war die Lage Schleswigs nicht gefährdet. Jetzt aber sah sich Ger-
hard’s Wittwe Elisabeth mit ihren unmündigen Söhnen Heinrich, Adolf und Gerhard5) nicht nur von den mächti-
gen, durch die Klugheit der Königin Margaretha in der Calmarischen Union (Juli 1397) geeinigten nordischen Reichen
bedroht, sondern auch ihr eigener Schwager Heinrich, Bischof von Osnabrück, verliess sein Bisthum und verlangte
einen Antheil an dem Erbe und die Vormundschaft für seine Neffen. Mit der ihr eigenen Gewandtheit verstand es
die Königin, das Vertrauen Elisabeths zu gewinnen, welche sogar ihren siebenjährigen Erstgeborenen zur Erziehung
nach Dänemark gab. Als aber Margaretha sich diese Verhältnisse zu Nutzen maclite, ihre Hand auf Flensburg
legte und das Verlangen stellte, Elisabeth solle ihr auf Grund des von Herzog Heinrich 1374 an ihren Vater
abgetretenen Einlösungsrechtes6) gegen Erlegung der Pfandsumme das Schloss Gottorp einräumen, da gingen der
verwittweten Fürstin über ihre eigentlichen Absichten die Augen auf, und sie stellte sicli jetzt unter den Schutz
ihres Schwagers Heinrich, welchen sie auch durch Abtretung eines grossen Theiles von Holstein für sich gewann.
Als nun die Dänen sich immer mehr im Lande festzusetzen suchten und die Auslieferung des 1409 wider-
rechtlich besetzten Flensburg verweigerten, brachten aucli die Herzöge von Lüneburg, die Brüder Elisabeths,
und andre deutsche Fürsten Hülfe. Am 12. August 1410 stiessen die feindlichen Heere auf eine Haide zwischen
Eggebeck und Jörl zusammen. Gegen die grosse Uebermacht der Dänen wurde ein glänzender Sieg gewonnen,
lon dem die Holstein’sche Chronik sagt: „Dieser Sieg gab fortan den Holsten ein kühnes Herz zum Kämpfen
widei die Dänen“. Dieser Kampf war nur das Vorspiel eines fast dreissigjährigen Krieges, welchen Schleswig-
Holstein gegen die drei geeinigten Reiche zu bestehen hatte und dessen Mittelpunkt die Stadt Schleswig und
das Schloss Gottorp war. Margaretha hatte zwar einen Waffenstillstand auf fünf Jahre zu Stande gebracht
1) Nach ihm war seine Wittwe Kunigunde Herzogin bis zu ihrem Tode (1383). In Wirklichkeit regierten allerdings die Holstein’schen Grafen.
-) Die zu Nyborg ausgefertigte wichtige Urkunde ist abgedruckt bei Langebek VII, 322 ff. und bei Lorenzen a. a. 0. S. 29 ff. Mit
Hecht istes schon Dahlmann (Gesch. von Dänemark II, 49) aufgefallen, dass unter den unterzeichneten Bischöfen gerade der Bischof von
Schleswig vermisst wird und die acht unterzeichneten Ritter sämmtlicli im Dienste des Königs standen. Unter denselben befindet sich auch ein
Moltke (Ewert Molteke, Kammermeister).
3) Dieser wichtige Lehnbrief ist leider schon früh verloren gegangen.
4) Es war dies ein höchst bedeutungsvoller Vorgang. Die durch ihn geschaffenen Verhältnisse waren lange Zeit hindurch die Quelle
von Wohl und Wehe für das Land, blieben auch dann bestehen, als die Könige von Dänemark Herzöge von Schleswig - Holstein geworden
waren, und sind, trotzdem Christian I. im Jahre 1460 das berühmt gewordene „up ewig ungedeelt“ unterschrieben hatte, die Veranlassung zu
den Kämpfen von 1848 und 1864 geworden.
6) Gerhard wurde erst nach dem Tode des Vaters geboren.
#) Auf Gottorp selbst kam es zwischen den beiden Fürstinnen zu einem heftigen Auftritte. Vgl. Dahlmann a. a. O. II, 91.
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