ForsideBøgerSchloss Gottorp : ein nordischer Fürstensitz

Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz

Forfatter: Robert Schmidt

År: 1887

Forlag: Ernst Homann

Sted: Kiel

Sider: 135

UDK: st.f. 725.17 sch

Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken

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Side af 143 Forrige Næste
Schlüsse dieses Abschnittes wenigstens einen flüchtigen Blick in das Innere der während der zuletzt dargestellten Periode üblichen Gebäude werfen. Die Räume selbst waren besonders im nördlichen Deutschland in Berück- sichtigung der damals schwierigen Erwärmung im Ganzen niedrig angelegt. Sogar grössere Säle hatten meist nur gewöhnliche Stockwerkhöhe, wodurch unschöne Raumverhältnisse entstanden, wie wir sie nocli heute in dem Moskowiter - Saale des Schlosses zu Königsberg bemerken können. Die Wände selbst waren getäfelt und zogen häufig Bänke, Kasten (Laden), Schränke, ja sogar Betten in die architektonische Struktur hinein, so dass sie zu festen Theilen des Hauses wurden. Auch der Tisch erhielt nicht selten seinen festen Platz im Zimmer. Hierbei trat bereits seit dem 14. Jahrhundert die gestemmte Tischlerarbeit an die Stelle der früheren, breiteren Methode des Spundens. Auch in den Einzelheiten lassen die Möbel ernennen, dass ihre Beziehung zum Zimmer noch immer streng berücksichtigt ist. Besonders zeichnen sich in dieser Hinsicht die Schränke aus, an denen man am besten das Stilgefühl bethätigen konnte. Die schönen Profilirungen der Gesimsglieder und Schlagleisten sind nicht unwesentliche, nur aufgesetzte Bestandtheile, sondern entwickeln sich in constructiver und ästhetischer Hinsicht organisch aus dem Ganzen. Da es dem Meister besonders auch auf Festigkeit seines Werkes ankam, so scheute er sich nicht, an den Hauptgliedern die Verzinkung sichtbar zu lassen. Auf diese Weise entstanden Stücke, welche sich durch Dauerhaftigkeit, Bequemlichkeit und Geschmack in gleicher Weise auszeichneten. Bei den Handwerkern jener Zeit herrsclite überhaupt ein regerer künstlerischer Geist als im Anfange unseres Jahr- hunderts. Damals waren Künstler und Meister noch eine und dieselbe Person; was der erstere neu erfand, das kam auch dem einfachsten Gegenstand des täglichen Gebrauchs zu Gute, und besonders diesem Umstande ver- danken die Möbel jener Zeit ihren feinen, künstlerischen Reiz. — Bei feierlichen Gelegenheiten wurden dann noch Teppiche auf den Fussboden gelegt, und nicht selten eine weitere Ausschmückung des „Palas“ (Hauptraum, Audienz- saal) durch Behängen der Wände mit Teppichen oder Wandtüchern (Tapeten, „Rückelaken“) vorgenommen. d. Gottorp im Besitze des Oldenburgischen Hauses. 1. Unter der Dänischen Königsfamilie bis zur Abzweigung der Schleswig-Holstein- Gottorp’schen Linie, 1459 —1544. Auf der durch die friedliche Regierung Adolf’s VIII. während der letzten vierundzwanzig Jahre geschaffe- nen Grundlage sollte nach seinem Tode nicht sogleich weitergebaut werden. Die Regierung seines Nachfolgers blieb, so bedeutungsvoll sie auch bis in die jüngste Zeit in staatsrechtlicher Beziehung gewesen ist, für die Fort- entwickelung künstlerischer und geistiger Bestrebungen in Schleswig-Holstein ohne grossen Einfluss. Adolf VIII. hatte, als ihm die Dänische Königswürde nach dem Tode Christoph’s des Baiern im Jahre 1448 angetragen wurde1), dieselbe abgelehnt, da er selbst ohne Leibeserben war und es für seine Person verschmähte, die Krone des Landes zu tragen, das er im Verein mit seinen Brüdern in so schweren Bedrängnissen bekämpft hatte. Dagegen hatte er dem Dänischen Reichsrathe seinen Neffen, den Grafen Christian von Oldenburg, der auf der Residenz Gottorp erzogen worden war, vorgeschlagen. Derselbe wurde zum König von Dänemark (1448—1481) und später, als Adolf, ohne Erbfolgebestimmungen zu hinterlassen, gestorben war (4. December 1459), auch von den Sohleswig- Holstein’schen Ständen zum Landesherrn erwählt (3. März 1460). Seinen Mitbewerbern, besonders dem Grafen Otto von Schauenburg, lief er den Rang durch die Ertheilung des berühmten, am 6. März 1460, also schon drei Tage nach der Wald besiegelten Freiheitsbriefes ab, in dem vor allem die von den Sclileswig-Holsteinern unter Adolf VIII. liebgewonnene Vereinigung unter einem Fürsten durch das „up ewig ungedeelt“ zugesichert wurde. Aber auch das Geld spielte bei der Walil eine grosse Rolle. Durch die Uebernahme der Schulden des verstorbenen Herzogs und durch die hohen Abfindungssummen, zu welchen er sich den Schauenburgern 2) und seinen eigenen Brüdern gegenüber verpflichtet hatte, sah er sich be- sonders in den Jahren 1465, 1467 und 1473 zu vielfachen Verpfändungen von Aemtern und Städten an seinen Bruder Gerhard — sein anderer Bruder Moritz starb schon 1464 — und den Adel des Landes genöthigt. Diese zogen Bedrückungen und Unruhen der schlimmsten Art nach sich und störten so jede ruhige und friedliche Ent- wickelung. Im Jahre 1480 verpfändete er sogar Gottorp und das ganze Herzogthum Schleswig seiner eigenen Gemahlin Dorothea ®), nachdem der Zoll zu Gottorp schon früher verschiedentlich verpfändet worden war. Die Miss- wirthschaft in den dem Adel übergebenen Theilen erreichte durch Streitigkeiten, Fehden und Gewaltthaten gegen Ende seiner Regierung einen solchen Grad, dass der König mit Gewalt den Landfrieden aufrecht erhalten musste. Seine Residenz war nur vorübergehend Gottorp — 1461 bestätigte er hier alle der Stadt Schleswig verliehenen Privi- 1) Auch er war wie der verstorbene König von dem Geblüte des Svend Estrithson. 2) Vgl. oben S. 14, Anin. 2. 3 ) Vgl. Lorenzen, Gottorp Slot S. 47. 21