Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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Tale fuit Phari studium imniortalo tyranni,
Talis et Aegypti bibliotheca fuit.
Jane, decus, tu cura deae, magne auctor, Adolphe,
Coopti, vaticinor, pergito; major eris1)
Mit der Einrichtung dieser Bibliothek wurde zu dem Musen- und Gelehrtenhofe, der sich später um seinen
Sohn Friedrich III. bilden sollte, der Grund gelegt.
Die Regierung Johann Adolfs wurde durch äussere Verwickelungen nicht gestört. Manche Streitigkeiten
zwischen beiden Schleswig-Holstein’schen Landesherren, also zwischen dem Herzoge und dem Könige Christian IV.
von Dänemark (1588 1648) blieben nicht aus; doch verliefen sie in Folge des humanen Sinnes Johann Adolfs
in ruhigei Weise. Besonders bildete die Frage über die Zugehörigkeit des Bisthums Sclileswig längere Zeit einen
Gegenstand des Streites. Dieses Bisthum war in der Matrikel des Deutschen Reiches als ein Bestandtheil desselben
aufgeführt und wurde seit 1521 als Reichsgebiet beansprucht. Darüber kam es im Jahre 1524 zwischen dem
Kaiser und dem Könige von Dänemark zu einem Processe vor dem Reichskammergerichte, wo dann am 22. März 1587
entschieden wurde, dass das Bisthum nicht zum Deutschen Reiche gehöre. Daraufhin gingen aber die Dänen
noch einen Schritt weiter. Der dänische Reichsrath erklärte nämlich während der Unmündigkeit Christian’s IV.,
das Bisthum, dessen sich schon König Friedrich II. im Jahre 1586 bemächtigt hatte, gehöre nicht zum Herzog-
thum Schleswig, sondern sei ein besonderes Lehen des Königreichs Dänemark. Johann Adolf hatte sein gutes
Einvernehmen mit dem königlichen Hause und besonders mit der Königin Sophie, welche während der Minder-
jährigkeit ihres Sohnes Christian IV. die Regierung leitete, durch seine Vermählung mit Augusta, der
Schwester des jungen Königs, befestigt (1596), und so gelangte diese Streitfrage wenigstens vorläufig zu einer
friedlichen Entscheidung, indem dem Domkapital zu Schleswig vom Könige die Wahl eines Bischofs gestattet
wurde und dieses dann einen Bruder des Königs (Ulrich) erwählte 3). Eine zweite Streitfrage veranlasste Johann
Adolfs Bruder, Johann Friedrich, welcher einen Antheil an der Regierung verlangte, wie es seither üblich war.
Allein die Stände, die einer weiteren Zersplitterung des Landes durchaus abgeneigt waren3), verhinderten
eine Theilung, und Johann Friedrich, dem sein Bruder im Jahre 1596 das seither ihm unterstellte Erzbisthum
Bremen verschafft hatte und der ihm auch später (1607) seine Wahl zum Bischof von Lübeck verdankte, musste
sich in einem Vergleiche vom 20. Juni 1606 mit einigen Aemtern begnügen, welche nach seinem Tode (1634)
wieder an den herzoglichen Theil zurückfielen. Um ferneren Theilungen vorzubeugen, erliess Johann Adolf am
9. Januar 1608 auf Schloss Gottorp eine Verfügung, nach welcher in dem Gottorp’schen Hause das Recht der
Erstgeburt für die Nachfolge gelten und die jüngeren Söhne mit einer Apanage abgefunden werden sollten.
Diese wichtige Anordnung wurde für Holstein von Kaiser Rudolf II. am 28. Februar 1608, für Schleswig von
König Christian IV. im Juli 1609 bestätigt. Nach den Ständen war dabei nicht gefragt worden.
Auch in geistlichen Angelegenheiten fehlte es nicht an Streit, seitdem die Lutheraner und Reformirten zu
immei schärferen Gegensätzen gekommen waren. Johann Adolf war den Reformirten günstig und untersagte, um
den kirchlichen Frieden zu erhalten, in seinen Landestheilen die sonst üblichen heftigen Angriffe auf den Kanzeln.
Ein bemerkenswerthes Ereigniss während der Regierung Adolfs ist die ihm und Christian IV. im Beisein
vieler Fürstlichkeiten und mit grossem Pompe geleistete Huldigung der Stadt Hamburg (1603), welche allerdings
schon im Jahre 1471 in der Matrikel des Deutschen Reiches als freie Reichsstadt angeführt und seitdem von
Deutschland als solche betrachtet worden war. Es war dies die letzte Anerkennung der Zugehörigkeit zu den
Herzogthümern. Schon am 6. Juli 1618 erklärte das Reichskammergericht nach langen Verhandlungen die Stadt
als unmittelbar dem Reiche unterwürfig. Eine von den Schleswig-Holstein’schen Landesherren verlangte Revision
kam nie zur Entscheidung 4).
!) Eine Uebersetzung der beiden
1. Die Bibliotheca, die hat
Aus einem höchst weislichem Rath
Jan Adolff der Fürste gemacht.
Sein Name der werde gedacht!
Man schreib’ es der Ewigkeit ein,
So man nicht wil undanckbar sein.
2. Als Neptunus in der Sley
Sein Haupt einst empor erhoben
Und sah an diss Werck hier oben,
Inschriften in der Hostein’schen Chronik des
2) Es war dies der letzte Bischof von Schleswig (+ 1624).
A. Olearius, Buch VIII, Kap. 7 lautet:
Fragt 'er, was diss neues sey?
Hat Minerva nun allhier
Ihre Wohnung auffgeschlagen
Und zusammen hergetragen
Der Egypter Ruhm und Ziert
Johan Adolff, grosser Fürst,
Fahre fort in solchen Dingen,
Die gross Lob dem Lande bringen.
Du noch grösser werden wirst.
3) Auch im königlichen Theile drohte eine gleiche Gefahr, indem die Königin Sophie ihren beiden jüngeren Söhnen Antheil an der Re.
gierung verschaffen wollte. Allein ihr Vorhaben scheiterte an dem Widerspruche der Landstände und des Statthalters Heinrich v. Eantzau.
4) Erst in einem am 27. Mai 1768 zu Gottorp abgeschlossenen Vertrage erkannte das Schleswig - Holstein’sche Gesammthaus Hamburg als
unmittelbare, freie Eeichsstadt an. Seit 1770 hatte diese Stadt auch Sitz und Stimme auf dem Deutschen Eeichstage. Der Huldigungsfeier
vom Jahre 1603 hat Olearius in seiner Holstein’schen Chronik ein ganzes Capitel (Buch IX, Cap 5) gewidmet.