ForsideBøgerSchloss Gottorp : ein nordischer Fürstensitz

Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz

Forfatter: Robert Schmidt

År: 1887

Forlag: Ernst Homann

Sted: Kiel

Sider: 135

UDK: st.f. 725.17 sch

Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken

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Side af 143 Forrige Næste
Tale fuit Phari studium imniortalo tyranni, Talis et Aegypti bibliotheca fuit. Jane, decus, tu cura deae, magne auctor, Adolphe, Coopti, vaticinor, pergito; major eris1) Mit der Einrichtung dieser Bibliothek wurde zu dem Musen- und Gelehrtenhofe, der sich später um seinen Sohn Friedrich III. bilden sollte, der Grund gelegt. Die Regierung Johann Adolfs wurde durch äussere Verwickelungen nicht gestört. Manche Streitigkeiten zwischen beiden Schleswig-Holstein’schen Landesherren, also zwischen dem Herzoge und dem Könige Christian IV. von Dänemark (1588 1648) blieben nicht aus; doch verliefen sie in Folge des humanen Sinnes Johann Adolfs in ruhigei Weise. Besonders bildete die Frage über die Zugehörigkeit des Bisthums Sclileswig längere Zeit einen Gegenstand des Streites. Dieses Bisthum war in der Matrikel des Deutschen Reiches als ein Bestandtheil desselben aufgeführt und wurde seit 1521 als Reichsgebiet beansprucht. Darüber kam es im Jahre 1524 zwischen dem Kaiser und dem Könige von Dänemark zu einem Processe vor dem Reichskammergerichte, wo dann am 22. März 1587 entschieden wurde, dass das Bisthum nicht zum Deutschen Reiche gehöre. Daraufhin gingen aber die Dänen noch einen Schritt weiter. Der dänische Reichsrath erklärte nämlich während der Unmündigkeit Christian’s IV., das Bisthum, dessen sich schon König Friedrich II. im Jahre 1586 bemächtigt hatte, gehöre nicht zum Herzog- thum Schleswig, sondern sei ein besonderes Lehen des Königreichs Dänemark. Johann Adolf hatte sein gutes Einvernehmen mit dem königlichen Hause und besonders mit der Königin Sophie, welche während der Minder- jährigkeit ihres Sohnes Christian IV. die Regierung leitete, durch seine Vermählung mit Augusta, der Schwester des jungen Königs, befestigt (1596), und so gelangte diese Streitfrage wenigstens vorläufig zu einer friedlichen Entscheidung, indem dem Domkapital zu Schleswig vom Könige die Wahl eines Bischofs gestattet wurde und dieses dann einen Bruder des Königs (Ulrich) erwählte 3). Eine zweite Streitfrage veranlasste Johann Adolfs Bruder, Johann Friedrich, welcher einen Antheil an der Regierung verlangte, wie es seither üblich war. Allein die Stände, die einer weiteren Zersplitterung des Landes durchaus abgeneigt waren3), verhinderten eine Theilung, und Johann Friedrich, dem sein Bruder im Jahre 1596 das seither ihm unterstellte Erzbisthum Bremen verschafft hatte und der ihm auch später (1607) seine Wahl zum Bischof von Lübeck verdankte, musste sich in einem Vergleiche vom 20. Juni 1606 mit einigen Aemtern begnügen, welche nach seinem Tode (1634) wieder an den herzoglichen Theil zurückfielen. Um ferneren Theilungen vorzubeugen, erliess Johann Adolf am 9. Januar 1608 auf Schloss Gottorp eine Verfügung, nach welcher in dem Gottorp’schen Hause das Recht der Erstgeburt für die Nachfolge gelten und die jüngeren Söhne mit einer Apanage abgefunden werden sollten. Diese wichtige Anordnung wurde für Holstein von Kaiser Rudolf II. am 28. Februar 1608, für Schleswig von König Christian IV. im Juli 1609 bestätigt. Nach den Ständen war dabei nicht gefragt worden. Auch in geistlichen Angelegenheiten fehlte es nicht an Streit, seitdem die Lutheraner und Reformirten zu immei schärferen Gegensätzen gekommen waren. Johann Adolf war den Reformirten günstig und untersagte, um den kirchlichen Frieden zu erhalten, in seinen Landestheilen die sonst üblichen heftigen Angriffe auf den Kanzeln. Ein bemerkenswerthes Ereigniss während der Regierung Adolfs ist die ihm und Christian IV. im Beisein vieler Fürstlichkeiten und mit grossem Pompe geleistete Huldigung der Stadt Hamburg (1603), welche allerdings schon im Jahre 1471 in der Matrikel des Deutschen Reiches als freie Reichsstadt angeführt und seitdem von Deutschland als solche betrachtet worden war. Es war dies die letzte Anerkennung der Zugehörigkeit zu den Herzogthümern. Schon am 6. Juli 1618 erklärte das Reichskammergericht nach langen Verhandlungen die Stadt als unmittelbar dem Reiche unterwürfig. Eine von den Schleswig-Holstein’schen Landesherren verlangte Revision kam nie zur Entscheidung 4). !) Eine Uebersetzung der beiden 1. Die Bibliotheca, die hat Aus einem höchst weislichem Rath Jan Adolff der Fürste gemacht. Sein Name der werde gedacht! Man schreib’ es der Ewigkeit ein, So man nicht wil undanckbar sein. 2. Als Neptunus in der Sley Sein Haupt einst empor erhoben Und sah an diss Werck hier oben, Inschriften in der Hostein’schen Chronik des 2) Es war dies der letzte Bischof von Schleswig (+ 1624). A. Olearius, Buch VIII, Kap. 7 lautet: Fragt 'er, was diss neues sey? Hat Minerva nun allhier Ihre Wohnung auffgeschlagen Und zusammen hergetragen Der Egypter Ruhm und Ziert Johan Adolff, grosser Fürst, Fahre fort in solchen Dingen, Die gross Lob dem Lande bringen. Du noch grösser werden wirst. 3) Auch im königlichen Theile drohte eine gleiche Gefahr, indem die Königin Sophie ihren beiden jüngeren Söhnen Antheil an der Re. gierung verschaffen wollte. Allein ihr Vorhaben scheiterte an dem Widerspruche der Landstände und des Statthalters Heinrich v. Eantzau. 4) Erst in einem am 27. Mai 1768 zu Gottorp abgeschlossenen Vertrage erkannte das Schleswig - Holstein’sche Gesammthaus Hamburg als unmittelbare, freie Eeichsstadt an. Seit 1770 hatte diese Stadt auch Sitz und Stimme auf dem Deutschen Eeichstage. Der Huldigungsfeier vom Jahre 1603 hat Olearius in seiner Holstein’schen Chronik ein ganzes Capitel (Buch IX, Cap 5) gewidmet.