Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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Linien hatten gleiches Recht auf dieselben; aber nach dem Tode des letzten Grafen Anton Günther (1667) trat
der Herzog Joachim Ernst von Plön x), von dem sogenannten abgetheilten, nicht regierenden Zweige der könig-
lichen Linie, ein näherer Verwandter des verstorbenen Grafen, als nächstberechtigter Erbe auf und machte seine
Ansprüche vor dem Reichskammergerichte geltend. Mit diesem schloss nun Christian V. im Jahre 1671
einen Vertrag, in Eolge dessen nach der Entscheidung des Reichsgerichtes im Jahre 1675 die Grafschaften gegen
eine Entschädigung an die königliche Linie kamen und die herzogliche leer ausging. Noch in demselben Jahre
kam die feindliche Stimmung, die sich in Folge dieser Vorgänge zwischen beiden Linien gebildet hatte, zum
Ausbruch. Der König, welcher den Verlust der dänischen Provinzen jenseits des Sundes nicht verschmerzen
konnte, schloss mit dem Kaiser, dem Grossen Kurfürsten und anderen deutschen Fürsten, die sich gegen Frankreich
und das mit ihm verbündete Schweden im Kriege befanden, ein Bündniss und suchte die Mittel zum Kriege auch
in den Herzogthümern aufzubringen. Christian Albrecht, welcher durch den oben erwähnten Vertrag mit Schweden
verbündet war, verweigerte nicht nur die Unionshülfe zu dem nicht gebilligten Kriege, sondern veranlasste auch
die Stände, welche auf dem Landtage zu Kiel über die Kriegssteuer berathen sollten, auseinanderzugehen. Um
gegen einen plötzlichen Angriff des Königs gesichert zu sein, rüstete sich Christian Albrecht und setzte Gottorp
in Vertheidigungszustand (1675)2). Christian V. griff nun zur List. Er lud den Herzog zu einer Conferenz
nach Rendsburg ein, wohin sich derselbe mit seinen Räthen in gutem Vertrauen begab. Kaum angelangt
wurde er gefangen genommen (25. Juni 1675). Erst nachdem er sich zu dem Rendsburger Recess vom 10. Juli 1675
bereit erklärt hatte, in dem er auf alle durch den letzten Friedensschluss erlangten Vortheile verzichten musste,
entliess ihn der König aus der Haft. Indessen hatte Christian V. das ganze herzogliche Gebiet besetzt und das Schloss
Gottorp, auf dem nur eine Besatzung von zwei Compagnien lag, von Norden aus beschiessen lassen und zur
Uebergabe gezwungen. Rücksichtslos fuhr er fort, die Rechte des Herzogs zu missachten und, gestützt auf seine
Macht, seine Pläne zur Durchführung zu bringen. Als er schliesslich den herzoglichen Minister Kielmannsegg
und dessen Söhne verhaften und nach Kopenhagen bringen liess, hielt es Christian Albrecht im Interesse seiner
persönlichen Sicherheit für gerathen, sein Land zu verlassen und zu Pferd nach Hamburg zu fliehen (März 1676).
Erst nachdem Dänemark in dem Friedensschlüsse mit Schweden zu der abermaligen Anerkennung des Roeskilder
Vertrages genöthigt worden war (1679), konnte er in sein Land zurückkehren. Christian V. gab jedoch seine
Pläne auf das Herzogthum nicht auf und suchte ein freundliches Verhältniss zu Schweden herzustellen, indem
er seine Schwester Ulrike Eleonore an Karl XI. verheirathete, und sich auch sonst zu sichern, um ungestört
gegen Christian Albrecht vorgehen zu können. Er trat mit immer neuen Forderungen in Betreff der gemeinsamen
Regierung der Herzogthümer hervor, denen gegenüber sich der Herzog anfangs auch gefügig zeigte, bis schliesslich
der König am 30. Mai 1684 das alleinige Recht der Landesvertheidigung und der Erhebung der gemeinsamen
Steuern in Anspruch nahm. Der Herzog protestirte, und nun erklärte der König in einem Patent den herzog-
lichen Antheil von Schleswig für verfallen (Mai 1684) und hielt zu Schleswig und Gottorp seinen feierlichen
Einzug. Seine eigene Schwester, die Gemahlin des Herzogs, welche auf dem Schlosse zurückgeblieben war,
während sich Christian Albrecht abermals nach Hamburg begeben hatte, musste dasselbe verlassen. Am 9. Juli 1684
liess sich der König hier von den versammelten Ständen huldigen und verfuhr nun in dem widerrechtlich be-
setzten Lande völlig wie ein rechtmässiger Herr. An dem Schlosse Gottorp begann er schon Neubauten, besonders
an der Westseite aufzuführen, und bis zum Jahre 1689 gelang es ihm auch, im ungestörten Besitze der herzoglichen
Lande zu verbleiben. Das Gegenpatent, welches Christian Albrecht von Hamburg aus erlassen hatte, blieb ohne
jede Wirkung. Der Kaiser Leopold trat wohl für die Rechte des Herzogs ein, doch, von den Türken bedrängt,
vermochte er nicht thatkräftig einzugreifen, während sich Christian V. auf das Bündniss mit dem mächtigen Ludwig XIV.
stützen konnte. Erst als Wilhelm von Oranien auf den englischen Thron gelangt war (1688) und ein
starkes Bündniss gegen Ludwig XIV. zu Stande brachte, trat ein Umschwung zu Gunsten des Herzogs ein,
und der König Christian V. musste im Altona’er Vergleich vom 20. Juni 1689 alle durch den Frieden von
Roeskilde dem Herzoge eingeräumten Rechte anerkennen. So war es dem schwer geprüften Fürsten, nachdem
er zwei Mal aus seinem Lande hatte fliehen müssen, wiederum möglich, zurückzukehren und auch bis zu seinem
am 27. December 1694 erfolgten Tode im ungestörten Besitze seiner Lande zu verbleiben. Der Schleswiger
Stadtschreiber berichtet über den Einzug des Herzogs in seine Residenz: „Nach dem Abschluss des Friedens sind
Ihr. D. in hoher Person nebst Dero Gemahlin und hochfürstl. Kinder und der ganze Hofstaat den 30. October 1689
wieder auf Dero Residenz gekommen und von der schleswig’schen Bürgerschaft in armis nebst Lollfuss und Friedrichs-
berg mit grossen Freuden empfangen und mit vielen Landes-Adelichen accompagnieret worden! Gott erhalte den
lieben Fürsten seinem Lande zu Trost viele liebe Jahre und ersetze den erlittenen Schaden reichlich wieder umb
Jesu willen. Amen!“
!) Er war der Sohn Johann’s des Jüngeren, des Stammvaters der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg.
2) Die Reparaturen kosteten 11 631 Reichsthaler.