Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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nun die Thronfolge in Russland an, worauf er auf Schweden verzichtete 4), zur griechischen Kirche übertrat und
zum Grossfürsten von Russland ernannt wurde. Nach Elisabeth’s Tod (5. Januar 1762) folgte er als Peter III.
auf dem russischen Throne.
Peter’s Gemahlin Katharina II., welche nach seinem Tode (17. Juli 1762) die Regierung Russlands übernahm,
führte für ihren unmündigen Sohn Paul (geb. 1. October 1754) als Herzog von Holstein-Gottorp die Verhandlungen
über die Schleswig-Holstein’schen Angelegenheiten fort. An einen Wiedererwerb des schleswig’schen Theiles konnte
man freilich nicht mehr im Ernste denken, seitdem das Gottorper Haus auf den russischen Thron erhoben worden
war. Auch der Uebertritt zur griechischen Kirche war im Lande ungern gesehen worden. Schon Christian VI.
von Dänemark, welcher im Jahre 1730 seinem Vater Friedrich IV. gefolgt war, hatte den Weg der Unter-
handlungen eingeschlagen und sich zu einer Abtretung der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst2) gegen den
Gottorp’schen Antheil von Holstein erboten. Während der Regierung seines Sohnes Friedrich V. (1746—1766)
wurden neue Unterhandlungen mit dem russischen Hofe angeknüpft, welche allerdings erst nach seinem Tode
unter seinem Sohne, dem jugendlichen Könige Christian VII. (1766—1808), durch den Vertrag zu Kopenhagen
(22. April 1767) beendet wurden. Katharina verzichtete als Vormünderin ihres Sohnes auf den herzoglichen
Antheil in Schleswig und gab ihre Einwilligung zu dem Austausche des herzoglichen Theiles von Holstein gegen
Oldenburg und Delmenhorst3). Als dann der Grossfürst Paul volljährig geworden war (1773), wurde dieser bis
dahin geheim gehaltene Vertrag vollzogen und das Land am 16. November 1773 in feierlicher Weise4) dem
Könige Christian VII. übergeben. Mit dieser Vereinigung hörte jener eigenthümliche, unerquickliche Zustand
auf, welcher durch die bisherige gemeinsame Regierung des königlichen und herzoglichen Hauses, also zweier
sicli meist feindselig gegenüberstehenden Landesherren auf Grund des „up ewig ungedeelt“ geschaffen worden
war. Dieses Verhältniss hatte das Land schwer geschädigt, und in soferne war die im Jahre 1773 erfolgte
Lösung des schon Jahrhunderte alten Conflictes als der Anfang einer gedeihlicheren und ruhigeren Entwickelung
des Landes zu begrüssen.
Zuvor hatte noch Katharina, welche eine grosse Vorliebe für Holstein hegte, weil sie hier auf einem Gute
ihrer Mutter die erste Jugend verlebt hatte, während ihrer vormundschaftlichen Regierung die alten Traditionen
des Gottorper Hauses wieder aufgenommen, indem sie eifrig für das Aufblühen der Kieler Universität Sorge trug.
Sie führte Gebäude für die Bibliothek und Anatomie auf, liess geräumige Hörsäle einrichten, die Sternwarte
bauen und berief ausgezeichnete Gelehrte an die Hochschule 5), — fürwahr ein würdiger Abschied des für grössere
Aufgaben bestimmten Herrscherhauses von dem Lande, in welchem seine Wiege gestanden hatte!
e. Gottorp unter den dänischen Königen (1721—1864).
Durch die Vertreibung des herzoglichen Hauses aus Schleswig-Holstein hat das Land einen schweren Verlust
erlitten. Gottorp, das bis dahin den künstlerischen und geistigen Mittelpunkt gebildet hatte und von dem
Förderung und Anregung besonders auch der einheimischen, dem Lande eigenthümlichen Kunstweisen ausgegangen
war, sank zu einem Provinzialschlosse herab, für welches das anfängliche, freilich immer nur oberflächliche In-
teresse des königlichen Hauses mit den Jahren mehr und mehr erkaltete, bis es sich schliesslich ganz verlor. Die
mannigfachen Kunstschätze wurden allmählich fortgeführt, die Anlagen verwilderten, und besonders die Garten-
häuser verfielen, und nur hin und wieder hören wir von Restaurationen an den Gebäuden oder von einem
Aufenthalt von Mitgliedern der königlichen Familie auf dem einstmals durch einen so glänzenden Hoflialt aus-
gezeichneten Fürstensitze. Statt der Schlossherren, die mit Liebe und Sorgfalt das Alte zu erhalten und seinen
Glanz durch Neuschöpfungen zu vermehren suchten, residirten hier nun Statthalter, denen man zum Theil wohl
lebhafte Fürsorge für das Wohl des Volkes zusprechen muss, die aber den persönlichen Antrieb, in dem Sinne
der alten Herzöge zu wirken, an einem für sie durch keine Traditionen theueren Orte nicht empfinden konnten;
und wenn sie auch zum Theile bestrebt waren, die frühere Bedeutung des Schlosses wieder herzustellen und
1) In Schweden wurde dann für ihn der Bischof von Lübeck, Adolf Friedrich, ein Sohn des früheren Administrators Christian
August (vgl. S. 57) gewählt. Sein Geschlecht behauptete den schwedischen Thron bis zum Jahre 1818.
2) Ueber die Erwerbung dieser Grafschaften vgl. oben S. 49 ff.
3) Diese Erwerbungen übertrug dann Russland im Jahre 1774 an den Bischof von Lübeck, Friedrich August, einen jüngeren Sohn
des früheren Administrators Christian August als Herzogthum Oldenburg (Grossherzogthum seit 1813).
4) Vgl. A. C. Lindenhan, Darstellung der Streitigkeiten Dänemarks mit Holstein-Gottorp vom Jahre 1714—1773 (Prov.-Berichte 1834),
wo ein eingehender Bericht über diesen Akt gegeben ist.
6) Vgl. die erste topographische Beschreibung des Herzogthums Holstein oder „Nachrichten von denen in diesem Herzogthum liegenden
Städten, Flecken u. s. w.", herausgegeben von Joh. Heinrich Schulze, Herzogl. Holst. Hof-Commissar. Kiel 1772 (das Titelbild enthält
eine Ansicht der Stadt Kiel und darüber das Portrait des Grossfürsten Paul Petrowitsch).
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