Schloss Gottorp
ein nordischer Fürstensitz
Forfatter: Robert Schmidt
År: 1887
Forlag: Ernst Homann
Sted: Kiel
Sider: 135
UDK: st.f. 725.17 sch
Mit vielen Lithographien und Lichtdrucken
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fluthende Macht der Fabriken erhalten können, dass sie in gefälligem Wechsel schöne Formen liefern, welche der
stereotypen, mechanischen Kraft der Maschinen unmöglich sind.
Die wachsende Nachfrage nacli Gebilden des Kunstgewerbes, besonders auch in Schleswig -Holstein, zeigt,
dass trotz der wechselvollen, für die ruhige Entwickelung der Kunst nicht immer günstigen Zeiten und im Meere
der materiellen Bestrebungen das Kunstbedürfniss, sowie Geschmack und verständiges Urtheil im Lande noch nicht
verloren gegangen sind, und es steht zu hoffen, dass bei richtiger Leitung und kräftigem Zusammenarbeiten aller
betheiligten Kreise in diesem Lande das Kunstgewerbe sowohl wie die hohe Kunst einer sich immer günstiger
gestaltenden Zukunft entgegengeht.
Wir sind am Ende unserer historischen Uebersicht angelangt. Die Ereignisse der neuesten Zeit, die Be-
setzung Schleswig-Holsteins durch Preussen und Oesterreich (1864) sowie die Einverleibung der Herzogthümer
in das Königreich Preussen durch den Frieden von Prag (23. August 1866) haben wir selbst mit erlebt, so dass
eine Schilderung derselben hier unnöthig erscheint.
Das Schloss Gottorp war seit 1865, wie bereits in den Jahren 1834 — 1848, wieder Sitz der Landes-
regierung. Von 1867 bis zur Fertigstellung eines eigenen Regierungsgebäudes (Juli 1878) hatte die K. Preuss.
Provinzialregierung das Schloss inne. Seit dieser Zeit ist es wieder ganz dem Militär überlassen und wird nun-
mehr mit bedeutenden Mitteln für militärische Zwecke noch weiter ausgebaut1), so dass der ehemalige Musensitz,
das Stammschloss eines alten, mächtigen Fürstengeschlechtes, welches heute noch in zahlreicher Nachkommen-
schaft fortblüht und stolze Throne inne hat, jetzt als Kaserne verwendet wird und wohl auch noch in der
Zukunft als solche dienen muss! "InavTa fiavaiÔTijç!
1) Der Kostenvoranschlag beziffert sich auf ca. 500 000 Mark, wovon der Reichstag bereits seit Jahresfrist 360 000 Mark als erste Rate
bewilligt hat.