Rheinhard´s Ingeneur Kalender
Forfatter: A. Rheinhard
År: 1882
Forlag: J.F. Bergmann
Sted: Weisbaden
Sider: 180
UDK: 625.70
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Stadt-Telegramme. In denjenigen Städten, innerhalb deren
Weichbild mehrere für den öffentlichen Verkehr bestimmte Telegraphen-
Aeniter sich befinden, z. B. Berlin, Hamburg u. s. w., können Telegramme
zur Beförderung in der Stadt, sog. Stadt-Telegramme, aufgegeben werden.
Dieselben müssen eine vollständige, genaue Wohnungsangabe (Strasse,
Hausnummer u. s. w.) enthalten.
Bestimmung' der Wortzahl. Bei Ermittelung der Wortzahl
(Taxworte) gelten folgende Regeln:
1) gezählt wird alles, was der Aufgeber in der Urschrift des Tele-
gramms zum Zwecke der Beförderung niedergeschrieben hat;
2) enthält ein Wort mehr als 15 Morse-Alphabet-Buchstaben, so wird der
Ueberschuss immer bis zu 15 Buchstaben als ein Taxwort gezählt.
Bai der aussereuropäischen Correspondenz ist das Maximum
der Länge eines Wortes auf 10 Buchstaben festgesetzt;
3) die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele Worte
gezählt, als sie je 5 Ziffern enthalten, nebst einem Wort mehr für
den Ueberschuss. Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Zäh-
lung von Buchstabengruppen;
4) bei Zusammensetzungen von Worten durch Bindestriche oder
Trennung durch den Apostroph werden die einzelnen Worte gezählt;
5) die Unterstreichung eines odei' mehrerer hintereinander folgender
Worte wird für ein Wort berechnet;
o) der Aufgeber ist berechtigt, für die Aiisdrücke:
Dringendes Telegramm .
Antwort bezahlt . . . .
collationirtes Telegramm
Empfangs-Anzeige . . .
uachzusenden ..........
Post bezahlt...........
Postuneingeschrieben . .
Express bezahlt ....
das Zeichen D,
« « RP,
« « TC,
« « CB,
« « FS,
« « PP,
« « PU,
« « XP.
zu gebrauchen, welches als 1 Wort berechnet wird. Diese Ab-
kürzungen sind stets vor die Adresse in ( ) Klammer zu setzeu.
Gebiihren-Tarif für Deutschland.
1) Für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen, zwischen
deutschen Telegrapheu-Aemteru gewechselt, wird erhoben:
a) eine Grundtaxe von 20 Pfg.,
b) eine Worttaxe von 5 « für jedes Taxwort;
2) für Stadt-Telegramme wird erhoben:
a) eine Grundtaxe von 20 Pfg.,
b) für jedes Taxwert 2 «
3) für Telegramme, welche im inneren Verkehr Bayerns und Würt-
tembergs gewechselt werden, also nur Bayrische oder nur Würt-
tembergische Telegraphenlinien berühren, wird erhoben:
a) eine Grundtaxe von 20 Pfg.,
b) für jedes Taxwort 5 «
Gebührentarif für das Ausland. Äusser in Deutschland be-
steht der Worttarif nach folgenden europäischen Ländern:
firundtaxe,
1) Belgien ..................0,40 Pfg.
2) Dänemark...............0,40 «
3) Frankreich.............0,00 «
4) Grossbritannien........0,40 «
5) Helgoland..............0,40 «
6) Italien................0,75 «
7) Luxemburg..............0,20 «
8) Niederlande............0,40 «
9) Norwegen...............0,40 «
10) Oesterreich-Ungarn .... 0,40 «
11) Russland:
a. Europäisches.......0,40 «
b. Kaukasisches.......2,00 «
12) Spanien via Frankreich . . 1,00 «
13) Schweden...............0,40 «
14) Schweiz................0,40 «
15) Europ. Türkei via Oesterreich 2,00 «
Bezahlte Antworten. Der Aufgeber kann
eine zu erwartende Antwort vorausbezahlen.
IX.
Worttaxe.
0,10 Pfg.
0,10 «
0,1 G «
0,20 «
0,20 «
0,15 «
0,5 «
0,10 «
0,20 «
0,10 «
0,25 «
0,40 «
0,20 «
0,20 «
0,10 «
0,40 «
die Gebühren für
II