Rheinhard´s Ingeneur Kalender

Forfatter: A. Rheinhard

År: 1882

Forlag: J.F. Bergmann

Sted: Weisbaden

Sider: 180

UDK: 625.70

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Stadt-Telegramme. In denjenigen Städten, innerhalb deren Weichbild mehrere für den öffentlichen Verkehr bestimmte Telegraphen- Aeniter sich befinden, z. B. Berlin, Hamburg u. s. w., können Telegramme zur Beförderung in der Stadt, sog. Stadt-Telegramme, aufgegeben werden. Dieselben müssen eine vollständige, genaue Wohnungsangabe (Strasse, Hausnummer u. s. w.) enthalten. Bestimmung' der Wortzahl. Bei Ermittelung der Wortzahl (Taxworte) gelten folgende Regeln: 1) gezählt wird alles, was der Aufgeber in der Urschrift des Tele- gramms zum Zwecke der Beförderung niedergeschrieben hat; 2) enthält ein Wort mehr als 15 Morse-Alphabet-Buchstaben, so wird der Ueberschuss immer bis zu 15 Buchstaben als ein Taxwort gezählt. Bai der aussereuropäischen Correspondenz ist das Maximum der Länge eines Wortes auf 10 Buchstaben festgesetzt; 3) die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele Worte gezählt, als sie je 5 Ziffern enthalten, nebst einem Wort mehr für den Ueberschuss. Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Zäh- lung von Buchstabengruppen; 4) bei Zusammensetzungen von Worten durch Bindestriche oder Trennung durch den Apostroph werden die einzelnen Worte gezählt; 5) die Unterstreichung eines odei' mehrerer hintereinander folgender Worte wird für ein Wort berechnet; o) der Aufgeber ist berechtigt, für die Aiisdrücke: Dringendes Telegramm . Antwort bezahlt . . . . collationirtes Telegramm Empfangs-Anzeige . . . uachzusenden .......... Post bezahlt........... Postuneingeschrieben . . Express bezahlt .... das Zeichen D, « « RP, « « TC, « « CB, « « FS, « « PP, « « PU, « « XP. zu gebrauchen, welches als 1 Wort berechnet wird. Diese Ab- kürzungen sind stets vor die Adresse in ( ) Klammer zu setzeu. Gebiihren-Tarif für Deutschland. 1) Für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen, zwischen deutschen Telegrapheu-Aemteru gewechselt, wird erhoben: a) eine Grundtaxe von 20 Pfg., b) eine Worttaxe von 5 « für jedes Taxwort; 2) für Stadt-Telegramme wird erhoben: a) eine Grundtaxe von 20 Pfg., b) für jedes Taxwert 2 « 3) für Telegramme, welche im inneren Verkehr Bayerns und Würt- tembergs gewechselt werden, also nur Bayrische oder nur Würt- tembergische Telegraphenlinien berühren, wird erhoben: a) eine Grundtaxe von 20 Pfg., b) für jedes Taxwort 5 « Gebührentarif für das Ausland. Äusser in Deutschland be- steht der Worttarif nach folgenden europäischen Ländern: firundtaxe, 1) Belgien ..................0,40 Pfg. 2) Dänemark...............0,40 « 3) Frankreich.............0,00 « 4) Grossbritannien........0,40 « 5) Helgoland..............0,40 « 6) Italien................0,75 « 7) Luxemburg..............0,20 « 8) Niederlande............0,40 « 9) Norwegen...............0,40 « 10) Oesterreich-Ungarn .... 0,40 « 11) Russland: a. Europäisches.......0,40 « b. Kaukasisches.......2,00 « 12) Spanien via Frankreich . . 1,00 « 13) Schweden...............0,40 « 14) Schweiz................0,40 « 15) Europ. Türkei via Oesterreich 2,00 « Bezahlte Antworten. Der Aufgeber kann eine zu erwartende Antwort vorausbezahlen. IX. Worttaxe. 0,10 Pfg. 0,10 « 0,1 G « 0,20 « 0,20 « 0,15 « 0,5 « 0,10 « 0,20 « 0,10 « 0,25 « 0,40 « 0,20 « 0,20 « 0,10 « 0,40 « die Gebühren für II