Rheinhard´s Ingeneur Kalender
Forfatter: A. Rheinhard
År: 1882
Forlag: J.F. Bergmann
Sted: Weisbaden
Sider: 180
UDK: 625.70
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Ueber das Seitengefälle der Staatsstrassen siehe die in Preussen
gültigen Vorschriften, S. 144. In Baden beträgt die Wölbung (äusser bei
Steigen) */4o, in Braunschweig Vae—’/so der Wegbreite.
Bei schmalen Wegen in steilem Terrain ist ein Seitengefäll gegen
Berg herzustellen, das pro Meter Fahrbahnbreite je nach dem Gefall
der Strasse 4—6cln betragen soll.
Bei Pflanzungen von Bäumen werden letztere in der Kegel auf
den äusseren Strassenrand in 10m, da, wo sie zugleich als Sicherheits-
mittel zu dienen haben, in 5“ Entfernung gesetzt.
Frequente Strassen von 7,n’5 und mehr Breite erhalten gewöhnlich
in der Nähe grösserer Ortschaften ein uni ca. 10cln erhöhtes Bankett
von nicht unter l,m0 Breite, welches gegen die Fahrbahn durch einen
Rasenstreifen oder durch eine Steinzeile abgegronzt wird. Zur Ableitung
des Wassers unter den Banketten dienen Steinsickerdohlen, glasirte
Thon-etc.-Röhren von 8—12cnl Weite.
Ueber Baumpflanzungen, Sicherheits-Anlagen, kleinere Durchlässe
siehe auch S. 145.
Construction der Wendeplatten, Minimalradien der Wege.
Eine allgemein giltige Formel für die Construction von Wendeplatten
bezw. zur Bestimmung der Minimalradien der Strassenkrüinmungen ist
für die verschiedenen Fuhrwerke, insbesondere für Dangliolzwagen bis
jetzt noch nicht aufgestellt worden. Die in verschiedenen Handbüchern
hierüber enthaltenen Angaben stimmen mit der Praxis nicht ganz über-
ein, da die Annahmen bezüglich dor Beweglichkeit der Wagengestelle »ind
der von den Rädern beschriebenen Curven nicht hinreichend zutreffen.
Seitens des Herausgebers werden zur Zeit Ermittlungen über die von
den Fuhrwerken wirklich beschriebenen Curven bei verschiedenen Achs-
ständen etc. angestellt, deren Resultate im nächsten Jahrgang voraus-
sichtlich veröffentlicht werden können.
Als Minimal-Radius ist nach Nördlinger bei französischen
Strassen das Maass von 50—30“’ für Staatsstrassen, von 15m für Haupt-
verbindungsstrassen, von 10in für Vicinalstrassen, von 6ln für Seitenwege
(für die Strassenmittellinie) anzunehmen.
Die Länge der Nutzhölzer ist bei Laubwaldungen höchstens zu 15“,
bei Forchen- und geringen Tannenwaldungen zu 20m, bei Nadelholz
(Fichten-, Tannen)-Hochwaldungen, je nach der ümtriebszeit und der
Bodenbeschaft'enheit zu 23—30,n anzunehmen.
Zum Passircn von gewöhnlichen Landfuhrwerken, z. B. von Wagen
zum Transport von Brennholz und von ca. 10m langen Stämmen über
eine Wendeplatte ist ein innerer Radius von 3,m2 und ein äusserer von
8,m4 als äusserste noch zulässige Grenze anzunehmen bei einer Spur-
weite von l,m2.
Waldwege von 4,m6 Breite, auf welchen starkes Langholz von ca.
28—30m Länge abzuführen ist, müssen einen mittleren Radius von nicht
unter 30m, bei 3,m5 'Wegbreite von 40m, dagegen bei 6"’ Wegbreite von
25m erhalten, wenn von einer Lotterung und einer besonderen Führung
des Hinterwagens abgesehen werden soll; hierbei ist vorausgesetzt, dass
ein Drittel des Stammes über das hintere Wagengcstell hinausragt.
Der Drehungswinkel der Wagenvordergestelle ist bei gewöhnlichen
Lastwagen nicht grösser als 25°, der von Langholzwageu nicht grösser
als 35'’ anzunehmen,
Wendeplatten. Zur Bestimmung der Radien von Wendeplatten
von Staatsstrassen dient in Hannover die Formel
P
T ~ 2 B*
worin r den inneren Radius, 1 die Gespannslänge und B die Wegbreite
bezeichnet.
Am zweckmässigsten werden die Wendeplatten vorläufig noch auf
graphischem Wege durch Aufzeichnung (auf starkem Papier) der Fuhr-
werke, welchn die grössten Ausladungen etc. haben, ermittelt, wobei
der zulässige Drehwinkel des Vordergestells einzuhalten ist. Hierauf
worden die Figuren in Kreisen bewegt und ergeben sich dann ans der
Stellung des rechten Hinter- und dos linken Vorderrads die gesuchten
Radien, wobei noch als Spielraum bei der Fahrbahnbreite 0,'"2, und ausser-
dem die Breite des Banketts zuzuschlagen sind.